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Herzlich willkommen auf unserer FAQ-Seite!
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu unseren Dienstleistungen. Unsere FAQ-Seite ist so konzipiert, dass sie leicht zu navigieren ist und die meisten Ihrer Fragen beantwortet werden.
Falls Sie jedoch weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser engagiertes Team steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen bei allen Fragen oder Problemen zu helfen.
Die aktuellen Preise und Gebühren finden Sie auf unserer Preisliste.
Zum SKG Mitglied werden Sie durch den Beitritt in einer der angeschlossenen Sektionen oder durch den Abschluss einer SKG Gönnermitgliedschaft.
Als SKG Mitglied profitieren Sie von Vergünstigungen auf Dienstleistungen und Veranstaltungen der SKG und von den Angeboten unserer Kooperationspartner. Mit unserem Newsletter erhalten Sie regelmässig spannende und zeitgemässe Informationen zu Themen rund um den Hund.
Von A wie Australian Shepherd bis Z wie Zwergpinscher: Die Welt der Hunderassen ist äusserst vielfältig – entsprechend gross präsentiert sich auch das Angebot der Rasseklubs der SKG.
Grundsätzlich werden die verschiedenen von der FCI anerkannten Hunderassen von einem Rasseklub betreut. Vereinzelt gibt es Rassen, für die in der Schweiz kein Rasseklub existiert, diese unterstehen direkt der SKG (Grüne Weisungen).
In unserer Übersichtsliste erfahren Sie, welche Rassen von welchem Rasseklub betreut werden.
Bevor man einen Wurf junger Hunde plant, gibt es eine ganze Reihe von Formalitäten und Vorkehrungen organisatorischer und administrativer Art, die zu treffen sind, bevor die Hündin in die Hitze kommt. Alle Informationen, Reglemente und Formulare finden Sie hier:
Senden Sie uns das vollständig ausgefüllten Formular «Antrag zum internationalen Schutz eines Zuchtnamens» per Post an die Geschäftsstelle der SKG. Das Gesuch um Schutz eines Zuchtnamens sollte mindestens 5 Monate vor geplanter Erstbelegung der Hündin erfolgen.
Gemäss Art. 2.1. des Zuchtreglement der SKG (ZRSKG) haben sich Züchter, für die ein Rasseklub zuständig ist, ausnahmslos an die Bestimmungen des Zuchtreglements dieses Klubs und des vorliegenden Reglements (ZER) zu halten, unabhängig davon, ob sie dem betreffenden Rasseklub als Mitglied angehören oder nicht.
Das heisst, Sie müssen nicht im zuständigen Klub Mitglied sein, müssen sich aber ausnahmslos an das Zuchtreglement des zuständigen Klubs halten. Die Wurfabnahme / Wurfkontrolle wird durch den zuständigen Rasseklub durchgeführt. Für Züchter, die dem zuständigen Klub nicht als Mitglied angehören, können höhere Gebühren anfallen.
Goldenes Gütezeichen GGZ
Seit 1883 fördert die SKG die Zucht von funktionell und genetisch gesunden, verhaltenssicheren, sozial- und umweltverträglichen Hunden. Die Grundsteine hierfür werden in hohem Mass bereits im Welpenalter gelegt. Es ist deshalb von entscheidender Bedeutung, dass die Welpen eine dem Wesen des Hundes entsprechende und seine gesunde Entwicklung begünstigende Aufzucht erhalten. Das «Goldene Gütezeichen GGZ» der SKG hat zum Ziel, SKG-Züchter:innen auszuzeichnen, die ein waches Interesse an einer artgerechten Aufzucht und Sozialisierung für die in ihrer Obhut stehenden Hunde zeigen. Dazu gehört insbesondere auch eine laufende Weiterbildung. Die GGZ-Züchter:innen erfüllen in diesem Sinne eine Vorbildfunktion.
Bitte füllen Sie das Formular «Antrag auf Erteilung des Goldenen Gütezeichens (GGZ)» aus. Dieses senden Sie zusammen mit den Kopien der Weiterbildung an die Geschäftsstelle der SKG (oder per E-Mail an ). Zu diesem Zeitpunkt muss ein Wurf vorhanden sein und innert 10 Tagen gemeldet werden.
Die Bedingungen welche erfüllt sein müssen, um das GGZ zu beantragen finden Sie in den «Weisungen Goldenes Gütezeichen GGZ der SKG».
Sind die Bedingungen erfüllt, wird der Antrag an den zuständigen Rasseklub geschickt mit der Bitte um Mitteilung, ob ein Einwand von seiner Seite her besteht. Erhalten wir das OK, wird eine GGZ-Beraterin aufgeboten, die sich mit dem/der Antragsteller:in telefonisch in Verbindung setzt für eine Neuaufnahme. Alle späteren Zertifizierungen werden ohne Vorankündigung erfolgen.
Sie sind ab dem Zeitpunkt einer erfolgreichen Neuaufnahme GGZ-Züchter:in und Ihnen wird leihweise die GGZ-Plakette überlassen. Sie erhalten für die Abstammungsurkunden der Welpen GGZ-Kleber.
Die Kosten für GGZ-Züchter:innen belaufen sich auf:
Als Wurf gilt jede ab der 8. Trächtigkeitswoche (ab 50 Tagen) erfolgte Geburt, ungeachtet, ob die Welpen aufgezogen werden oder nicht. Jeder gefallene Wurf (auch Mischlingswürfe oder Totgeburten) muss dem Rasseklub oder der Fachstelle Zucht (GW und EGW Züchter) mittels Wurfmeldung gemeldet werden. Die zuständigen Stellen prüfen die Wurfmeldung und leiten sie dann der Stammbuchverwaltung weiter.
Folgende Formulare sind auszufüllen:
Ablauf Wurfmeldung:
Wenn Sie beim Ausfüllen der Formulare Hilfe benötigen, dann wenden Sie sich bitte an den zuständigen Rasseklub.
Hunde aus dem Ausland, welche über eine FCI anerkannten Abstammungsurkunde verfügen können im Schweizerischen Hundestammbuch SHSB eingetragen werden.
Für die folgenden Hunderassen muss vorgängig eine Importbegutachtung durchgeführt werden. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich den zuständigen Rasseklub.
Für die Eintragung aller anderen Rassen benötigt die SKG das Original der FCI anerkannte Export-Abstammungsurkunde.
Beispiele: Hunde aus Deutschland benötigen zur Abstammungsurkunde eine Anerkennung für das Ausland des VDH, Hunde aus Österreich zusätzlich eine Export-Bestätigung des ÖKV, Hunde aus Frankreich oder Italien ein Exportpedigree des jeweiligen FCI anerkannten Landesverbandes.
Es muss eine Person mit einer Schweizer Adresse als Eigentümer/in eingetragen sein.
Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Antragsformular, sowie die Original-Dokumente per Einschreiben an die Geschäftsstelle der SKG.
Nach ca. 4 Wochen erhalten Sie die Original Abstammungsurkunde inkl. SHSB-Nummer und Rechnung per Einschreiben zurück (sofern der zuständige Rasseklub keine Einwände gegen die Eintragung hat).
Um einen (neuen) Eigentümer oder eine Adressänderung auf der Abstammungsurkunde eintragen zu lassen, senden Sie uns bitte folgende Unterlagen per Einschreiben an die Geschäftsstelle der SKG:
Nach ca. 2 bis 3 Wochen erhalten Sie die Original Abstammungsurkunde per Einschreiben zurück.
Befindet sich die Adresse des neuen Eigentümers im Ausland, so wird Ihnen automatisch das Zusatzblatt «Anerkennung für das Ausland» mitgeliefert. Mit diesem Dokument kann der Hund später in einem anderen, von der FCI anerkannten, Hundestammbuch eingetragen werden.
Wenn Sie die Abstammungsurkunde Ihres Hundes verloren haben, besteht die Möglichkeit ein Duplikat zu beantragen. Der Duplikats-Antrag muss schriftlich (per Post oder per E-Mail) erfolgen.
Bitte geben Sie uns das Geburtsdatum sowie die SHSB-Nummer und Name des Hundes bekannt. Der Duplikats-Antrag wird in der nächsten Ausgabe der Zeitschrift Hunde veröffentlicht.
Ca. 5-6 Wochen nach der Publikation des Antrags in der Zeitschrift Hunde erhalten Sie, insofern keine Einsprachen gegen den Antrag vorliegen, das Duplikat der Abstammungsurkunde inkl. der Rechnung per Einschreiben.
Grundsätzlich werden keine neuen Abstammungsurkunden ausgestellt und Besitzer gelöscht. Auch wenn z.B. ein Duplikat erstellt wird und es einen Besitzerwechsel gibt muss der 1. Besitzer aufgeführt werden.
Wird ein Welpe vom 1. Besitzer an den Züchter zurückgegeben, oder wird gar nicht erst abgeholt, so kann unter folgenden Bedingungen eine neue Abstammungsurkunde ausgestellt werden:
Nach ca. 2 Wochen erhalten Sie eine neue Abstammungsurkunde, insofern alle Bedingungen erfüllt wurden.
Um gewerbsmässig Hunde züchten zu dürfen, muss die Ausbildung «FBA gewerbsmässige Hundezucht» absolviert werden und es muss eine entsprechende Bewilligung der kantonalen Tierschutzfachstelle vorliegen. Aber auch für Züchter:innen welche nicht unter die Gewerbsmässigkeit fallen, können wir diese Ausbildung, oder einzelne Betreuungsmodule (BM) dieser Ausbildung, sehr empfehlen.
Das Züchten von Hunden muss ab einem bestimmten Umfang von der kantonalen Tierschutzfachstelle bewilligt werden. Wer eine bewilligungspflichtige Zucht von Tieren hat, muss eine fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung (FBA) absolvieren, die vom BLV anerkannt ist. Die Ausbildung «FBA gewerbsmässige Hundezucht» können Sie bei der SKG absolvieren.
Die SKG bietet folgende Trainerausbildungen an:
Im Ausbildungskalender der SKG finden Sie viele spannende Seminare welche auch für Hundehalter:innen ohne beruflichen Hintergrund in der Kynologie geeignet sind. Auf welche Zielgruppe ein Seminar ausgerichtet ist, können Sie der jeweiligen Kursausschreibung entnehmen.
Als Wesensrichter:in haben Sie viel Verantwortung. Sie beeinflussen durch Ihre Beurteilungen massgeblich die Entwicklung in der Zucht von Rassehunden. Alle Informationen zur Ausbildung finden Sie hier.
Die verschiedenen Hundesportarten werden von den (Technischen) Kommissionen betreut:
Die entsprechenden Trainingsangebote finden Sie bei den Sektionen der SKG.
Ein Leistungsheft können Sie über Ihre Lokalsektion oder Ihren Rasseklub beziehen.
Der Besuch einer gut geführten Welpengruppe unterstützt Sie und Ihren Welpen beim Start in das gemeinsame Leben. Die nachfolgend aufgeführten Welpengruppen werden von Welpengruppenleiter:innen mit SKG-Ausweis geleitet.
Den Ausstellungskalender finden Sie auf unserer Website. Sie können sich bei der durchführenden Ausstellungsleitung mittels Ausschreibung oder via Internet anmelden.
Bitte beachten Sie:
Hunde, deren Eigentümer in der Schweiz Wohnsitz haben, müssen bei der Anmeldung zur Ausstellung in einem von der FCI anerkannten Zucht-/Stammbuch bzw. in dessen Register eingetragen sein. Spätestes zum Zeitpunkt der Homologation eines Titels müssen Hunde von in der Schweiz wohnhaften Personen im SHSB registriert sein.
Neu können Sie die Ausstellungstitel auf www.onlinedogshows.eu auch ganz einfach online Beantragen und Bezahlen. Bitte befolgen Sie die einzelnen Schritte der Anleitung für Online Homologation. Die Homologation können Sie weiterhin auch per Post oder per Mail beantragen:
Die Anlayse erfolgreicher Verbände in der Schweiz hat ergeben, dass nur ein Verband, der seine Mitglieder kennt und auch zielgerichtet kommuniziert, politisch erfolgreich sein kann. Eine Mitgliederdatenbank vereinfacht eine Vielzahl von Prozessen, z.B. die Kommunikation mit Vereinen und Vereinsmitgliedern, administrative Abläufe, etc.
Anlässlich der Präsidentenkonferenzen 2017 zum Projekt Quo Vadis war die Aussage aller anwesenden Präsidenten ganz klar: wir benötigen einen starken Verband, eine starke SKG, wenn wir die Anliegen der Hundehaltenden in der Schweiz politisch effizient und glaubwürdig vertreten wollen. Die Mitgliederdatenbank ist ein Werkzeug, um diesen Auftrag der Präsidenten umzusetzen.
Amicus ist die nationale Tierdatenbank zur Registrierung der Hunde in der Schweiz. Eine Registrierung ist aufgrund der geltenden Tierseuchenverordnung zwingend erforderlich.
Alle Hundehalter:innen verfügen daher bereits über ein bestehendes Benutzerkonto / Login für die Amicus-Datenbank. Die Personen-/Adressdaten von «Mitgliedern mit Amicus-Konto», werden durch die jeweilige Wohngemeinde verwaltet. So fallen für die Vereine ein Grossteil der Adressänderungen automatisch weg.
Vorteile für die SKG:
Vorteile für die Sektionen:
Vorteile für die Mitglieder:
Nein, die Nutzung der SKG-Mitgliederdatenbank ist für die Vereine freiwillig.Daher sind nicht alle Sektionen und deren Mitglieder in der SKG-Mitgliederdatenbank registriert.
Vereine welche nicht in der SKG-Mitgliederdatenbank registriert sind, erstellen Ihre eigenen Mitgliederausweise. Diese sind nur mit der SKG Jahresvignette gültig. Die Vignetten können jeweils Ende Jahr unter bestellt werden.
Sie möchten Ihre Vereinsmitglieder in der SKG-Mitgliederdatenbank registrieren? Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail: . Wir informieren Sie gerne.
Nein, das Datenschutzreglement der SKG sagt ganz klar, dass die Mitgliederdaten nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen.
Informationen zu den verschiedenen Mitgliedervorteilen/Partnerangeboten werden über den Newsletter der SKG versendet.
Der Newsletter der SKG wird in der Regel einmal im Monat versendet. Als Grundlage für den Versand dient die SKG-Mitgliederdatenbank. Wenn Sie sich vom Newsletter abmelden möchten gehen Sie bitte wie folgt vor:
Variante 1:
Sie können sich vom SKG Newsletter abmelden in dem Sie in der Fusszeile des Newsletter auf «Abmelden» klicken. Sie werden anschliessend aus der Mailing-Liste ausgetragen.
Variante 2:
Öffnen Sie Ihr Benutzerkonto in der SKG-Mitgliederdatenbank und setzen Sie unter dem Menüpunkt «SKG» > «Meine Daten» das Interesse betreffend SKG Newsletter auf «Nein». Über die Interessen können Sie den Newsletter bei Interesse auch jederzeit wieder abonnieren.
Bitte melden Sie sich auf www.amicus.ch mit Ihren Logindaten an.
Mitglied mit Amicus Personen-ID:
Als (in der Schweiz wohnhafte/r) Hundehalter:in verfügen Sie bereits über ein Login für die Amicus-Datenbank. Ihre Vereinsmitgliedschaft wurde direkt auf Ihrem bestehenden Amicus-Konto unter dem Menüpunkt «SKG» registriert.
Um sich auf Ihrem Benutzerkonto anzumelden, benutzen Sie bitte die Logindaten (Amicus Personen-ID + Passwort) welche Sie bei der Eröffnung des Amicus-Kontos erhalten haben.
Wenn Sie Ihre Logindaten nicht mehr finden, können Sie Ihr Passwort auf www.amicus.ch unter dem Punkt «Benutzerdaten vergessen?» zurücksetzen lassen, oder Sie kontaktieren den Amicus Helpdesk (Tel. 0848 777 100).
Mitglied ohne Amicus Personen-ID:
Wenn Sie kein Amicus-Konto besitzen, wird Ihre Sektion bei der Registrierung in der SKG-Mitgliederdatenbank für Sie ein neues Benutzerkonto eröffnen. Sie erhalten eine E-Mail mit Ihren Logindaten (Personen-ID + Passwort).
Wenn Sie Ihre Logindaten nicht mehr finden, können Sie Ihr Passwort auf www.amicus.ch unter dem Punkt «Benutzerdaten vergessen?» zurücksetzen lassen, oder Sie kontaktieren die SKG.
Sie können auf www.amicus.ch mit Ihrer E-Mail-Adresse ein temporäres Passwort anfordern. Bitte halten Sie Ihre Personen-ID bereit.
Mitglied mit Amicus Personen-ID:
Wenn Sie Ihre Logindaten nicht mehr finden, können Sie Ihr Passwort auf www.amicus.ch unter dem Punkt «Benutzerdaten vergessen?» zurücksetzen lassen, oder Sie kontaktieren den Amicus Helpdesk (Tel. 0848 777 100).
Mitglied ohne Amicus Personen-ID:
Wenn Sie Ihre Logindaten nicht mehr finden, können Sie Ihr Passwort auf www.amicus.ch unter dem Punkt «Benutzerdaten vergessen?» zurücksetzen lassen, oder Sie kontaktieren die SKG.
Mitglieder von Vereinen welche in der SKG-Mitgliederdatenbank registriert sind:
Ihren aktuellen Mitgliederausweis können Sie jederzeit in Ihrem Benutzerkonto in der SKG-Mitgliederdatenbank auf www.amicus.ch herunterladen.
Sie finden den SKG Mitgliederausweis unter:
SKG > Meine Daten > Mitgliederausweis (grauer Button)
Mitglieder von Vereinen welche nicht in der SKG-Mitgliederdatenbank registriert sind:
Vereine welche nicht in der SKG-Mitgliederdatenbank registriert sind, erstellen für Ihre Mitglieder eigene Mitgliederausweise und versehen diese mit der aktuellen SKG Jahresvignette. Bitte kontaktieren Sie ihre Sektion, falls Sie keinen Mitgliederausweis erhalten haben.
Die «Datenfreigabe» muss nur von Personen erteilt werden, welche mit Ihrem bestehenden Amicus-Konto in der SKG-Mitgliederdatenbank registriert werden.
Die Personen-/Adressdaten dieser Mitglieder werden automatisch aus dem bestehenden Amicus-Konto übernommen. Die Mitglieder müssen dieser «Verknüpfung» zu Ihrem Amicus-Konto aus Datenschutzgründen einmalig zustimmen. Die Datenfreigabe kann jederzeit zurückgezogen werden.
Gerne können wir Ihre Vereinsmitgliedschaft auf Ihrem bestehenden Amicus-Konto registrieren und das zusätzlich neu erstellte Benutzerkonto löschen.
Bitte melden Sie uns folgende Angaben per E-Mail:
Sie können Ihre Community direkt hier selber erstellen. Die ersten 30 Tage haben Sie kostenlos Zugriff auf alle Funktionen der erweiterten Version («SKG-Spezial») und können die Plattform testen. Danach können Sie sich entscheiden, ob Sie die Plattform kostenlos (zur Free-Version) oder bezahlt zur erweiterten Version verwenden möchten.
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