Startseite » Die SKG » Organigramm der SKG » Arbeitskreise
Die Sektionen der SKG können in Arbeitskreisen besondere Aufgaben fachgerecht betreuen. Die Aufgaben und Kompetenzen der Arbeitskreise werden in einem Geschäftsreglement geregelt. Ein Arbeitskreis fördert durch einen ständigen Vorstand die ihm übertragenen Aufgaben. Er besteht aus einem Gremium mit Fachleuten auf dem Gebiet des Arbeitskreises.
Die Arbeitskreise erhalten ihre finanziellen Mittel von der Zentralkasse der SKG aufgrund eines alljährlich einzureichenden Budgets.