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Informationen für Aussteller:innen

Wenn Sie Ihren Hund an einer Ausstellung präsentieren möchten gibt es einiges zu beachten, hier finden Sie die wichtigsten Informationen, sowie die entsprechenden Reglemente.

Wie läuft eine Ausstellung ab? Was muss der Hund können? Wie bewertet der Richter? Das und viel mehr lesen Sie im Sonderdruck zum Thema Hundeausstellungen.

Reglemente

Mehr Informationen in Bezug auf das Thema Ausstellungen finden Sie im Ausstellungsreglement (AB) der SKG und in den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen (AB/AR).

Inhaltsverzeichnis

Zulassung & Ausschluss

Zulassung zur Ausstellung

An Ausstellungen sind nur Hunde zugelassen, die in einem von der FCI anerkannten Zucht-/Stammbuch bzw. dessen Register eingetragen sind. Um nationale Titel zu beantragen, muss der Hund zwingend im Schweizerischen Hundestammbuch SHSB eingetragen sein.

Eigentümer
Auf dem Meldeschein muss der/die rechtmässige Eigentümer:in des Hundes aufgeführt sein.

Ausgeschlossene Hunde

Von der Teilnahme an Ausstellungen sind ausgeschlossen:

  • Hunde, die nicht in einem von der FCI anerkannten Zucht-/Stammbuch bzw. dessen Register eingetragen sind.
  • Hunde im Eigentum von Personen, die aus der SKG ausgeschlossen worden sind oder gegen die der Zentralvorstand der SKG oder die FCI eine Ausstellungssperre verhängt hat.
  • Kranke und krankheitsverdächtige Hunde, ein- oder beidseitig kryptorchide oder kastrierte Rüden sowie hochträchtige oder wurfbetreuende Hündinnen. In Zweifelsfällen steht die Entscheidung über deren Zulassung der durch die Ausstellungsleitung bestimmten und von ihr eingesetzten Veterinärkontrollstelle zu.
  • Hunde, die an Ohren und/oder Rute kupiert sind.

Impfungen

Aussteller aus der Schweiz
Das Tollwut-Schutzimpfungsobligatorium wurde aufgehoben. Zum Schutze Ihres Hundes empfehlen wir Ihnen jedoch, diesen gegen Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Zwingerhusten impfen zu lassen.

Aussteller aus dem Ausland
Beachten Sie die Einreisebestimmungen in die Schweiz. Das tierärztliche Tollwut-Impfzeugnis ist an der Grenze unbedingt erfolderich. DieImpfung muss mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt erfolgt sein und den Bestimmungen des Herstellers entsprechen.

Zurechtmachen der Hunde

Auf allen Ausstellungen ist ein über das Kämmen und Bürsten hinausgehendes Zurechtmachen von Hunden unter Verwendung jeglicher Mittel und Hilfen untersagt. Gleiches gilt für das Halten eines Hundes an einem sogenannten Galgen. Das Wickeln oder Einflechten der Haare ist auf der Ausstellung verboten. Jeder Aussteller erhält eine Annahmebestätigung, auf welcher diese Bestimmung 3-sprachig (deutsch, französisch, englisch) deutlich hervorgehoben wird.

​Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird kontrolliert. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen sind die Kontrolleure befugt, die Aussteller darauf aufmerksam zu machen, die bereits erwähnten Manipulationen zu untersagen, oder Sie werden angewiesen, die Ausstellung zu verlassen.

Vorführung im Ring

Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, Programmänderungen vorzunehmen. Ebenso können Richterumbesetzungen vorgenommen werden. Der Aussteller haftet für alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden, die durch seinen Hund verursacht werden. Die Aussteller sind selber für eine rechtzeitige Vorführung der Hunde im Ring verantwortlich. Die Hunde dürfen nicht vor 15:00 h aus dem Ausstellungsgelände entfernt werden.

Beurteilung der Hunde

Die Beurteilung der Hunde durch die Richter erfolgt aufgrund der bei der FCI deponierten Rassen-Standards. Bestehen für einzelne Rassen noch keine von der FCI anerkannten Standards, so werden diese Hunde nach einem nationalen Rassenstandard bewertet und platziert. Das CACIB darf jedoch nicht vergeben werden; die Vergabe des CAC hingegen ist gemäss Art. 7 möglich. An allen Ausstellungen werden in sämtlichen Klassen gem. AR Art. 9.2. Rüden und Hündinnen getrennt gerichtet. Bei der Vergabe des Formwertes ist das Verhalten des Hundes angemessen zu berücksichtigen. Ein Hund, der sich aufgrund seines Verhaltens (z.B. Aggressivität). Oder aus anderen Gründen (z.B. Lahmheit) nicht beurteilen lässt oder der gar nicht zur Ausstellung hätte zugelassen werden dürfen, ist als «disqualifiziert», mit Angabe des Grundes, aus dem Ring zu entlassen. Als «zurückgezogen» gilt ein Hund, der vor Beginn des Bewertungsvorganges aus dem Ring genommen wird. Als «fehlend» gilt ein Hund, der nicht rechtzeitig im Ring vorgeführt wird.

Formwert & Platzierung

Hunde, die den Kriterien des Rassenstandards in nahezu idealer Weise entsprechen in ausgezeichneter Verfassung vorgeführt werden und ein rassetypisches Verhalten/Wesen zeigen.

Hunde von harmonischer Gesamterscheinung, welche die rassetypischen Merkmale hinsichtlich Formwert und Verhalten/Wesen in hohem Masse zeigen und in sehr guter Verfassung vorgeführt werden. Einzelne kleinere Fehler aufweisen und/oder nicht in der erwünschten Verfassung vorgeführt werden.

Hunde, die in den Hauptmerkmalen dem Rassenstandard hinreichend entsprechen, mehrere kleinere oder einzelne erhebliche Fehler aufweisen und/oder nicht in der erwünschten Verfassung vorgeführt werden.

Hunde, die den Rassekennzeichen des Standards nicht mehr ausreichend entsprechen und/oder deren körperliche und/oder wesensmässige Verfassung mangelhaft ist.

erhält ein Hund, der nicht dem durch den Standard vorgeschrieben Typ entspricht, ein eindeutig nicht standardgemässes Verhalten zeigt oder aggressiv ist, mit einem Hodenfehler behaftet ist, einen erheblichen Zahnfehler oder eine Kieferanomalie aufweist, einen Farb- und/oder Haarfehler hat oder eindeutig Zeichen von Albinismus erkennen lässt. Dieser Formwert ist ferner dem Hund zuzuerkennen der einem einzelnen Rassenmerkmal so wenig entspricht, dass die Gesundheit des Hundes beeinträchtigt ist. Mit diesem Formwert muss auch ein Hund bewertet werden, der nach dem für ihn geltenden Standard einen schweren/ausschliessenden Fehler hat.

erhalten Hunde, denen keine der oben genannten Formwerte zuerkannt werden können. Das wäre z.B. dann der Fall, wenn der Hund nicht läuft, ständig am Aussteller hochspringt oder ständig aus dem Ring strebt, so dass Gangwerk und Bewegungsablauf nicht beurteilt werden können oder wenn der Hund dem Ausstellungsrichter ständig ausweicht, so dass z.B. eine Kontrolle von Gebiss, Gebäude, Haarkleid, Rute oder Hoden nicht möglich ist oder wenn sich am vorgeführten Hund Spuren von Eingriffen feststellen lassen, die einen Täuschungsversuch wahrscheinlich machen.

Formwerte der Welpen- und Jüngstenklasse

Hunde, die vorzügliche rassetypische Merkmale aufweisen und in sehr guter Verfassung vorgeführt werden.

Hunde, die den rassetypischen Merkmalen weitgehend entsprechen, in guter Verfassung vorgeführt werden, jedoch Mängelaufweisen, die eine Bewertung «vv» nicht rechtfertigen.

Hunde, die den rassetypischen Merkmalen nicht entspreche und/oder gesundheitsschädigende anatomische Deformationen aufweisen.

Platzierung

Es werden in jeder Klasse die vier besten Hunde auf die Plätze 1 bis 4 platziert, sofern sie mit «vorzüglich» oder «sehr gut» bewertet wurden. In der Welpen- und Jüngstenklasse werden die vier besten Hunde platziert, sofern sie mit «vielversprechend» oder «versprechend» bewertet wurden. Einzelne, das heisst in der Klasse ohne Konkurrent ausgestellte Hude werden platziert. «Hors Concours» ausgestellte Hunde werden gerichtet, jedoch nicht platziert.

Zuchtgruppen- & Paarklassenwettbewerb

Zuchtgruppenwettbewerb

Zuchtgruppen bestehen aus mindestens drei Rüden und/oder Hündinnen eines Züchters aus eigener Zucht (gleiche Rasse, gleicher Zuchtname) ungeachtet, ob sich die Hunde in seinem Eigentum befinden oder nicht.

Paarklassenwettbewerb

Eine Paarklasse besteht aus einem Rüden und einer Hündin, die Eigentum eines Ausstellers sein müssen. Die Beurteilung der Paarklasse ist gleich der Beurteilung der Zuchtgruppen. Gesucht wird das idealtypische Zuchtpaar.

Klasseneinteilung

Bei der Einteilung in die verschiedenen Klassen ist für das jeweils vorgeschriebene Mindest- bzw. Höchstalter das Datum des Tages der Bewertung massgebend. 

An internationalen und nationalen Ausstellungen sind folgende Klassen zulässig:

Welpen-Klasse (WK) für Hunde von 3 bis 6 Monaten

Jüngsten-Klasse (JüK) für Hunde von 6 bis 9 Monaten

Jugend-Klasse (JK) für Hunde von 9 bis 18 Monaten

Zwischen-Klasse (ZK) für Hunde von 15 bis 24 Monaten

Offene Klasse (OK) für Hunde ab 15 Monaten

Gebrauchshunde-Klasse (GK) für Hunde ab 15 Monaten

Die Gebrauchshunde-Klasse (GK) ist offen für Hunde von Rassen, die gemäss den Bestimmungen der FCI zur Erlangung des Titels «Internationaler Schönheits-Champion» einer Arbeitsprüfung unterworfen sind.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Wach- und Schutzhunde müssen eine in der gültigen Prüfungsordnung (PO) des zuständigen Landesverbandes oder in der Internationalen Prüfungsordnung (IPO) aufgeführte Leistungsprüfung mit Ausbildungskennzeichen (AKZ) absolviert haben.
  • Jagdhunde müssen eine vom zuständigen Rasseklub festgelegte und von der Technischen Kommission für das Jagdwesen (TKJ) genehmigte Prüfung bestanden haben.
  • Windhunde benötigen zur Teilnahme in der Gebrauchshunde-Klasse das von der FCI vorgeschriebene Formular.
  • Schlittenhunde mit gültigem Arbeitsausweis können an schweizerischen internationalen und nationalen Ausstellungen in der Gebrauchshunde-Klasse gemeldet werden.

Für die Meldung in der Gebrauchshunde-Klassen muss der Meldung das von der FCI vorgeschriebene Formular in Kopie beigefügt sein, welches die erforderliche Bestätigung seitens des jeweiligen Landesverbandes, in dessen Bereich der Besitzer und/oder der Eigentümer seinen dauernden Wohnsitz hat, enthält. Die Modalitäten der Kontrolle sind in den AB/AR geregelt.

Champion-Klasse (ChK) für Hunde ab 15 Monaten

In der Champion-Klasse können Hunde ausgestellt werden, die bereits den Titel «Internationaler Schönheits-Champion» der FCI oder einen von der FCI bzw. von einem Landesverband anerkannten nationalen Schönheits-Champion-Titel errungen haben.

Der betreffende Titel muss beim Einsenden des Meldescheines (Stichtag: Versanddatum bzw. Poststempel) an die Ausstellungsleitung (AL) bereits homologiert sein. Kopien der Belege sind der Anmeldung beizulegen.

Veteranen-Klassen (VK) für Hunde ab 8 Jahren

In der Veteranen-Klasse ausgestellte Hunde werden bewertet und platziert. In der Veteranenklasse sind kastrierte Rüden zugelassen.

Scottish Terrier

Anwartschaften

Anwartschaft für die Titel:

  • Internationaler Jugend-Schönheits-Champion der FCI (C.I.B.-J)
  • Internationaler Schönheits-Champion der FCI, ohne Arbeitsprüfung (C.I.B.)
  • Internationaler Schönheits-Champion der FCI, mit Arbeitsprüfung (C.I.B.)
  • Internationaler Ausstellungs-Champion der FCI (C.I.E.)
  • Internationaler Veteranen-Schönheits-Champion der FCI (C.I.B.-V)

Titel Homologieren

Anwartschaft für die Titel:

  • Schweizer Jugend-Schönheits Champion
  • Schweizer Schönheits-Champion
  • Schweizer Veteranen-Schönheits-Champion
  • Schweizer Ausstellungs-Champion

  • Alpen-Jugendchampion
  • Alpenchampion
  • Alpen-Veteranenchampion

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