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Als Wurf gilt jede ab der 8. Trächtigkeitswoche (ab 50 Tagen) erfolgte Geburt, ungeachtet, ob die Welpen aufgezogen werden oder nicht. Jeder gefallene Wurf (auch Mischlingswürfe oder Totgeburten) muss dem Rasseklub oder der Fachstelle Zucht (GW und EGW Züchter) mittels Wurfmeldung gemeldet werden. Die zuständigen Stellen prüfen die Wurfmeldung und leiten sie dann der Stammbuchverwaltung weiter.
Folgende Formulare sind auszufüllen:
Ablauf Wurfmeldung:
Wenn Sie beim Ausfüllen der Formulare Hilfe benötigen, dann wenden Sie sich bitte an den zuständigen Rasseklub.
Hunde aus dem Ausland, welche über eine FCI anerkannten Abstammungsurkunde verfügen können im Schweizerischen Hundestammbuch SHSB eingetragen werden.
Für die folgenden Hunderassen muss vorgängig eine Importbegutachtung durchgeführt werden. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich den zuständigen Rasseklub.
Für die Eintragung aller anderen Rassen benötigt die SKG das Original der FCI anerkannte Export-Abstammungsurkunde.
Beispiele: Hunde aus Deutschland benötigen zur Abstammungsurkunde eine Anerkennung für das Ausland des VDH, Hunde aus Österreich zusätzlich eine Export-Bestätigung des ÖKV, Hunde aus Frankreich oder Italien ein Exportpedigree des jeweiligen FCI anerkannten Landesverbandes.
Es muss eine Person mit einer Schweizer Adresse als Eigentümer/in eingetragen sein.
Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Antragsformular, sowie die Original-Dokumente per Einschreiben an die Geschäftsstelle der SKG.
Nach ca. 4 Wochen erhalten Sie die Original Abstammungsurkunde inkl. SHSB-Nummer und Rechnung per Einschreiben zurück (sofern der zuständige Rasseklub keine Einwände gegen die Eintragung hat).
Um einen (neuen) Eigentümer oder eine Adressänderung auf der Abstammungsurkunde eintragen zu lassen, senden Sie uns bitte folgende Unterlagen per Einschreiben an die Geschäftsstelle der SKG:
Nach ca. 2 bis 3 Wochen erhalten Sie die Original Abstammungsurkunde per Einschreiben zurück.
Befindet sich die Adresse des neuen Eigentümers im Ausland, so wird Ihnen automatisch das Zusatzblatt «Anerkennung für das Ausland» mitgeliefert. Mit diesem Dokument kann der Hund später in einem anderen, von der FCI anerkannten, Hundestammbuch eingetragen werden.
Für unwiederbringlich in Verlust geratene oder zerstörte Abstammungsurkunden besteht die Möglichkeit, ein Duplikat zu beantragen. Der Duplikats-Antrag muss schriftlich (per Post oder per E-Mail ) erfolgen.
Bitte geben Sie uns das Geburtsdatum, die SHSB-Nummer, den Namen des Hundes sowie die Adresse des aktuellen Besitzers resp. der aktuellen Besitzerin bekannt. Der Duplikats-Antrag wird auf der Website der SKG veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung muss eine Einspruchsfrist von 20 Tagen abgewartet werden. Danach erhalten Sie, sofern keine Einsprachen gegen den Antrag vorliegen, das Duplikat der Abstammungsurkunde inkl. der Rechnung per Einschreiben.
Grundsätzlich werden keine neuen Abstammungsurkunden ausgestellt und Besitzer gelöscht. Auch wenn z.B. ein Duplikat erstellt wird und es einen Besitzerwechsel gibt muss der 1. Besitzer aufgeführt werden.
Wird ein Welpe vom 1. Besitzer an den Züchter zurückgegeben, oder wird gar nicht erst abgeholt, so kann unter folgenden Bedingungen eine neue Abstammungsurkunde ausgestellt werden:
Nach ca. 2 Wochen erhalten Sie eine neue Abstammungsurkunde, insofern alle Bedingungen erfüllt wurden.
Als Wurf gilt jede ab der 8. Trächtigkeitswoche (ab 50 Tagen) erfolgte Geburt, ungeachtet, ob die Welpen aufgezogen werden oder nicht. Jeder gefallene Wurf (auch Mischlingswürfe oder Totgeburten) muss dem Rasseklub oder der Fachstelle Zucht (GW und EGW Züchter) mittels Wurfmeldung gemeldet werden. Die zuständigen Stellen prüfen die Wurfmeldung und leiten sie dann der Stammbuchverwaltung weiter.
Folgende Formulare sind auszufüllen:
Ablauf Wurfmeldung:
Wenn Sie beim Ausfüllen der Formulare Hilfe benötigen, dann wenden Sie sich bitte an den zuständigen Rasseklub.
Hunde aus dem Ausland, welche über eine FCI anerkannten Abstammungsurkunde verfügen können im Schweizerischen Hundestammbuch SHSB eingetragen werden.
Für die folgenden Hunderassen muss vorgängig eine Importbegutachtung durchgeführt werden. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich den zuständigen Rasseklub.
Für die Eintragung aller anderen Rassen benötigt die SKG das Original der FCI anerkannte Export-Abstammungsurkunde.
Beispiele: Hunde aus Deutschland benötigen zur Abstammungsurkunde eine Anerkennung für das Ausland des VDH, Hunde aus Österreich zusätzlich eine Export-Bestätigung des ÖKV, Hunde aus Frankreich oder Italien ein Exportpedigree des jeweiligen FCI anerkannten Landesverbandes.
Es muss eine Person mit einer Schweizer Adresse als Eigentümer/in eingetragen sein.
Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Antragsformular, sowie die Original-Dokumente per Einschreiben an die Geschäftsstelle der SKG.
Nach ca. 4 Wochen erhalten Sie die Original Abstammungsurkunde inkl. SHSB-Nummer und Rechnung per Einschreiben zurück (sofern der zuständige Rasseklub keine Einwände gegen die Eintragung hat).
Um einen (neuen) Eigentümer oder eine Adressänderung auf der Abstammungsurkunde eintragen zu lassen, senden Sie uns bitte folgende Unterlagen per Einschreiben an die Geschäftsstelle der SKG:
Nach ca. 2 bis 3 Wochen erhalten Sie die Original Abstammungsurkunde per Einschreiben zurück.
Befindet sich die Adresse des neuen Eigentümers im Ausland, so wird Ihnen automatisch das Zusatzblatt «Anerkennung für das Ausland» mitgeliefert. Mit diesem Dokument kann der Hund später in einem anderen, von der FCI anerkannten, Hundestammbuch eingetragen werden.
Für unwiederbringlich in Verlust geratene oder zerstörte Abstammungsurkunden besteht die Möglichkeit, ein Duplikat zu beantragen. Der Duplikats-Antrag muss schriftlich (per Post oder per E-Mail ) erfolgen.
Bitte geben Sie uns das Geburtsdatum, die SHSB-Nummer, den Namen des Hundes sowie die Adresse des aktuellen Besitzers resp. der aktuellen Besitzerin bekannt. Der Duplikats-Antrag wird auf der Website der SKG veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung muss eine Einspruchsfrist von 20 Tagen abgewartet werden. Danach erhalten Sie, sofern keine Einsprachen gegen den Antrag vorliegen, das Duplikat der Abstammungsurkunde inkl. der Rechnung per Einschreiben.
Grundsätzlich werden keine neuen Abstammungsurkunden ausgestellt und Besitzer gelöscht. Auch wenn z.B. ein Duplikat erstellt wird und es einen Besitzerwechsel gibt muss der 1. Besitzer aufgeführt werden.
Wird ein Welpe vom 1. Besitzer an den Züchter zurückgegeben, oder wird gar nicht erst abgeholt, so kann unter folgenden Bedingungen eine neue Abstammungsurkunde ausgestellt werden:
Nach ca. 2 Wochen erhalten Sie eine neue Abstammungsurkunde, insofern alle Bedingungen erfüllt wurden.
Goldenes Gütezeichen GGZ
Als Wurf gilt jede ab der 8. Trächtigkeitswoche (ab 50 Tagen) erfolgte Geburt, ungeachtet, ob die Welpen aufgezogen werden oder nicht. Jeder gefallene Wurf (auch Mischlingswürfe oder Totgeburten) muss dem Rasseklub oder der Fachstelle Zucht (GW und EGW Züchter) mittels Wurfmeldung gemeldet werden. Die zuständigen Stellen prüfen die Wurfmeldung und leiten sie dann der Stammbuchverwaltung weiter.
Folgende Formulare sind auszufüllen:
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Wenn Sie beim Ausfüllen der Formulare Hilfe benötigen, dann wenden Sie sich bitte an den zuständigen Rasseklub.
Hunde aus dem Ausland, welche über eine FCI anerkannten Abstammungsurkunde verfügen können im Schweizerischen Hundestammbuch SHSB eingetragen werden.
Für die folgenden Hunderassen muss vorgängig eine Importbegutachtung durchgeführt werden. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich den zuständigen Rasseklub.
Für die Eintragung aller anderen Rassen benötigt die SKG das Original der FCI anerkannte Export-Abstammungsurkunde.
Beispiele: Hunde aus Deutschland benötigen zur Abstammungsurkunde eine Anerkennung für das Ausland des VDH, Hunde aus Österreich zusätzlich eine Export-Bestätigung des ÖKV, Hunde aus Frankreich oder Italien ein Exportpedigree des jeweiligen FCI anerkannten Landesverbandes.
Es muss eine Person mit einer Schweizer Adresse als Eigentümer/in eingetragen sein.
Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Antragsformular, sowie die Original-Dokumente per Einschreiben an die Geschäftsstelle der SKG.
Nach ca. 4 Wochen erhalten Sie die Original Abstammungsurkunde inkl. SHSB-Nummer und Rechnung per Einschreiben zurück (sofern der zuständige Rasseklub keine Einwände gegen die Eintragung hat).
Um einen (neuen) Eigentümer oder eine Adressänderung auf der Abstammungsurkunde eintragen zu lassen, senden Sie uns bitte folgende Unterlagen per Einschreiben an die Geschäftsstelle der SKG:
Nach ca. 2 bis 3 Wochen erhalten Sie die Original Abstammungsurkunde per Einschreiben zurück.
Befindet sich die Adresse des neuen Eigentümers im Ausland, so wird Ihnen automatisch das Zusatzblatt «Anerkennung für das Ausland» mitgeliefert. Mit diesem Dokument kann der Hund später in einem anderen, von der FCI anerkannten, Hundestammbuch eingetragen werden.
Für unwiederbringlich in Verlust geratene oder zerstörte Abstammungsurkunden besteht die Möglichkeit, ein Duplikat zu beantragen. Der Duplikats-Antrag muss schriftlich (per Post oder per E-Mail ) erfolgen.
Bitte geben Sie uns das Geburtsdatum, die SHSB-Nummer, den Namen des Hundes sowie die Adresse des aktuellen Besitzers resp. der aktuellen Besitzerin bekannt. Der Duplikats-Antrag wird auf der Website der SKG veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung muss eine Einspruchsfrist von 20 Tagen abgewartet werden. Danach erhalten Sie, sofern keine Einsprachen gegen den Antrag vorliegen, das Duplikat der Abstammungsurkunde inkl. der Rechnung per Einschreiben.
Grundsätzlich werden keine neuen Abstammungsurkunden ausgestellt und Besitzer gelöscht. Auch wenn z.B. ein Duplikat erstellt wird und es einen Besitzerwechsel gibt muss der 1. Besitzer aufgeführt werden.
Wird ein Welpe vom 1. Besitzer an den Züchter zurückgegeben, oder wird gar nicht erst abgeholt, so kann unter folgenden Bedingungen eine neue Abstammungsurkunde ausgestellt werden:
Nach ca. 2 Wochen erhalten Sie eine neue Abstammungsurkunde, insofern alle Bedingungen erfüllt wurden.
Als Wurf gilt jede ab der 8. Trächtigkeitswoche (ab 50 Tagen) erfolgte Geburt, ungeachtet, ob die Welpen aufgezogen werden oder nicht. Jeder gefallene Wurf (auch Mischlingswürfe oder Totgeburten) muss dem Rasseklub oder der Fachstelle Zucht (GW und EGW Züchter) mittels Wurfmeldung gemeldet werden. Die zuständigen Stellen prüfen die Wurfmeldung und leiten sie dann der Stammbuchverwaltung weiter.
Folgende Formulare sind auszufüllen:
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Wenn Sie beim Ausfüllen der Formulare Hilfe benötigen, dann wenden Sie sich bitte an den zuständigen Rasseklub.
Hunde aus dem Ausland, welche über eine FCI anerkannten Abstammungsurkunde verfügen können im Schweizerischen Hundestammbuch SHSB eingetragen werden.
Für die folgenden Hunderassen muss vorgängig eine Importbegutachtung durchgeführt werden. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich den zuständigen Rasseklub.
Für die Eintragung aller anderen Rassen benötigt die SKG das Original der FCI anerkannte Export-Abstammungsurkunde.
Beispiele: Hunde aus Deutschland benötigen zur Abstammungsurkunde eine Anerkennung für das Ausland des VDH, Hunde aus Österreich zusätzlich eine Export-Bestätigung des ÖKV, Hunde aus Frankreich oder Italien ein Exportpedigree des jeweiligen FCI anerkannten Landesverbandes.
Es muss eine Person mit einer Schweizer Adresse als Eigentümer/in eingetragen sein.
Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Antragsformular, sowie die Original-Dokumente per Einschreiben an die Geschäftsstelle der SKG.
Nach ca. 4 Wochen erhalten Sie die Original Abstammungsurkunde inkl. SHSB-Nummer und Rechnung per Einschreiben zurück (sofern der zuständige Rasseklub keine Einwände gegen die Eintragung hat).
Um einen (neuen) Eigentümer oder eine Adressänderung auf der Abstammungsurkunde eintragen zu lassen, senden Sie uns bitte folgende Unterlagen per Einschreiben an die Geschäftsstelle der SKG:
Nach ca. 2 bis 3 Wochen erhalten Sie die Original Abstammungsurkunde per Einschreiben zurück.
Befindet sich die Adresse des neuen Eigentümers im Ausland, so wird Ihnen automatisch das Zusatzblatt «Anerkennung für das Ausland» mitgeliefert. Mit diesem Dokument kann der Hund später in einem anderen, von der FCI anerkannten, Hundestammbuch eingetragen werden.
Für unwiederbringlich in Verlust geratene oder zerstörte Abstammungsurkunden besteht die Möglichkeit, ein Duplikat zu beantragen. Der Duplikats-Antrag muss schriftlich (per Post oder per E-Mail ) erfolgen.
Bitte geben Sie uns das Geburtsdatum, die SHSB-Nummer, den Namen des Hundes sowie die Adresse des aktuellen Besitzers resp. der aktuellen Besitzerin bekannt. Der Duplikats-Antrag wird auf der Website der SKG veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung muss eine Einspruchsfrist von 20 Tagen abgewartet werden. Danach erhalten Sie, sofern keine Einsprachen gegen den Antrag vorliegen, das Duplikat der Abstammungsurkunde inkl. der Rechnung per Einschreiben.
Grundsätzlich werden keine neuen Abstammungsurkunden ausgestellt und Besitzer gelöscht. Auch wenn z.B. ein Duplikat erstellt wird und es einen Besitzerwechsel gibt muss der 1. Besitzer aufgeführt werden.
Wird ein Welpe vom 1. Besitzer an den Züchter zurückgegeben, oder wird gar nicht erst abgeholt, so kann unter folgenden Bedingungen eine neue Abstammungsurkunde ausgestellt werden:
Nach ca. 2 Wochen erhalten Sie eine neue Abstammungsurkunde, insofern alle Bedingungen erfüllt wurden.
Als Wurf gilt jede ab der 8. Trächtigkeitswoche (ab 50 Tagen) erfolgte Geburt, ungeachtet, ob die Welpen aufgezogen werden oder nicht. Jeder gefallene Wurf (auch Mischlingswürfe oder Totgeburten) muss dem Rasseklub oder der Fachstelle Zucht (GW und EGW Züchter) mittels Wurfmeldung gemeldet werden. Die zuständigen Stellen prüfen die Wurfmeldung und leiten sie dann der Stammbuchverwaltung weiter.
Folgende Formulare sind auszufüllen:
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Wenn Sie beim Ausfüllen der Formulare Hilfe benötigen, dann wenden Sie sich bitte an den zuständigen Rasseklub.
Hunde aus dem Ausland, welche über eine FCI anerkannten Abstammungsurkunde verfügen können im Schweizerischen Hundestammbuch SHSB eingetragen werden.
Für die folgenden Hunderassen muss vorgängig eine Importbegutachtung durchgeführt werden. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich den zuständigen Rasseklub.
Für die Eintragung aller anderen Rassen benötigt die SKG das Original der FCI anerkannte Export-Abstammungsurkunde.
Beispiele: Hunde aus Deutschland benötigen zur Abstammungsurkunde eine Anerkennung für das Ausland des VDH, Hunde aus Österreich zusätzlich eine Export-Bestätigung des ÖKV, Hunde aus Frankreich oder Italien ein Exportpedigree des jeweiligen FCI anerkannten Landesverbandes.
Es muss eine Person mit einer Schweizer Adresse als Eigentümer/in eingetragen sein.
Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Antragsformular, sowie die Original-Dokumente per Einschreiben an die Geschäftsstelle der SKG.
Nach ca. 4 Wochen erhalten Sie die Original Abstammungsurkunde inkl. SHSB-Nummer und Rechnung per Einschreiben zurück (sofern der zuständige Rasseklub keine Einwände gegen die Eintragung hat).
Um einen (neuen) Eigentümer oder eine Adressänderung auf der Abstammungsurkunde eintragen zu lassen, senden Sie uns bitte folgende Unterlagen per Einschreiben an die Geschäftsstelle der SKG:
Nach ca. 2 bis 3 Wochen erhalten Sie die Original Abstammungsurkunde per Einschreiben zurück.
Befindet sich die Adresse des neuen Eigentümers im Ausland, so wird Ihnen automatisch das Zusatzblatt «Anerkennung für das Ausland» mitgeliefert. Mit diesem Dokument kann der Hund später in einem anderen, von der FCI anerkannten, Hundestammbuch eingetragen werden.
Für unwiederbringlich in Verlust geratene oder zerstörte Abstammungsurkunden besteht die Möglichkeit, ein Duplikat zu beantragen. Der Duplikats-Antrag muss schriftlich (per Post oder per E-Mail ) erfolgen.
Bitte geben Sie uns das Geburtsdatum, die SHSB-Nummer, den Namen des Hundes sowie die Adresse des aktuellen Besitzers resp. der aktuellen Besitzerin bekannt. Der Duplikats-Antrag wird auf der Website der SKG veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung muss eine Einspruchsfrist von 20 Tagen abgewartet werden. Danach erhalten Sie, sofern keine Einsprachen gegen den Antrag vorliegen, das Duplikat der Abstammungsurkunde inkl. der Rechnung per Einschreiben.
Grundsätzlich werden keine neuen Abstammungsurkunden ausgestellt und Besitzer gelöscht. Auch wenn z.B. ein Duplikat erstellt wird und es einen Besitzerwechsel gibt muss der 1. Besitzer aufgeführt werden.
Wird ein Welpe vom 1. Besitzer an den Züchter zurückgegeben, oder wird gar nicht erst abgeholt, so kann unter folgenden Bedingungen eine neue Abstammungsurkunde ausgestellt werden:
Nach ca. 2 Wochen erhalten Sie eine neue Abstammungsurkunde, insofern alle Bedingungen erfüllt wurden.
Als Wurf gilt jede ab der 8. Trächtigkeitswoche (ab 50 Tagen) erfolgte Geburt, ungeachtet, ob die Welpen aufgezogen werden oder nicht. Jeder gefallene Wurf (auch Mischlingswürfe oder Totgeburten) muss dem Rasseklub oder der Fachstelle Zucht (GW und EGW Züchter) mittels Wurfmeldung gemeldet werden. Die zuständigen Stellen prüfen die Wurfmeldung und leiten sie dann der Stammbuchverwaltung weiter.
Folgende Formulare sind auszufüllen:
Ablauf Wurfmeldung:
Wenn Sie beim Ausfüllen der Formulare Hilfe benötigen, dann wenden Sie sich bitte an den zuständigen Rasseklub.
Hunde aus dem Ausland, welche über eine FCI anerkannten Abstammungsurkunde verfügen können im Schweizerischen Hundestammbuch SHSB eingetragen werden.
Für die folgenden Hunderassen muss vorgängig eine Importbegutachtung durchgeführt werden. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich den zuständigen Rasseklub.
Für die Eintragung aller anderen Rassen benötigt die SKG das Original der FCI anerkannte Export-Abstammungsurkunde.
Beispiele: Hunde aus Deutschland benötigen zur Abstammungsurkunde eine Anerkennung für das Ausland des VDH, Hunde aus Österreich zusätzlich eine Export-Bestätigung des ÖKV, Hunde aus Frankreich oder Italien ein Exportpedigree des jeweiligen FCI anerkannten Landesverbandes.
Es muss eine Person mit einer Schweizer Adresse als Eigentümer/in eingetragen sein.
Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Antragsformular, sowie die Original-Dokumente per Einschreiben an die Geschäftsstelle der SKG.
Nach ca. 4 Wochen erhalten Sie die Original Abstammungsurkunde inkl. SHSB-Nummer und Rechnung per Einschreiben zurück (sofern der zuständige Rasseklub keine Einwände gegen die Eintragung hat).
Um einen (neuen) Eigentümer oder eine Adressänderung auf der Abstammungsurkunde eintragen zu lassen, senden Sie uns bitte folgende Unterlagen per Einschreiben an die Geschäftsstelle der SKG:
Nach ca. 2 bis 3 Wochen erhalten Sie die Original Abstammungsurkunde per Einschreiben zurück.
Befindet sich die Adresse des neuen Eigentümers im Ausland, so wird Ihnen automatisch das Zusatzblatt «Anerkennung für das Ausland» mitgeliefert. Mit diesem Dokument kann der Hund später in einem anderen, von der FCI anerkannten, Hundestammbuch eingetragen werden.
Für unwiederbringlich in Verlust geratene oder zerstörte Abstammungsurkunden besteht die Möglichkeit, ein Duplikat zu beantragen. Der Duplikats-Antrag muss schriftlich (per Post oder per E-Mail ) erfolgen.
Bitte geben Sie uns das Geburtsdatum, die SHSB-Nummer, den Namen des Hundes sowie die Adresse des aktuellen Besitzers resp. der aktuellen Besitzerin bekannt. Der Duplikats-Antrag wird auf der Website der SKG veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung muss eine Einspruchsfrist von 20 Tagen abgewartet werden. Danach erhalten Sie, sofern keine Einsprachen gegen den Antrag vorliegen, das Duplikat der Abstammungsurkunde inkl. der Rechnung per Einschreiben.
Grundsätzlich werden keine neuen Abstammungsurkunden ausgestellt und Besitzer gelöscht. Auch wenn z.B. ein Duplikat erstellt wird und es einen Besitzerwechsel gibt muss der 1. Besitzer aufgeführt werden.
Wird ein Welpe vom 1. Besitzer an den Züchter zurückgegeben, oder wird gar nicht erst abgeholt, so kann unter folgenden Bedingungen eine neue Abstammungsurkunde ausgestellt werden:
Nach ca. 2 Wochen erhalten Sie eine neue Abstammungsurkunde, insofern alle Bedingungen erfüllt wurden.
Als Wurf gilt jede ab der 8. Trächtigkeitswoche (ab 50 Tagen) erfolgte Geburt, ungeachtet, ob die Welpen aufgezogen werden oder nicht. Jeder gefallene Wurf (auch Mischlingswürfe oder Totgeburten) muss dem Rasseklub oder der Fachstelle Zucht (GW und EGW Züchter) mittels Wurfmeldung gemeldet werden. Die zuständigen Stellen prüfen die Wurfmeldung und leiten sie dann der Stammbuchverwaltung weiter.
Folgende Formulare sind auszufüllen:
Ablauf Wurfmeldung:
Wenn Sie beim Ausfüllen der Formulare Hilfe benötigen, dann wenden Sie sich bitte an den zuständigen Rasseklub.
Hunde aus dem Ausland, welche über eine FCI anerkannten Abstammungsurkunde verfügen können im Schweizerischen Hundestammbuch SHSB eingetragen werden.
Für die folgenden Hunderassen muss vorgängig eine Importbegutachtung durchgeführt werden. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich den zuständigen Rasseklub.
Für die Eintragung aller anderen Rassen benötigt die SKG das Original der FCI anerkannte Export-Abstammungsurkunde.
Beispiele: Hunde aus Deutschland benötigen zur Abstammungsurkunde eine Anerkennung für das Ausland des VDH, Hunde aus Österreich zusätzlich eine Export-Bestätigung des ÖKV, Hunde aus Frankreich oder Italien ein Exportpedigree des jeweiligen FCI anerkannten Landesverbandes.
Es muss eine Person mit einer Schweizer Adresse als Eigentümer/in eingetragen sein.
Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Antragsformular, sowie die Original-Dokumente per Einschreiben an die Geschäftsstelle der SKG.
Nach ca. 4 Wochen erhalten Sie die Original Abstammungsurkunde inkl. SHSB-Nummer und Rechnung per Einschreiben zurück (sofern der zuständige Rasseklub keine Einwände gegen die Eintragung hat).
Um einen (neuen) Eigentümer oder eine Adressänderung auf der Abstammungsurkunde eintragen zu lassen, senden Sie uns bitte folgende Unterlagen per Einschreiben an die Geschäftsstelle der SKG:
Nach ca. 2 bis 3 Wochen erhalten Sie die Original Abstammungsurkunde per Einschreiben zurück.
Befindet sich die Adresse des neuen Eigentümers im Ausland, so wird Ihnen automatisch das Zusatzblatt «Anerkennung für das Ausland» mitgeliefert. Mit diesem Dokument kann der Hund später in einem anderen, von der FCI anerkannten, Hundestammbuch eingetragen werden.
Für unwiederbringlich in Verlust geratene oder zerstörte Abstammungsurkunden besteht die Möglichkeit, ein Duplikat zu beantragen. Der Duplikats-Antrag muss schriftlich (per Post oder per E-Mail ) erfolgen.
Bitte geben Sie uns das Geburtsdatum, die SHSB-Nummer, den Namen des Hundes sowie die Adresse des aktuellen Besitzers resp. der aktuellen Besitzerin bekannt. Der Duplikats-Antrag wird auf der Website der SKG veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung muss eine Einspruchsfrist von 20 Tagen abgewartet werden. Danach erhalten Sie, sofern keine Einsprachen gegen den Antrag vorliegen, das Duplikat der Abstammungsurkunde inkl. der Rechnung per Einschreiben.
Grundsätzlich werden keine neuen Abstammungsurkunden ausgestellt und Besitzer gelöscht. Auch wenn z.B. ein Duplikat erstellt wird und es einen Besitzerwechsel gibt muss der 1. Besitzer aufgeführt werden.
Wird ein Welpe vom 1. Besitzer an den Züchter zurückgegeben, oder wird gar nicht erst abgeholt, so kann unter folgenden Bedingungen eine neue Abstammungsurkunde ausgestellt werden:
Nach ca. 2 Wochen erhalten Sie eine neue Abstammungsurkunde, insofern alle Bedingungen erfüllt wurden.
Als Wurf gilt jede ab der 8. Trächtigkeitswoche (ab 50 Tagen) erfolgte Geburt, ungeachtet, ob die Welpen aufgezogen werden oder nicht. Jeder gefallene Wurf (auch Mischlingswürfe oder Totgeburten) muss dem Rasseklub oder der Fachstelle Zucht (GW und EGW Züchter) mittels Wurfmeldung gemeldet werden. Die zuständigen Stellen prüfen die Wurfmeldung und leiten sie dann der Stammbuchverwaltung weiter.
Folgende Formulare sind auszufüllen:
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Wenn Sie beim Ausfüllen der Formulare Hilfe benötigen, dann wenden Sie sich bitte an den zuständigen Rasseklub.
Hunde aus dem Ausland, welche über eine FCI anerkannten Abstammungsurkunde verfügen können im Schweizerischen Hundestammbuch SHSB eingetragen werden.
Für die folgenden Hunderassen muss vorgängig eine Importbegutachtung durchgeführt werden. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich den zuständigen Rasseklub.
Für die Eintragung aller anderen Rassen benötigt die SKG das Original der FCI anerkannte Export-Abstammungsurkunde.
Beispiele: Hunde aus Deutschland benötigen zur Abstammungsurkunde eine Anerkennung für das Ausland des VDH, Hunde aus Österreich zusätzlich eine Export-Bestätigung des ÖKV, Hunde aus Frankreich oder Italien ein Exportpedigree des jeweiligen FCI anerkannten Landesverbandes.
Es muss eine Person mit einer Schweizer Adresse als Eigentümer/in eingetragen sein.
Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Antragsformular, sowie die Original-Dokumente per Einschreiben an die Geschäftsstelle der SKG.
Nach ca. 4 Wochen erhalten Sie die Original Abstammungsurkunde inkl. SHSB-Nummer und Rechnung per Einschreiben zurück (sofern der zuständige Rasseklub keine Einwände gegen die Eintragung hat).
Um einen (neuen) Eigentümer oder eine Adressänderung auf der Abstammungsurkunde eintragen zu lassen, senden Sie uns bitte folgende Unterlagen per Einschreiben an die Geschäftsstelle der SKG:
Nach ca. 2 bis 3 Wochen erhalten Sie die Original Abstammungsurkunde per Einschreiben zurück.
Befindet sich die Adresse des neuen Eigentümers im Ausland, so wird Ihnen automatisch das Zusatzblatt «Anerkennung für das Ausland» mitgeliefert. Mit diesem Dokument kann der Hund später in einem anderen, von der FCI anerkannten, Hundestammbuch eingetragen werden.
Für unwiederbringlich in Verlust geratene oder zerstörte Abstammungsurkunden besteht die Möglichkeit, ein Duplikat zu beantragen. Der Duplikats-Antrag muss schriftlich (per Post oder per E-Mail ) erfolgen.
Bitte geben Sie uns das Geburtsdatum, die SHSB-Nummer, den Namen des Hundes sowie die Adresse des aktuellen Besitzers resp. der aktuellen Besitzerin bekannt. Der Duplikats-Antrag wird auf der Website der SKG veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung muss eine Einspruchsfrist von 20 Tagen abgewartet werden. Danach erhalten Sie, sofern keine Einsprachen gegen den Antrag vorliegen, das Duplikat der Abstammungsurkunde inkl. der Rechnung per Einschreiben.
Grundsätzlich werden keine neuen Abstammungsurkunden ausgestellt und Besitzer gelöscht. Auch wenn z.B. ein Duplikat erstellt wird und es einen Besitzerwechsel gibt muss der 1. Besitzer aufgeführt werden.
Wird ein Welpe vom 1. Besitzer an den Züchter zurückgegeben, oder wird gar nicht erst abgeholt, so kann unter folgenden Bedingungen eine neue Abstammungsurkunde ausgestellt werden:
Nach ca. 2 Wochen erhalten Sie eine neue Abstammungsurkunde, insofern alle Bedingungen erfüllt wurden.
Als Wurf gilt jede ab der 8. Trächtigkeitswoche (ab 50 Tagen) erfolgte Geburt, ungeachtet, ob die Welpen aufgezogen werden oder nicht. Jeder gefallene Wurf (auch Mischlingswürfe oder Totgeburten) muss dem Rasseklub oder der Fachstelle Zucht (GW und EGW Züchter) mittels Wurfmeldung gemeldet werden. Die zuständigen Stellen prüfen die Wurfmeldung und leiten sie dann der Stammbuchverwaltung weiter.
Folgende Formulare sind auszufüllen:
Ablauf Wurfmeldung:
Wenn Sie beim Ausfüllen der Formulare Hilfe benötigen, dann wenden Sie sich bitte an den zuständigen Rasseklub.
Hunde aus dem Ausland, welche über eine FCI anerkannten Abstammungsurkunde verfügen können im Schweizerischen Hundestammbuch SHSB eingetragen werden.
Für die folgenden Hunderassen muss vorgängig eine Importbegutachtung durchgeführt werden. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich den zuständigen Rasseklub.
Für die Eintragung aller anderen Rassen benötigt die SKG das Original der FCI anerkannte Export-Abstammungsurkunde.
Beispiele: Hunde aus Deutschland benötigen zur Abstammungsurkunde eine Anerkennung für das Ausland des VDH, Hunde aus Österreich zusätzlich eine Export-Bestätigung des ÖKV, Hunde aus Frankreich oder Italien ein Exportpedigree des jeweiligen FCI anerkannten Landesverbandes.
Es muss eine Person mit einer Schweizer Adresse als Eigentümer/in eingetragen sein.
Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Antragsformular, sowie die Original-Dokumente per Einschreiben an die Geschäftsstelle der SKG.
Nach ca. 4 Wochen erhalten Sie die Original Abstammungsurkunde inkl. SHSB-Nummer und Rechnung per Einschreiben zurück (sofern der zuständige Rasseklub keine Einwände gegen die Eintragung hat).
Um einen (neuen) Eigentümer oder eine Adressänderung auf der Abstammungsurkunde eintragen zu lassen, senden Sie uns bitte folgende Unterlagen per Einschreiben an die Geschäftsstelle der SKG:
Nach ca. 2 bis 3 Wochen erhalten Sie die Original Abstammungsurkunde per Einschreiben zurück.
Befindet sich die Adresse des neuen Eigentümers im Ausland, so wird Ihnen automatisch das Zusatzblatt «Anerkennung für das Ausland» mitgeliefert. Mit diesem Dokument kann der Hund später in einem anderen, von der FCI anerkannten, Hundestammbuch eingetragen werden.
Für unwiederbringlich in Verlust geratene oder zerstörte Abstammungsurkunden besteht die Möglichkeit, ein Duplikat zu beantragen. Der Duplikats-Antrag muss schriftlich (per Post oder per E-Mail ) erfolgen.
Bitte geben Sie uns das Geburtsdatum, die SHSB-Nummer, den Namen des Hundes sowie die Adresse des aktuellen Besitzers resp. der aktuellen Besitzerin bekannt. Der Duplikats-Antrag wird auf der Website der SKG veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung muss eine Einspruchsfrist von 20 Tagen abgewartet werden. Danach erhalten Sie, sofern keine Einsprachen gegen den Antrag vorliegen, das Duplikat der Abstammungsurkunde inkl. der Rechnung per Einschreiben.
Grundsätzlich werden keine neuen Abstammungsurkunden ausgestellt und Besitzer gelöscht. Auch wenn z.B. ein Duplikat erstellt wird und es einen Besitzerwechsel gibt muss der 1. Besitzer aufgeführt werden.
Wird ein Welpe vom 1. Besitzer an den Züchter zurückgegeben, oder wird gar nicht erst abgeholt, so kann unter folgenden Bedingungen eine neue Abstammungsurkunde ausgestellt werden:
Nach ca. 2 Wochen erhalten Sie eine neue Abstammungsurkunde, insofern alle Bedingungen erfüllt wurden.