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Züchter:in werden

Züchten mit FCI anerkannten Abstammungsurkunden der SKG
Wer mit Abstammungsurkunden der SKG züchten will, wird bereits zu Beginn und insbesondere im Verlauf seiner züchterischen Tätigkeit mit zwei Instanzen zu tun haben:

Der Rasseklub

Der Rasseklub regelt und überwacht das Zuchtgeschehen der von ihm betreuten Rasse/n. Er veranstaltet Zuchtzulassungsprüfungen und kontrolliert die in der Zuchtstätte herrschenden Haltungs- und Aufzuchtbedingungen.

Die SKG

Die SKG kontrolliert und genehmigt die Zuchtreglemente der Rasseklubs und überwacht deren Einhaltung. Sie ist für die Kontrolle der Wurfmeldeunterlagen und die Ausstellung der Abstammungsurkunden verantwortlich.

Bevor man einen Wurf junger Hunde plant, gibt es eine ganze Reihe von Formalitäten und Vorkehrungen organisatorischer und administrativer Art, die zu treffen sind, bevor die Hündin in die Hitze kommt. So wird sichergestellt, dass der Start gelingt und die Züchterkarriere nicht bereits zu Beginn zu Enttäuschungen und Überraschungen negativer Art führt:

  • Antrag auf Zuchtnamenschutz
  • Studium der Reglemente
  • Erwerb der Mitgliedschaft im Rasseklub
  • Überprüfung der Abstammungsurkunde des zur Zucht vorgesehenen Hundes
  • Erwerb der Zuchtzulassung
  • Zuchtstättenvorkontrolle

Erst nach Erfüllen dieser Formalitäten kann mit der eigentlichen Zuchtplanung und Umsetzung begonnen werden:

  • Regelung der Deckformalitäten
  • Belegung der Hündin
  • Treffen der Wurfvorbereitungen
  • Wurfmeldung
  • Vorbereitung der Welpenabgabe
  • Nachbetreuung der Welpenkäufer

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Punkten erhalten Sie im Dokument ABC für Züchter:innen.

Ehrenkodex

Ich bekenne mich für fairen und korrekten Umgang mit unseren Hunden, verzichte auf tierquälerische, nicht tiergerechte Methoden und setze keine verbotenen Hilfsmittel ein. Die Gesundheit und das Wohlergehen des Hundes hat für mich oberste Priorität.

Internationaler Schutz eines Zuchtnamens

Der Zuchtname ist ein von der von der FCI international geschützter Name der Zuchtstätte, in welcher Hunde unter den Bestimmungen der FCI gezüchtet werden. Das Gesuch um Schutz eines Zuchtnamens sollte mindestens 5 Monate vor geplanter Erstbelegung der Hündin erfolgen.

Der Inhaber des Zuchtnamens ist gegenüber der Stammbuchverwaltung für die Zucht verantwortlich. Er unterzeichnet rechtsgültig die Deckbescheinigungs- und Wurfmeldeformulare sowie die Abstammungsurkunden der unter seinem Zuchtnamen ins SHSB eingetragenen Welpen. Durch die Beantragung eines Zuchtnamens verpflichtet sich der verantwortliche Inhaber (und allfällige Mitinhaber), die Reglemente und Weisungen der verschiedenen Instanzen zu befolgen.

Bitte legen Sie dem Antrag Ihren aktuellen SKG Mitgliederausweis bei.