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Anerkennung von Weiterbildungen

Grundsätzlich können alle Institutionen für ihr gesamtes Weiterbildungsangebot rund um den Hund eine Anerkennung durch die SKG beantragen. Voraussetzung ist, dass sie sich an die auf dem Antragsformular erwähnten Konditionen und die Leitlinien halten. Die Fachstelle Ausbildung der SKG entscheidet darüber, ob ein Angebot als Weiterbildung anerkannt wird.

Die Auszeichnung als von der SKG anerkannte Weiterbildung beinhaltet die Veröffentlichung auf unserer Webseite, eine anonymisierte Teilnehmer-Evaluation nach dem Seminar, sowie eine Teilnahmebestätigung im Bildungspass des Teilnehmers.

Interne Veranstalter:innen

Als "interne" Kursanbieter:innen gelten Lokalsektionen, Rasseklubs und Vereinigungen, etc. welche der SKG angehören.

Externe Veranstalter:innen

Als "externe" Veranstalter:innen gelten Vereine, Hundeschulen, Organisationen, etc. welche nicht der SKG angehören.