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Häufig gestellte Fragen

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Inhalts­verzeichnis

Allgemeines

Als Wurf gilt jede ab der 8. Trächtigkeitswoche (ab 50 Tagen) erfolgte Geburt, ungeachtet, ob die Welpen aufgezogen werden oder nicht. Jeder gefallene Wurf (auch Mischlingswürfe oder Totgeburten) muss dem Rasseklub oder der Fachstelle Zucht (GW und EGW Züchter) mittels Wurfmeldung gemeldet werden. Die zuständigen Stellen prüfen die Wurfmeldung und leiten sie dann der Stammbuchverwaltung weiter. 

Folgende Formulare sind auszufüllen: 

  • Deckbescheinigung
  • Wurfmeldung
  • Optional: Meldung der neuen Eigentümer

Ablauf Wurfmeldung:

  • Der/die Züchter:in füllt die Formulare (Deckbescheinigung, Wurfmeldung, Meldung der neuen Eigentümer) aus und sendet diese per Post an den zuständigen Rasseklub. GW und EGW Züchter senden die Formulare bitte direkt an die Stammbuchverwaltung der SKG.
  • Der zuständige Rasseklub überprüft und ergänzt (Bestätigung des Rasseklubs) die Formulare und sendet diese anschliessend per Post an die Stammbuchverwaltung der SKG.
  • Die Stammbuchverwaltung überprüft die Formulare, trägt den Wurf im Schweizerischen Hundestammbuch SHSB ein und stellt die Abstammungsurkunden für die Welpen aus.

Wenn Sie beim Ausfüllen der Formulare Hilfe benötigen, dann wenden Sie sich bitte an den zuständigen Rasseklub.

Hunde aus dem Ausland, welche über eine FCI anerkannten Abstammungsurkunde verfügen können im Schweizerischen Hundestammbuch SHSB eingetragen werden.

Für die folgenden Hunderassen muss vorgängig eine Importbegutachtung durchgeführt werden. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich den zuständigen Rasseklub.

  • Deutscher Schäferhund
  • Berger Blance Suisse
  • Tschechoslowakischen Wolfshund

Für die Eintragung aller anderen Rassen benötigt die SKG das Original der FCI anerkannte Export-Abstammungsurkunde.
Beispiele: Hunde aus Deutschland benötigen zur Abstammungsurkunde eine Anerkennung für das Ausland des VDH, Hunde aus Österreich zusätzlich eine Export-Bestätigung des ÖKV, Hunde aus Frankreich oder Italien ein Exportpedigree des jeweiligen FCI anerkannten Landesverbandes. 

Es muss eine Person mit einer Schweizer Adresse als Eigentümer/in eingetragen sein. 

Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Antragsformular, sowie die Original-Dokumente per Einschreiben an die Geschäftsstelle der SKG.

Nach ca. 4 Wochen erhalten Sie die Original Abstammungsurkunde inkl. SHSB-Nummer und Rechnung per Einschreiben zurück (sofern der zuständige Rasseklub keine Einwände gegen die Eintragung hat).

Antragsformular Import

Um einen (neuen) Eigentümer oder eine Adressänderung auf der Abstammungsurkunde eintragen zu lassen, senden Sie uns bitte folgende Unterlagen per Einschreiben an die Geschäftsstelle der SKG:

  • Vollständig ausgefülltes Handänderungs-Formular 
  • Original der Abstammungsurkunde (keine Kopie)
  • Kopie Zahlungsnachweis / abgestempelter Empfangsschein

Nach ca. 2 bis 3 Wochen erhalten Sie die Original Abstammungsurkunde per Einschreiben zurück.

Handänderungs-Formular

Befindet sich die Adresse des neuen Eigentümers im Ausland, so wird Ihnen automatisch das Zusatzblatt «Anerkennung für das Ausland» mitgeliefert. Mit diesem Dokument kann der Hund später in einem anderen, von der FCI anerkannten, Hundestammbuch eingetragen werden.

Für unwiederbringlich in Verlust geratene oder zerstörte Abstammungsurkunden besteht die Möglichkeit, ein Duplikat zu beantragen. Der Duplikats-Antrag muss schriftlich (per Post oder per E-Mail ) erfolgen.

Bitte geben Sie uns das Geburtsdatum, die SHSB-Nummer, den Namen des Hundes sowie die Adresse des aktuellen Besitzers resp. der aktuellen Besitzerin bekannt. Der Duplikats-Antrag wird auf der Website der SKG veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung muss eine Einspruchsfrist von 20 Tagen abgewartet werden. Danach erhalten Sie, sofern keine Einsprachen gegen den Antrag vorliegen, das Duplikat der Abstammungsurkunde inkl. der Rechnung per Einschreiben.

Grundsätzlich werden keine neuen Abstammungsurkunden ausgestellt und Besitzer gelöscht. Auch wenn z.B. ein Duplikat erstellt wird und es einen Besitzerwechsel gibt muss der 1. Besitzer aufgeführt werden.

Wird ein Welpe vom 1. Besitzer an den Züchter zurückgegeben, oder wird gar nicht erst abgeholt, so kann unter folgenden Bedingungen eine neue Abstammungsurkunde ausgestellt werden:

  • Der Welpe darf zum Zeitpunkt der Rückgabe an den Züchter nicht älter als 12 Wochen sein.
  • Der Antrag auf Neuerstellung der Abstammungsurkunde muss durch den Züchter erfolgen.
  • Dem Antrag muss eine Verzichtserklärung des 1. Besitzers (mit Datum der Über- und Rückgabe) beigelegt werden.
  • Dem Antrag muss ein Schreiben des aktuellen Besitzers beigelegt werden, in dem er bestätigt über den Vorbesitzer (unter Angabe des Namens des
    1. Besitzer und Dauer des Aufenthalts) informiert worden zu sein.
  • Falls ein Welpe nicht abgeholt wurde muss der Züchter eine schriftliche Bestätigung des eingetragenen Besitzers beilegen. 

Nach ca. 2 Wochen erhalten Sie eine neue Abstammungsurkunde, insofern alle Bedingungen erfüllt wurden.

Zucht

Als Wurf gilt jede ab der 8. Trächtigkeitswoche (ab 50 Tagen) erfolgte Geburt, ungeachtet, ob die Welpen aufgezogen werden oder nicht. Jeder gefallene Wurf (auch Mischlingswürfe oder Totgeburten) muss dem Rasseklub oder der Fachstelle Zucht (GW und EGW Züchter) mittels Wurfmeldung gemeldet werden. Die zuständigen Stellen prüfen die Wurfmeldung und leiten sie dann der Stammbuchverwaltung weiter. 

Folgende Formulare sind auszufüllen: 

  • Deckbescheinigung
  • Wurfmeldung
  • Optional: Meldung der neuen Eigentümer

Ablauf Wurfmeldung:

  • Der/die Züchter:in füllt die Formulare (Deckbescheinigung, Wurfmeldung, Meldung der neuen Eigentümer) aus und sendet diese per Post an den zuständigen Rasseklub. GW und EGW Züchter senden die Formulare bitte direkt an die Stammbuchverwaltung der SKG.
  • Der zuständige Rasseklub überprüft und ergänzt (Bestätigung des Rasseklubs) die Formulare und sendet diese anschliessend per Post an die Stammbuchverwaltung der SKG.
  • Die Stammbuchverwaltung überprüft die Formulare, trägt den Wurf im Schweizerischen Hundestammbuch SHSB ein und stellt die Abstammungsurkunden für die Welpen aus.

Wenn Sie beim Ausfüllen der Formulare Hilfe benötigen, dann wenden Sie sich bitte an den zuständigen Rasseklub.

Hunde aus dem Ausland, welche über eine FCI anerkannten Abstammungsurkunde verfügen können im Schweizerischen Hundestammbuch SHSB eingetragen werden.

Für die folgenden Hunderassen muss vorgängig eine Importbegutachtung durchgeführt werden. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich den zuständigen Rasseklub.

  • Deutscher Schäferhund
  • Berger Blance Suisse
  • Tschechoslowakischen Wolfshund

Für die Eintragung aller anderen Rassen benötigt die SKG das Original der FCI anerkannte Export-Abstammungsurkunde.
Beispiele: Hunde aus Deutschland benötigen zur Abstammungsurkunde eine Anerkennung für das Ausland des VDH, Hunde aus Österreich zusätzlich eine Export-Bestätigung des ÖKV, Hunde aus Frankreich oder Italien ein Exportpedigree des jeweiligen FCI anerkannten Landesverbandes. 

Es muss eine Person mit einer Schweizer Adresse als Eigentümer/in eingetragen sein. 

Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Antragsformular, sowie die Original-Dokumente per Einschreiben an die Geschäftsstelle der SKG.

Nach ca. 4 Wochen erhalten Sie die Original Abstammungsurkunde inkl. SHSB-Nummer und Rechnung per Einschreiben zurück (sofern der zuständige Rasseklub keine Einwände gegen die Eintragung hat).

Antragsformular Import

Um einen (neuen) Eigentümer oder eine Adressänderung auf der Abstammungsurkunde eintragen zu lassen, senden Sie uns bitte folgende Unterlagen per Einschreiben an die Geschäftsstelle der SKG:

  • Vollständig ausgefülltes Handänderungs-Formular 
  • Original der Abstammungsurkunde (keine Kopie)
  • Kopie Zahlungsnachweis / abgestempelter Empfangsschein

Nach ca. 2 bis 3 Wochen erhalten Sie die Original Abstammungsurkunde per Einschreiben zurück.

Handänderungs-Formular

Befindet sich die Adresse des neuen Eigentümers im Ausland, so wird Ihnen automatisch das Zusatzblatt «Anerkennung für das Ausland» mitgeliefert. Mit diesem Dokument kann der Hund später in einem anderen, von der FCI anerkannten, Hundestammbuch eingetragen werden.

Für unwiederbringlich in Verlust geratene oder zerstörte Abstammungsurkunden besteht die Möglichkeit, ein Duplikat zu beantragen. Der Duplikats-Antrag muss schriftlich (per Post oder per E-Mail ) erfolgen.

Bitte geben Sie uns das Geburtsdatum, die SHSB-Nummer, den Namen des Hundes sowie die Adresse des aktuellen Besitzers resp. der aktuellen Besitzerin bekannt. Der Duplikats-Antrag wird auf der Website der SKG veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung muss eine Einspruchsfrist von 20 Tagen abgewartet werden. Danach erhalten Sie, sofern keine Einsprachen gegen den Antrag vorliegen, das Duplikat der Abstammungsurkunde inkl. der Rechnung per Einschreiben.

Grundsätzlich werden keine neuen Abstammungsurkunden ausgestellt und Besitzer gelöscht. Auch wenn z.B. ein Duplikat erstellt wird und es einen Besitzerwechsel gibt muss der 1. Besitzer aufgeführt werden.

Wird ein Welpe vom 1. Besitzer an den Züchter zurückgegeben, oder wird gar nicht erst abgeholt, so kann unter folgenden Bedingungen eine neue Abstammungsurkunde ausgestellt werden:

  • Der Welpe darf zum Zeitpunkt der Rückgabe an den Züchter nicht älter als 12 Wochen sein.
  • Der Antrag auf Neuerstellung der Abstammungsurkunde muss durch den Züchter erfolgen.
  • Dem Antrag muss eine Verzichtserklärung des 1. Besitzers (mit Datum der Über- und Rückgabe) beigelegt werden.
  • Dem Antrag muss ein Schreiben des aktuellen Besitzers beigelegt werden, in dem er bestätigt über den Vorbesitzer (unter Angabe des Namens des
    1. Besitzer und Dauer des Aufenthalts) informiert worden zu sein.
  • Falls ein Welpe nicht abgeholt wurde muss der Züchter eine schriftliche Bestätigung des eingetragenen Besitzers beilegen. 

Nach ca. 2 Wochen erhalten Sie eine neue Abstammungsurkunde, insofern alle Bedingungen erfüllt wurden.

Goldenes Gütezeichen GGZ

Als Wurf gilt jede ab der 8. Trächtigkeitswoche (ab 50 Tagen) erfolgte Geburt, ungeachtet, ob die Welpen aufgezogen werden oder nicht. Jeder gefallene Wurf (auch Mischlingswürfe oder Totgeburten) muss dem Rasseklub oder der Fachstelle Zucht (GW und EGW Züchter) mittels Wurfmeldung gemeldet werden. Die zuständigen Stellen prüfen die Wurfmeldung und leiten sie dann der Stammbuchverwaltung weiter. 

Folgende Formulare sind auszufüllen: 

  • Deckbescheinigung
  • Wurfmeldung
  • Optional: Meldung der neuen Eigentümer

Ablauf Wurfmeldung:

  • Der/die Züchter:in füllt die Formulare (Deckbescheinigung, Wurfmeldung, Meldung der neuen Eigentümer) aus und sendet diese per Post an den zuständigen Rasseklub. GW und EGW Züchter senden die Formulare bitte direkt an die Stammbuchverwaltung der SKG.
  • Der zuständige Rasseklub überprüft und ergänzt (Bestätigung des Rasseklubs) die Formulare und sendet diese anschliessend per Post an die Stammbuchverwaltung der SKG.
  • Die Stammbuchverwaltung überprüft die Formulare, trägt den Wurf im Schweizerischen Hundestammbuch SHSB ein und stellt die Abstammungsurkunden für die Welpen aus.

Wenn Sie beim Ausfüllen der Formulare Hilfe benötigen, dann wenden Sie sich bitte an den zuständigen Rasseklub.

Hunde aus dem Ausland, welche über eine FCI anerkannten Abstammungsurkunde verfügen können im Schweizerischen Hundestammbuch SHSB eingetragen werden.

Für die folgenden Hunderassen muss vorgängig eine Importbegutachtung durchgeführt werden. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich den zuständigen Rasseklub.

  • Deutscher Schäferhund
  • Berger Blance Suisse
  • Tschechoslowakischen Wolfshund

Für die Eintragung aller anderen Rassen benötigt die SKG das Original der FCI anerkannte Export-Abstammungsurkunde.
Beispiele: Hunde aus Deutschland benötigen zur Abstammungsurkunde eine Anerkennung für das Ausland des VDH, Hunde aus Österreich zusätzlich eine Export-Bestätigung des ÖKV, Hunde aus Frankreich oder Italien ein Exportpedigree des jeweiligen FCI anerkannten Landesverbandes. 

Es muss eine Person mit einer Schweizer Adresse als Eigentümer/in eingetragen sein. 

Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Antragsformular, sowie die Original-Dokumente per Einschreiben an die Geschäftsstelle der SKG.

Nach ca. 4 Wochen erhalten Sie die Original Abstammungsurkunde inkl. SHSB-Nummer und Rechnung per Einschreiben zurück (sofern der zuständige Rasseklub keine Einwände gegen die Eintragung hat).

Antragsformular Import

Um einen (neuen) Eigentümer oder eine Adressänderung auf der Abstammungsurkunde eintragen zu lassen, senden Sie uns bitte folgende Unterlagen per Einschreiben an die Geschäftsstelle der SKG:

  • Vollständig ausgefülltes Handänderungs-Formular 
  • Original der Abstammungsurkunde (keine Kopie)
  • Kopie Zahlungsnachweis / abgestempelter Empfangsschein

Nach ca. 2 bis 3 Wochen erhalten Sie die Original Abstammungsurkunde per Einschreiben zurück.

Handänderungs-Formular

Befindet sich die Adresse des neuen Eigentümers im Ausland, so wird Ihnen automatisch das Zusatzblatt «Anerkennung für das Ausland» mitgeliefert. Mit diesem Dokument kann der Hund später in einem anderen, von der FCI anerkannten, Hundestammbuch eingetragen werden.

Für unwiederbringlich in Verlust geratene oder zerstörte Abstammungsurkunden besteht die Möglichkeit, ein Duplikat zu beantragen. Der Duplikats-Antrag muss schriftlich (per Post oder per E-Mail ) erfolgen.

Bitte geben Sie uns das Geburtsdatum, die SHSB-Nummer, den Namen des Hundes sowie die Adresse des aktuellen Besitzers resp. der aktuellen Besitzerin bekannt. Der Duplikats-Antrag wird auf der Website der SKG veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung muss eine Einspruchsfrist von 20 Tagen abgewartet werden. Danach erhalten Sie, sofern keine Einsprachen gegen den Antrag vorliegen, das Duplikat der Abstammungsurkunde inkl. der Rechnung per Einschreiben.

Grundsätzlich werden keine neuen Abstammungsurkunden ausgestellt und Besitzer gelöscht. Auch wenn z.B. ein Duplikat erstellt wird und es einen Besitzerwechsel gibt muss der 1. Besitzer aufgeführt werden.

Wird ein Welpe vom 1. Besitzer an den Züchter zurückgegeben, oder wird gar nicht erst abgeholt, so kann unter folgenden Bedingungen eine neue Abstammungsurkunde ausgestellt werden:

  • Der Welpe darf zum Zeitpunkt der Rückgabe an den Züchter nicht älter als 12 Wochen sein.
  • Der Antrag auf Neuerstellung der Abstammungsurkunde muss durch den Züchter erfolgen.
  • Dem Antrag muss eine Verzichtserklärung des 1. Besitzers (mit Datum der Über- und Rückgabe) beigelegt werden.
  • Dem Antrag muss ein Schreiben des aktuellen Besitzers beigelegt werden, in dem er bestätigt über den Vorbesitzer (unter Angabe des Namens des
    1. Besitzer und Dauer des Aufenthalts) informiert worden zu sein.
  • Falls ein Welpe nicht abgeholt wurde muss der Züchter eine schriftliche Bestätigung des eingetragenen Besitzers beilegen. 

Nach ca. 2 Wochen erhalten Sie eine neue Abstammungsurkunde, insofern alle Bedingungen erfüllt wurden.

Schweizerisches Hundestamm­buch SHSB

Als Wurf gilt jede ab der 8. Trächtigkeitswoche (ab 50 Tagen) erfolgte Geburt, ungeachtet, ob die Welpen aufgezogen werden oder nicht. Jeder gefallene Wurf (auch Mischlingswürfe oder Totgeburten) muss dem Rasseklub oder der Fachstelle Zucht (GW und EGW Züchter) mittels Wurfmeldung gemeldet werden. Die zuständigen Stellen prüfen die Wurfmeldung und leiten sie dann der Stammbuchverwaltung weiter. 

Folgende Formulare sind auszufüllen: 

  • Deckbescheinigung
  • Wurfmeldung
  • Optional: Meldung der neuen Eigentümer

Ablauf Wurfmeldung:

  • Der/die Züchter:in füllt die Formulare (Deckbescheinigung, Wurfmeldung, Meldung der neuen Eigentümer) aus und sendet diese per Post an den zuständigen Rasseklub. GW und EGW Züchter senden die Formulare bitte direkt an die Stammbuchverwaltung der SKG.
  • Der zuständige Rasseklub überprüft und ergänzt (Bestätigung des Rasseklubs) die Formulare und sendet diese anschliessend per Post an die Stammbuchverwaltung der SKG.
  • Die Stammbuchverwaltung überprüft die Formulare, trägt den Wurf im Schweizerischen Hundestammbuch SHSB ein und stellt die Abstammungsurkunden für die Welpen aus.

Wenn Sie beim Ausfüllen der Formulare Hilfe benötigen, dann wenden Sie sich bitte an den zuständigen Rasseklub.

Hunde aus dem Ausland, welche über eine FCI anerkannten Abstammungsurkunde verfügen können im Schweizerischen Hundestammbuch SHSB eingetragen werden.

Für die folgenden Hunderassen muss vorgängig eine Importbegutachtung durchgeführt werden. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich den zuständigen Rasseklub.

  • Deutscher Schäferhund
  • Berger Blance Suisse
  • Tschechoslowakischen Wolfshund

Für die Eintragung aller anderen Rassen benötigt die SKG das Original der FCI anerkannte Export-Abstammungsurkunde.
Beispiele: Hunde aus Deutschland benötigen zur Abstammungsurkunde eine Anerkennung für das Ausland des VDH, Hunde aus Österreich zusätzlich eine Export-Bestätigung des ÖKV, Hunde aus Frankreich oder Italien ein Exportpedigree des jeweiligen FCI anerkannten Landesverbandes. 

Es muss eine Person mit einer Schweizer Adresse als Eigentümer/in eingetragen sein. 

Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Antragsformular, sowie die Original-Dokumente per Einschreiben an die Geschäftsstelle der SKG.

Nach ca. 4 Wochen erhalten Sie die Original Abstammungsurkunde inkl. SHSB-Nummer und Rechnung per Einschreiben zurück (sofern der zuständige Rasseklub keine Einwände gegen die Eintragung hat).

Antragsformular Import

Um einen (neuen) Eigentümer oder eine Adressänderung auf der Abstammungsurkunde eintragen zu lassen, senden Sie uns bitte folgende Unterlagen per Einschreiben an die Geschäftsstelle der SKG:

  • Vollständig ausgefülltes Handänderungs-Formular 
  • Original der Abstammungsurkunde (keine Kopie)
  • Kopie Zahlungsnachweis / abgestempelter Empfangsschein

Nach ca. 2 bis 3 Wochen erhalten Sie die Original Abstammungsurkunde per Einschreiben zurück.

Handänderungs-Formular

Befindet sich die Adresse des neuen Eigentümers im Ausland, so wird Ihnen automatisch das Zusatzblatt «Anerkennung für das Ausland» mitgeliefert. Mit diesem Dokument kann der Hund später in einem anderen, von der FCI anerkannten, Hundestammbuch eingetragen werden.

Für unwiederbringlich in Verlust geratene oder zerstörte Abstammungsurkunden besteht die Möglichkeit, ein Duplikat zu beantragen. Der Duplikats-Antrag muss schriftlich (per Post oder per E-Mail ) erfolgen.

Bitte geben Sie uns das Geburtsdatum, die SHSB-Nummer, den Namen des Hundes sowie die Adresse des aktuellen Besitzers resp. der aktuellen Besitzerin bekannt. Der Duplikats-Antrag wird auf der Website der SKG veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung muss eine Einspruchsfrist von 20 Tagen abgewartet werden. Danach erhalten Sie, sofern keine Einsprachen gegen den Antrag vorliegen, das Duplikat der Abstammungsurkunde inkl. der Rechnung per Einschreiben.

Grundsätzlich werden keine neuen Abstammungsurkunden ausgestellt und Besitzer gelöscht. Auch wenn z.B. ein Duplikat erstellt wird und es einen Besitzerwechsel gibt muss der 1. Besitzer aufgeführt werden.

Wird ein Welpe vom 1. Besitzer an den Züchter zurückgegeben, oder wird gar nicht erst abgeholt, so kann unter folgenden Bedingungen eine neue Abstammungsurkunde ausgestellt werden:

  • Der Welpe darf zum Zeitpunkt der Rückgabe an den Züchter nicht älter als 12 Wochen sein.
  • Der Antrag auf Neuerstellung der Abstammungsurkunde muss durch den Züchter erfolgen.
  • Dem Antrag muss eine Verzichtserklärung des 1. Besitzers (mit Datum der Über- und Rückgabe) beigelegt werden.
  • Dem Antrag muss ein Schreiben des aktuellen Besitzers beigelegt werden, in dem er bestätigt über den Vorbesitzer (unter Angabe des Namens des
    1. Besitzer und Dauer des Aufenthalts) informiert worden zu sein.
  • Falls ein Welpe nicht abgeholt wurde muss der Züchter eine schriftliche Bestätigung des eingetragenen Besitzers beilegen. 

Nach ca. 2 Wochen erhalten Sie eine neue Abstammungsurkunde, insofern alle Bedingungen erfüllt wurden.

Ausbildungen

Als Wurf gilt jede ab der 8. Trächtigkeitswoche (ab 50 Tagen) erfolgte Geburt, ungeachtet, ob die Welpen aufgezogen werden oder nicht. Jeder gefallene Wurf (auch Mischlingswürfe oder Totgeburten) muss dem Rasseklub oder der Fachstelle Zucht (GW und EGW Züchter) mittels Wurfmeldung gemeldet werden. Die zuständigen Stellen prüfen die Wurfmeldung und leiten sie dann der Stammbuchverwaltung weiter. 

Folgende Formulare sind auszufüllen: 

  • Deckbescheinigung
  • Wurfmeldung
  • Optional: Meldung der neuen Eigentümer

Ablauf Wurfmeldung:

  • Der/die Züchter:in füllt die Formulare (Deckbescheinigung, Wurfmeldung, Meldung der neuen Eigentümer) aus und sendet diese per Post an den zuständigen Rasseklub. GW und EGW Züchter senden die Formulare bitte direkt an die Stammbuchverwaltung der SKG.
  • Der zuständige Rasseklub überprüft und ergänzt (Bestätigung des Rasseklubs) die Formulare und sendet diese anschliessend per Post an die Stammbuchverwaltung der SKG.
  • Die Stammbuchverwaltung überprüft die Formulare, trägt den Wurf im Schweizerischen Hundestammbuch SHSB ein und stellt die Abstammungsurkunden für die Welpen aus.

Wenn Sie beim Ausfüllen der Formulare Hilfe benötigen, dann wenden Sie sich bitte an den zuständigen Rasseklub.

Hunde aus dem Ausland, welche über eine FCI anerkannten Abstammungsurkunde verfügen können im Schweizerischen Hundestammbuch SHSB eingetragen werden.

Für die folgenden Hunderassen muss vorgängig eine Importbegutachtung durchgeführt werden. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich den zuständigen Rasseklub.

  • Deutscher Schäferhund
  • Berger Blance Suisse
  • Tschechoslowakischen Wolfshund

Für die Eintragung aller anderen Rassen benötigt die SKG das Original der FCI anerkannte Export-Abstammungsurkunde.
Beispiele: Hunde aus Deutschland benötigen zur Abstammungsurkunde eine Anerkennung für das Ausland des VDH, Hunde aus Österreich zusätzlich eine Export-Bestätigung des ÖKV, Hunde aus Frankreich oder Italien ein Exportpedigree des jeweiligen FCI anerkannten Landesverbandes. 

Es muss eine Person mit einer Schweizer Adresse als Eigentümer/in eingetragen sein. 

Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Antragsformular, sowie die Original-Dokumente per Einschreiben an die Geschäftsstelle der SKG.

Nach ca. 4 Wochen erhalten Sie die Original Abstammungsurkunde inkl. SHSB-Nummer und Rechnung per Einschreiben zurück (sofern der zuständige Rasseklub keine Einwände gegen die Eintragung hat).

Antragsformular Import

Um einen (neuen) Eigentümer oder eine Adressänderung auf der Abstammungsurkunde eintragen zu lassen, senden Sie uns bitte folgende Unterlagen per Einschreiben an die Geschäftsstelle der SKG:

  • Vollständig ausgefülltes Handänderungs-Formular 
  • Original der Abstammungsurkunde (keine Kopie)
  • Kopie Zahlungsnachweis / abgestempelter Empfangsschein

Nach ca. 2 bis 3 Wochen erhalten Sie die Original Abstammungsurkunde per Einschreiben zurück.

Handänderungs-Formular

Befindet sich die Adresse des neuen Eigentümers im Ausland, so wird Ihnen automatisch das Zusatzblatt «Anerkennung für das Ausland» mitgeliefert. Mit diesem Dokument kann der Hund später in einem anderen, von der FCI anerkannten, Hundestammbuch eingetragen werden.

Für unwiederbringlich in Verlust geratene oder zerstörte Abstammungsurkunden besteht die Möglichkeit, ein Duplikat zu beantragen. Der Duplikats-Antrag muss schriftlich (per Post oder per E-Mail ) erfolgen.

Bitte geben Sie uns das Geburtsdatum, die SHSB-Nummer, den Namen des Hundes sowie die Adresse des aktuellen Besitzers resp. der aktuellen Besitzerin bekannt. Der Duplikats-Antrag wird auf der Website der SKG veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung muss eine Einspruchsfrist von 20 Tagen abgewartet werden. Danach erhalten Sie, sofern keine Einsprachen gegen den Antrag vorliegen, das Duplikat der Abstammungsurkunde inkl. der Rechnung per Einschreiben.

Grundsätzlich werden keine neuen Abstammungsurkunden ausgestellt und Besitzer gelöscht. Auch wenn z.B. ein Duplikat erstellt wird und es einen Besitzerwechsel gibt muss der 1. Besitzer aufgeführt werden.

Wird ein Welpe vom 1. Besitzer an den Züchter zurückgegeben, oder wird gar nicht erst abgeholt, so kann unter folgenden Bedingungen eine neue Abstammungsurkunde ausgestellt werden:

  • Der Welpe darf zum Zeitpunkt der Rückgabe an den Züchter nicht älter als 12 Wochen sein.
  • Der Antrag auf Neuerstellung der Abstammungsurkunde muss durch den Züchter erfolgen.
  • Dem Antrag muss eine Verzichtserklärung des 1. Besitzers (mit Datum der Über- und Rückgabe) beigelegt werden.
  • Dem Antrag muss ein Schreiben des aktuellen Besitzers beigelegt werden, in dem er bestätigt über den Vorbesitzer (unter Angabe des Namens des
    1. Besitzer und Dauer des Aufenthalts) informiert worden zu sein.
  • Falls ein Welpe nicht abgeholt wurde muss der Züchter eine schriftliche Bestätigung des eingetragenen Besitzers beilegen. 

Nach ca. 2 Wochen erhalten Sie eine neue Abstammungsurkunde, insofern alle Bedingungen erfüllt wurden.

Training & Erziehung

Als Wurf gilt jede ab der 8. Trächtigkeitswoche (ab 50 Tagen) erfolgte Geburt, ungeachtet, ob die Welpen aufgezogen werden oder nicht. Jeder gefallene Wurf (auch Mischlingswürfe oder Totgeburten) muss dem Rasseklub oder der Fachstelle Zucht (GW und EGW Züchter) mittels Wurfmeldung gemeldet werden. Die zuständigen Stellen prüfen die Wurfmeldung und leiten sie dann der Stammbuchverwaltung weiter. 

Folgende Formulare sind auszufüllen: 

  • Deckbescheinigung
  • Wurfmeldung
  • Optional: Meldung der neuen Eigentümer

Ablauf Wurfmeldung:

  • Der/die Züchter:in füllt die Formulare (Deckbescheinigung, Wurfmeldung, Meldung der neuen Eigentümer) aus und sendet diese per Post an den zuständigen Rasseklub. GW und EGW Züchter senden die Formulare bitte direkt an die Stammbuchverwaltung der SKG.
  • Der zuständige Rasseklub überprüft und ergänzt (Bestätigung des Rasseklubs) die Formulare und sendet diese anschliessend per Post an die Stammbuchverwaltung der SKG.
  • Die Stammbuchverwaltung überprüft die Formulare, trägt den Wurf im Schweizerischen Hundestammbuch SHSB ein und stellt die Abstammungsurkunden für die Welpen aus.

Wenn Sie beim Ausfüllen der Formulare Hilfe benötigen, dann wenden Sie sich bitte an den zuständigen Rasseklub.

Hunde aus dem Ausland, welche über eine FCI anerkannten Abstammungsurkunde verfügen können im Schweizerischen Hundestammbuch SHSB eingetragen werden.

Für die folgenden Hunderassen muss vorgängig eine Importbegutachtung durchgeführt werden. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich den zuständigen Rasseklub.

  • Deutscher Schäferhund
  • Berger Blance Suisse
  • Tschechoslowakischen Wolfshund

Für die Eintragung aller anderen Rassen benötigt die SKG das Original der FCI anerkannte Export-Abstammungsurkunde.
Beispiele: Hunde aus Deutschland benötigen zur Abstammungsurkunde eine Anerkennung für das Ausland des VDH, Hunde aus Österreich zusätzlich eine Export-Bestätigung des ÖKV, Hunde aus Frankreich oder Italien ein Exportpedigree des jeweiligen FCI anerkannten Landesverbandes. 

Es muss eine Person mit einer Schweizer Adresse als Eigentümer/in eingetragen sein. 

Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Antragsformular, sowie die Original-Dokumente per Einschreiben an die Geschäftsstelle der SKG.

Nach ca. 4 Wochen erhalten Sie die Original Abstammungsurkunde inkl. SHSB-Nummer und Rechnung per Einschreiben zurück (sofern der zuständige Rasseklub keine Einwände gegen die Eintragung hat).

Antragsformular Import

Um einen (neuen) Eigentümer oder eine Adressänderung auf der Abstammungsurkunde eintragen zu lassen, senden Sie uns bitte folgende Unterlagen per Einschreiben an die Geschäftsstelle der SKG:

  • Vollständig ausgefülltes Handänderungs-Formular 
  • Original der Abstammungsurkunde (keine Kopie)
  • Kopie Zahlungsnachweis / abgestempelter Empfangsschein

Nach ca. 2 bis 3 Wochen erhalten Sie die Original Abstammungsurkunde per Einschreiben zurück.

Handänderungs-Formular

Befindet sich die Adresse des neuen Eigentümers im Ausland, so wird Ihnen automatisch das Zusatzblatt «Anerkennung für das Ausland» mitgeliefert. Mit diesem Dokument kann der Hund später in einem anderen, von der FCI anerkannten, Hundestammbuch eingetragen werden.

Für unwiederbringlich in Verlust geratene oder zerstörte Abstammungsurkunden besteht die Möglichkeit, ein Duplikat zu beantragen. Der Duplikats-Antrag muss schriftlich (per Post oder per E-Mail ) erfolgen.

Bitte geben Sie uns das Geburtsdatum, die SHSB-Nummer, den Namen des Hundes sowie die Adresse des aktuellen Besitzers resp. der aktuellen Besitzerin bekannt. Der Duplikats-Antrag wird auf der Website der SKG veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung muss eine Einspruchsfrist von 20 Tagen abgewartet werden. Danach erhalten Sie, sofern keine Einsprachen gegen den Antrag vorliegen, das Duplikat der Abstammungsurkunde inkl. der Rechnung per Einschreiben.

Grundsätzlich werden keine neuen Abstammungsurkunden ausgestellt und Besitzer gelöscht. Auch wenn z.B. ein Duplikat erstellt wird und es einen Besitzerwechsel gibt muss der 1. Besitzer aufgeführt werden.

Wird ein Welpe vom 1. Besitzer an den Züchter zurückgegeben, oder wird gar nicht erst abgeholt, so kann unter folgenden Bedingungen eine neue Abstammungsurkunde ausgestellt werden:

  • Der Welpe darf zum Zeitpunkt der Rückgabe an den Züchter nicht älter als 12 Wochen sein.
  • Der Antrag auf Neuerstellung der Abstammungsurkunde muss durch den Züchter erfolgen.
  • Dem Antrag muss eine Verzichtserklärung des 1. Besitzers (mit Datum der Über- und Rückgabe) beigelegt werden.
  • Dem Antrag muss ein Schreiben des aktuellen Besitzers beigelegt werden, in dem er bestätigt über den Vorbesitzer (unter Angabe des Namens des
    1. Besitzer und Dauer des Aufenthalts) informiert worden zu sein.
  • Falls ein Welpe nicht abgeholt wurde muss der Züchter eine schriftliche Bestätigung des eingetragenen Besitzers beilegen. 

Nach ca. 2 Wochen erhalten Sie eine neue Abstammungsurkunde, insofern alle Bedingungen erfüllt wurden.

Ausstellungen

Als Wurf gilt jede ab der 8. Trächtigkeitswoche (ab 50 Tagen) erfolgte Geburt, ungeachtet, ob die Welpen aufgezogen werden oder nicht. Jeder gefallene Wurf (auch Mischlingswürfe oder Totgeburten) muss dem Rasseklub oder der Fachstelle Zucht (GW und EGW Züchter) mittels Wurfmeldung gemeldet werden. Die zuständigen Stellen prüfen die Wurfmeldung und leiten sie dann der Stammbuchverwaltung weiter. 

Folgende Formulare sind auszufüllen: 

  • Deckbescheinigung
  • Wurfmeldung
  • Optional: Meldung der neuen Eigentümer

Ablauf Wurfmeldung:

  • Der/die Züchter:in füllt die Formulare (Deckbescheinigung, Wurfmeldung, Meldung der neuen Eigentümer) aus und sendet diese per Post an den zuständigen Rasseklub. GW und EGW Züchter senden die Formulare bitte direkt an die Stammbuchverwaltung der SKG.
  • Der zuständige Rasseklub überprüft und ergänzt (Bestätigung des Rasseklubs) die Formulare und sendet diese anschliessend per Post an die Stammbuchverwaltung der SKG.
  • Die Stammbuchverwaltung überprüft die Formulare, trägt den Wurf im Schweizerischen Hundestammbuch SHSB ein und stellt die Abstammungsurkunden für die Welpen aus.

Wenn Sie beim Ausfüllen der Formulare Hilfe benötigen, dann wenden Sie sich bitte an den zuständigen Rasseklub.

Hunde aus dem Ausland, welche über eine FCI anerkannten Abstammungsurkunde verfügen können im Schweizerischen Hundestammbuch SHSB eingetragen werden.

Für die folgenden Hunderassen muss vorgängig eine Importbegutachtung durchgeführt werden. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich den zuständigen Rasseklub.

  • Deutscher Schäferhund
  • Berger Blance Suisse
  • Tschechoslowakischen Wolfshund

Für die Eintragung aller anderen Rassen benötigt die SKG das Original der FCI anerkannte Export-Abstammungsurkunde.
Beispiele: Hunde aus Deutschland benötigen zur Abstammungsurkunde eine Anerkennung für das Ausland des VDH, Hunde aus Österreich zusätzlich eine Export-Bestätigung des ÖKV, Hunde aus Frankreich oder Italien ein Exportpedigree des jeweiligen FCI anerkannten Landesverbandes. 

Es muss eine Person mit einer Schweizer Adresse als Eigentümer/in eingetragen sein. 

Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Antragsformular, sowie die Original-Dokumente per Einschreiben an die Geschäftsstelle der SKG.

Nach ca. 4 Wochen erhalten Sie die Original Abstammungsurkunde inkl. SHSB-Nummer und Rechnung per Einschreiben zurück (sofern der zuständige Rasseklub keine Einwände gegen die Eintragung hat).

Antragsformular Import

Um einen (neuen) Eigentümer oder eine Adressänderung auf der Abstammungsurkunde eintragen zu lassen, senden Sie uns bitte folgende Unterlagen per Einschreiben an die Geschäftsstelle der SKG:

  • Vollständig ausgefülltes Handänderungs-Formular 
  • Original der Abstammungsurkunde (keine Kopie)
  • Kopie Zahlungsnachweis / abgestempelter Empfangsschein

Nach ca. 2 bis 3 Wochen erhalten Sie die Original Abstammungsurkunde per Einschreiben zurück.

Handänderungs-Formular

Befindet sich die Adresse des neuen Eigentümers im Ausland, so wird Ihnen automatisch das Zusatzblatt «Anerkennung für das Ausland» mitgeliefert. Mit diesem Dokument kann der Hund später in einem anderen, von der FCI anerkannten, Hundestammbuch eingetragen werden.

Für unwiederbringlich in Verlust geratene oder zerstörte Abstammungsurkunden besteht die Möglichkeit, ein Duplikat zu beantragen. Der Duplikats-Antrag muss schriftlich (per Post oder per E-Mail ) erfolgen.

Bitte geben Sie uns das Geburtsdatum, die SHSB-Nummer, den Namen des Hundes sowie die Adresse des aktuellen Besitzers resp. der aktuellen Besitzerin bekannt. Der Duplikats-Antrag wird auf der Website der SKG veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung muss eine Einspruchsfrist von 20 Tagen abgewartet werden. Danach erhalten Sie, sofern keine Einsprachen gegen den Antrag vorliegen, das Duplikat der Abstammungsurkunde inkl. der Rechnung per Einschreiben.

Grundsätzlich werden keine neuen Abstammungsurkunden ausgestellt und Besitzer gelöscht. Auch wenn z.B. ein Duplikat erstellt wird und es einen Besitzerwechsel gibt muss der 1. Besitzer aufgeführt werden.

Wird ein Welpe vom 1. Besitzer an den Züchter zurückgegeben, oder wird gar nicht erst abgeholt, so kann unter folgenden Bedingungen eine neue Abstammungsurkunde ausgestellt werden:

  • Der Welpe darf zum Zeitpunkt der Rückgabe an den Züchter nicht älter als 12 Wochen sein.
  • Der Antrag auf Neuerstellung der Abstammungsurkunde muss durch den Züchter erfolgen.
  • Dem Antrag muss eine Verzichtserklärung des 1. Besitzers (mit Datum der Über- und Rückgabe) beigelegt werden.
  • Dem Antrag muss ein Schreiben des aktuellen Besitzers beigelegt werden, in dem er bestätigt über den Vorbesitzer (unter Angabe des Namens des
    1. Besitzer und Dauer des Aufenthalts) informiert worden zu sein.
  • Falls ein Welpe nicht abgeholt wurde muss der Züchter eine schriftliche Bestätigung des eingetragenen Besitzers beilegen. 

Nach ca. 2 Wochen erhalten Sie eine neue Abstammungsurkunde, insofern alle Bedingungen erfüllt wurden.

SKG Mitglieder­datenbank

Als Wurf gilt jede ab der 8. Trächtigkeitswoche (ab 50 Tagen) erfolgte Geburt, ungeachtet, ob die Welpen aufgezogen werden oder nicht. Jeder gefallene Wurf (auch Mischlingswürfe oder Totgeburten) muss dem Rasseklub oder der Fachstelle Zucht (GW und EGW Züchter) mittels Wurfmeldung gemeldet werden. Die zuständigen Stellen prüfen die Wurfmeldung und leiten sie dann der Stammbuchverwaltung weiter. 

Folgende Formulare sind auszufüllen: 

  • Deckbescheinigung
  • Wurfmeldung
  • Optional: Meldung der neuen Eigentümer

Ablauf Wurfmeldung:

  • Der/die Züchter:in füllt die Formulare (Deckbescheinigung, Wurfmeldung, Meldung der neuen Eigentümer) aus und sendet diese per Post an den zuständigen Rasseklub. GW und EGW Züchter senden die Formulare bitte direkt an die Stammbuchverwaltung der SKG.
  • Der zuständige Rasseklub überprüft und ergänzt (Bestätigung des Rasseklubs) die Formulare und sendet diese anschliessend per Post an die Stammbuchverwaltung der SKG.
  • Die Stammbuchverwaltung überprüft die Formulare, trägt den Wurf im Schweizerischen Hundestammbuch SHSB ein und stellt die Abstammungsurkunden für die Welpen aus.

Wenn Sie beim Ausfüllen der Formulare Hilfe benötigen, dann wenden Sie sich bitte an den zuständigen Rasseklub.

Hunde aus dem Ausland, welche über eine FCI anerkannten Abstammungsurkunde verfügen können im Schweizerischen Hundestammbuch SHSB eingetragen werden.

Für die folgenden Hunderassen muss vorgängig eine Importbegutachtung durchgeführt werden. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich den zuständigen Rasseklub.

  • Deutscher Schäferhund
  • Berger Blance Suisse
  • Tschechoslowakischen Wolfshund

Für die Eintragung aller anderen Rassen benötigt die SKG das Original der FCI anerkannte Export-Abstammungsurkunde.
Beispiele: Hunde aus Deutschland benötigen zur Abstammungsurkunde eine Anerkennung für das Ausland des VDH, Hunde aus Österreich zusätzlich eine Export-Bestätigung des ÖKV, Hunde aus Frankreich oder Italien ein Exportpedigree des jeweiligen FCI anerkannten Landesverbandes. 

Es muss eine Person mit einer Schweizer Adresse als Eigentümer/in eingetragen sein. 

Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Antragsformular, sowie die Original-Dokumente per Einschreiben an die Geschäftsstelle der SKG.

Nach ca. 4 Wochen erhalten Sie die Original Abstammungsurkunde inkl. SHSB-Nummer und Rechnung per Einschreiben zurück (sofern der zuständige Rasseklub keine Einwände gegen die Eintragung hat).

Antragsformular Import

Um einen (neuen) Eigentümer oder eine Adressänderung auf der Abstammungsurkunde eintragen zu lassen, senden Sie uns bitte folgende Unterlagen per Einschreiben an die Geschäftsstelle der SKG:

  • Vollständig ausgefülltes Handänderungs-Formular 
  • Original der Abstammungsurkunde (keine Kopie)
  • Kopie Zahlungsnachweis / abgestempelter Empfangsschein

Nach ca. 2 bis 3 Wochen erhalten Sie die Original Abstammungsurkunde per Einschreiben zurück.

Handänderungs-Formular

Befindet sich die Adresse des neuen Eigentümers im Ausland, so wird Ihnen automatisch das Zusatzblatt «Anerkennung für das Ausland» mitgeliefert. Mit diesem Dokument kann der Hund später in einem anderen, von der FCI anerkannten, Hundestammbuch eingetragen werden.

Für unwiederbringlich in Verlust geratene oder zerstörte Abstammungsurkunden besteht die Möglichkeit, ein Duplikat zu beantragen. Der Duplikats-Antrag muss schriftlich (per Post oder per E-Mail ) erfolgen.

Bitte geben Sie uns das Geburtsdatum, die SHSB-Nummer, den Namen des Hundes sowie die Adresse des aktuellen Besitzers resp. der aktuellen Besitzerin bekannt. Der Duplikats-Antrag wird auf der Website der SKG veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung muss eine Einspruchsfrist von 20 Tagen abgewartet werden. Danach erhalten Sie, sofern keine Einsprachen gegen den Antrag vorliegen, das Duplikat der Abstammungsurkunde inkl. der Rechnung per Einschreiben.

Grundsätzlich werden keine neuen Abstammungsurkunden ausgestellt und Besitzer gelöscht. Auch wenn z.B. ein Duplikat erstellt wird und es einen Besitzerwechsel gibt muss der 1. Besitzer aufgeführt werden.

Wird ein Welpe vom 1. Besitzer an den Züchter zurückgegeben, oder wird gar nicht erst abgeholt, so kann unter folgenden Bedingungen eine neue Abstammungsurkunde ausgestellt werden:

  • Der Welpe darf zum Zeitpunkt der Rückgabe an den Züchter nicht älter als 12 Wochen sein.
  • Der Antrag auf Neuerstellung der Abstammungsurkunde muss durch den Züchter erfolgen.
  • Dem Antrag muss eine Verzichtserklärung des 1. Besitzers (mit Datum der Über- und Rückgabe) beigelegt werden.
  • Dem Antrag muss ein Schreiben des aktuellen Besitzers beigelegt werden, in dem er bestätigt über den Vorbesitzer (unter Angabe des Namens des
    1. Besitzer und Dauer des Aufenthalts) informiert worden zu sein.
  • Falls ein Welpe nicht abgeholt wurde muss der Züchter eine schriftliche Bestätigung des eingetragenen Besitzers beilegen. 

Nach ca. 2 Wochen erhalten Sie eine neue Abstammungsurkunde, insofern alle Bedingungen erfüllt wurden.

beUnity

Als Wurf gilt jede ab der 8. Trächtigkeitswoche (ab 50 Tagen) erfolgte Geburt, ungeachtet, ob die Welpen aufgezogen werden oder nicht. Jeder gefallene Wurf (auch Mischlingswürfe oder Totgeburten) muss dem Rasseklub oder der Fachstelle Zucht (GW und EGW Züchter) mittels Wurfmeldung gemeldet werden. Die zuständigen Stellen prüfen die Wurfmeldung und leiten sie dann der Stammbuchverwaltung weiter. 

Folgende Formulare sind auszufüllen: 

  • Deckbescheinigung
  • Wurfmeldung
  • Optional: Meldung der neuen Eigentümer

Ablauf Wurfmeldung:

  • Der/die Züchter:in füllt die Formulare (Deckbescheinigung, Wurfmeldung, Meldung der neuen Eigentümer) aus und sendet diese per Post an den zuständigen Rasseklub. GW und EGW Züchter senden die Formulare bitte direkt an die Stammbuchverwaltung der SKG.
  • Der zuständige Rasseklub überprüft und ergänzt (Bestätigung des Rasseklubs) die Formulare und sendet diese anschliessend per Post an die Stammbuchverwaltung der SKG.
  • Die Stammbuchverwaltung überprüft die Formulare, trägt den Wurf im Schweizerischen Hundestammbuch SHSB ein und stellt die Abstammungsurkunden für die Welpen aus.

Wenn Sie beim Ausfüllen der Formulare Hilfe benötigen, dann wenden Sie sich bitte an den zuständigen Rasseklub.

Hunde aus dem Ausland, welche über eine FCI anerkannten Abstammungsurkunde verfügen können im Schweizerischen Hundestammbuch SHSB eingetragen werden.

Für die folgenden Hunderassen muss vorgängig eine Importbegutachtung durchgeführt werden. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich den zuständigen Rasseklub.

  • Deutscher Schäferhund
  • Berger Blance Suisse
  • Tschechoslowakischen Wolfshund

Für die Eintragung aller anderen Rassen benötigt die SKG das Original der FCI anerkannte Export-Abstammungsurkunde.
Beispiele: Hunde aus Deutschland benötigen zur Abstammungsurkunde eine Anerkennung für das Ausland des VDH, Hunde aus Österreich zusätzlich eine Export-Bestätigung des ÖKV, Hunde aus Frankreich oder Italien ein Exportpedigree des jeweiligen FCI anerkannten Landesverbandes. 

Es muss eine Person mit einer Schweizer Adresse als Eigentümer/in eingetragen sein. 

Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Antragsformular, sowie die Original-Dokumente per Einschreiben an die Geschäftsstelle der SKG.

Nach ca. 4 Wochen erhalten Sie die Original Abstammungsurkunde inkl. SHSB-Nummer und Rechnung per Einschreiben zurück (sofern der zuständige Rasseklub keine Einwände gegen die Eintragung hat).

Antragsformular Import

Um einen (neuen) Eigentümer oder eine Adressänderung auf der Abstammungsurkunde eintragen zu lassen, senden Sie uns bitte folgende Unterlagen per Einschreiben an die Geschäftsstelle der SKG:

  • Vollständig ausgefülltes Handänderungs-Formular 
  • Original der Abstammungsurkunde (keine Kopie)
  • Kopie Zahlungsnachweis / abgestempelter Empfangsschein

Nach ca. 2 bis 3 Wochen erhalten Sie die Original Abstammungsurkunde per Einschreiben zurück.

Handänderungs-Formular

Befindet sich die Adresse des neuen Eigentümers im Ausland, so wird Ihnen automatisch das Zusatzblatt «Anerkennung für das Ausland» mitgeliefert. Mit diesem Dokument kann der Hund später in einem anderen, von der FCI anerkannten, Hundestammbuch eingetragen werden.

Für unwiederbringlich in Verlust geratene oder zerstörte Abstammungsurkunden besteht die Möglichkeit, ein Duplikat zu beantragen. Der Duplikats-Antrag muss schriftlich (per Post oder per E-Mail ) erfolgen.

Bitte geben Sie uns das Geburtsdatum, die SHSB-Nummer, den Namen des Hundes sowie die Adresse des aktuellen Besitzers resp. der aktuellen Besitzerin bekannt. Der Duplikats-Antrag wird auf der Website der SKG veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung muss eine Einspruchsfrist von 20 Tagen abgewartet werden. Danach erhalten Sie, sofern keine Einsprachen gegen den Antrag vorliegen, das Duplikat der Abstammungsurkunde inkl. der Rechnung per Einschreiben.

Grundsätzlich werden keine neuen Abstammungsurkunden ausgestellt und Besitzer gelöscht. Auch wenn z.B. ein Duplikat erstellt wird und es einen Besitzerwechsel gibt muss der 1. Besitzer aufgeführt werden.

Wird ein Welpe vom 1. Besitzer an den Züchter zurückgegeben, oder wird gar nicht erst abgeholt, so kann unter folgenden Bedingungen eine neue Abstammungsurkunde ausgestellt werden:

  • Der Welpe darf zum Zeitpunkt der Rückgabe an den Züchter nicht älter als 12 Wochen sein.
  • Der Antrag auf Neuerstellung der Abstammungsurkunde muss durch den Züchter erfolgen.
  • Dem Antrag muss eine Verzichtserklärung des 1. Besitzers (mit Datum der Über- und Rückgabe) beigelegt werden.
  • Dem Antrag muss ein Schreiben des aktuellen Besitzers beigelegt werden, in dem er bestätigt über den Vorbesitzer (unter Angabe des Namens des
    1. Besitzer und Dauer des Aufenthalts) informiert worden zu sein.
  • Falls ein Welpe nicht abgeholt wurde muss der Züchter eine schriftliche Bestätigung des eingetragenen Besitzers beilegen. 

Nach ca. 2 Wochen erhalten Sie eine neue Abstammungsurkunde, insofern alle Bedingungen erfüllt wurden.