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Arbeits­ausschüsse

In diesen Gremien muss ein Mitglied des Zentralvorstandes oder der Geschäftsleitung Einsitz nehmen, oder als Ansprechpartner bestimmt sein. Die Arbeitsausschüsse sind verantwortlich für die direkte Führung und Überwachung der ihnen übertragenen Aktivitäten. Diese beinhalten unter Anderem:

  • Die Planung, Organisation, Durchführung und Überwachung aller Geschäfte und Anlässe, die in den Bereich des betreffenden Arbeitsausschusses fallen.
  • Die Ausarbeitung der Jahresaktivitäten, der jährlichen Finanzplanung und des jährlichen Budgets der Arbeitsausschüsse.

Der Zentralvorstand bestimmt die Mitglieder der Arbeitsausschüsse und deren jeweilige Präsidenten, diese werden auf eine unbestimmte Amtsdauer gewählt.

AAKA

AA Koordination Ausbildung

AAR

AA Recht und Statuten

AAA

AA Ausstellungen und Ausstellungsrichter

AAM

AA Marketing