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Die SKG

Die SKG wahrt als Landesorganisation und Mitglied der FCI die kynologischen Interessen in der Schweiz.

SKG-Züchter

Wir fördern die Zucht funktionell und genetisch gesunder, sozial- und umweltverträglicher Hunde.

Kursangebote

Entdecken Sie unser breites Angebot an Ausbildungen, sowie unsere spannenden Fort-/Weiterbildungen.

Stiftung Hund Schweiz

Unterstützen Sie die Stiftung Hund Schweiz im Interesse der Hunde und deren Halter:innen!

Willkommen bei der SKG!

Die SKG wahrt seit 1883 die kynologischen Interessen in der Schweiz und vertritt diese gegenüber Behörden und ausländischen kynologischen Organisationen. Wir vermitteln Wissen über das Wesen des Hundes und seine Beziehung zum Menschen. Sowie über Zucht, Haltung, Erziehung und Ausbildung des Hundes aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse und nach den Grundsätzen des Tierschutzgedankens. Als Gönnermitglied unterstützen Sie die SKG bei der Umsetzung dieser Ziele.

Alles rund um den Hund

Welche Hunderasse passt zu mir? Wo gibt es Erziehungskurse in der Nähe? Was muss ich beachten, wenn ich mit dem Hund in die Ferien reise? Welche rechtlichen Bestimmungen sind für mich als Hundehalter:in relevant? Antworten auf solche und weitere Fragen gibt es schon bald auf der Webseite «Hund Schweiz». Diese ist in acht Themenbereiche gegliedert und bietet sowohl zukünftigen als auch langjährigen Hundehalter:innen eine Fülle von Lesestoff und wissenswerten Informationen.

Aktuell

Aktuelle Verbandsinformationen, spannende Newsletter und Fachwissen rund um den Hund.
Alle Beiträge finden Sie in der Kategorie News.

Jäger mit Jagdhund
Aus-/Weiterbildungen

Was ein Jagdhund ist und was er braucht

Jagen mit Hund hat eine lange Tradition; schon vor Jahrtausenden begann der Mensch damit. Heute hat die Jagd in der Schweiz mit verschiedenen neuen Herausforderungen zu kämpfen – vom Strassenverkehr

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Publikationen der SKG

Personen mit einem Aufenthaltsstatus

Zum Schutz und zur Unterstützung ukrainischer Züchter in der Schweiz hat der AKZVT Folgendes entschieden: Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung gelten als «Personen mit Wohnsitz Schweiz», entsprechend dem Grundsatz der FCI

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