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Häufig gestellte Fragen

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Inhalts­verzeichnis

Allgemeines

Seit 1883 fördert die SKG die Zucht von funktionell und genetisch gesunden, verhaltenssicheren, sozial- und umweltverträglichen Hunden. Die Grundsteine hierfür werden in hohem Mass bereits im Welpenalter gelegt. Es ist deshalb von entscheidender Bedeutung, dass die Welpen eine dem Wesen des Hundes entsprechende und seine gesunde Entwicklung begünstigende Aufzucht erhalten. Das «Goldene Gütezeichen GGZ» der SKG hat zum Ziel, SKG-Züchter:innen auszuzeichnen, die ein waches Interesse an einer artgerechten Aufzucht und Sozialisierung für die in ihrer Obhut stehenden Hunde zeigen. Dazu gehört insbesondere auch eine laufende Weiterbildung. Die GGZ-Züchter:innen erfüllen in diesem Sinne eine Vorbildfunktion.

Goldenes Gütezeichen GGZ

Bitte füllen Sie das Formular «Antrag auf Erteilung des Goldenen Gütezeichens (GGZ)» aus. Dieses senden Sie zusammen mit den Kopien der Weiterbildung an die Geschäftsstelle der SKG (oder per E-Mail an ). Zu diesem Zeitpunkt muss ein Wurf vorhanden sein und innert 10 Tagen gemeldet werden.

Die Bedingungen welche erfüllt sein müssen, um das GGZ zu beantragen finden Sie in den «Weisungen Goldenes Gütezeichen GGZ der SKG».

Antragsformular Goldenes Gütezeichen GGZ

Sind die Bedingungen erfüllt, wird der Antrag an den zuständigen Rasseklub geschickt mit der Bitte um Mitteilung, ob ein Einwand von seiner Seite her besteht. Erhalten wir das OK, wird eine GGZ-Beraterin aufgeboten, die sich mit dem/der Antragsteller:in telefonisch in Verbindung setzt für eine Neuaufnahme. Alle späteren Zertifizierungen werden ohne Vorankündigung erfolgen.

Sie sind ab dem Zeitpunkt einer erfolgreichen Neuaufnahme GGZ-Züchter:in und Ihnen wird leihweise die GGZ-Plakette überlassen. Sie erhalten für die Abstammungsurkunden der Welpen GGZ-Kleber.

Die Kosten für GGZ-Züchter:innen belaufen sich auf:

  • Antragstellung und Erstkontrolle: CHF 300.-
  • Jahresbeitrag: CHF 60.-

Zucht

Seit 1883 fördert die SKG die Zucht von funktionell und genetisch gesunden, verhaltenssicheren, sozial- und umweltverträglichen Hunden. Die Grundsteine hierfür werden in hohem Mass bereits im Welpenalter gelegt. Es ist deshalb von entscheidender Bedeutung, dass die Welpen eine dem Wesen des Hundes entsprechende und seine gesunde Entwicklung begünstigende Aufzucht erhalten. Das «Goldene Gütezeichen GGZ» der SKG hat zum Ziel, SKG-Züchter:innen auszuzeichnen, die ein waches Interesse an einer artgerechten Aufzucht und Sozialisierung für die in ihrer Obhut stehenden Hunde zeigen. Dazu gehört insbesondere auch eine laufende Weiterbildung. Die GGZ-Züchter:innen erfüllen in diesem Sinne eine Vorbildfunktion.

Goldenes Gütezeichen GGZ

Bitte füllen Sie das Formular «Antrag auf Erteilung des Goldenen Gütezeichens (GGZ)» aus. Dieses senden Sie zusammen mit den Kopien der Weiterbildung an die Geschäftsstelle der SKG (oder per E-Mail an ). Zu diesem Zeitpunkt muss ein Wurf vorhanden sein und innert 10 Tagen gemeldet werden.

Die Bedingungen welche erfüllt sein müssen, um das GGZ zu beantragen finden Sie in den «Weisungen Goldenes Gütezeichen GGZ der SKG».

Antragsformular Goldenes Gütezeichen GGZ

Sind die Bedingungen erfüllt, wird der Antrag an den zuständigen Rasseklub geschickt mit der Bitte um Mitteilung, ob ein Einwand von seiner Seite her besteht. Erhalten wir das OK, wird eine GGZ-Beraterin aufgeboten, die sich mit dem/der Antragsteller:in telefonisch in Verbindung setzt für eine Neuaufnahme. Alle späteren Zertifizierungen werden ohne Vorankündigung erfolgen.

Sie sind ab dem Zeitpunkt einer erfolgreichen Neuaufnahme GGZ-Züchter:in und Ihnen wird leihweise die GGZ-Plakette überlassen. Sie erhalten für die Abstammungsurkunden der Welpen GGZ-Kleber.

Die Kosten für GGZ-Züchter:innen belaufen sich auf:

  • Antragstellung und Erstkontrolle: CHF 300.-
  • Jahresbeitrag: CHF 60.-

Goldenes Gütezeichen GGZ

Seit 1883 fördert die SKG die Zucht von funktionell und genetisch gesunden, verhaltenssicheren, sozial- und umweltverträglichen Hunden. Die Grundsteine hierfür werden in hohem Mass bereits im Welpenalter gelegt. Es ist deshalb von entscheidender Bedeutung, dass die Welpen eine dem Wesen des Hundes entsprechende und seine gesunde Entwicklung begünstigende Aufzucht erhalten. Das «Goldene Gütezeichen GGZ» der SKG hat zum Ziel, SKG-Züchter:innen auszuzeichnen, die ein waches Interesse an einer artgerechten Aufzucht und Sozialisierung für die in ihrer Obhut stehenden Hunde zeigen. Dazu gehört insbesondere auch eine laufende Weiterbildung. Die GGZ-Züchter:innen erfüllen in diesem Sinne eine Vorbildfunktion.

Goldenes Gütezeichen GGZ

Bitte füllen Sie das Formular «Antrag auf Erteilung des Goldenen Gütezeichens (GGZ)» aus. Dieses senden Sie zusammen mit den Kopien der Weiterbildung an die Geschäftsstelle der SKG (oder per E-Mail an ). Zu diesem Zeitpunkt muss ein Wurf vorhanden sein und innert 10 Tagen gemeldet werden.

Die Bedingungen welche erfüllt sein müssen, um das GGZ zu beantragen finden Sie in den «Weisungen Goldenes Gütezeichen GGZ der SKG».

Antragsformular Goldenes Gütezeichen GGZ

Sind die Bedingungen erfüllt, wird der Antrag an den zuständigen Rasseklub geschickt mit der Bitte um Mitteilung, ob ein Einwand von seiner Seite her besteht. Erhalten wir das OK, wird eine GGZ-Beraterin aufgeboten, die sich mit dem/der Antragsteller:in telefonisch in Verbindung setzt für eine Neuaufnahme. Alle späteren Zertifizierungen werden ohne Vorankündigung erfolgen.

Sie sind ab dem Zeitpunkt einer erfolgreichen Neuaufnahme GGZ-Züchter:in und Ihnen wird leihweise die GGZ-Plakette überlassen. Sie erhalten für die Abstammungsurkunden der Welpen GGZ-Kleber.

Die Kosten für GGZ-Züchter:innen belaufen sich auf:

  • Antragstellung und Erstkontrolle: CHF 300.-
  • Jahresbeitrag: CHF 60.-

Schweizerisches Hundestamm­buch SHSB

Seit 1883 fördert die SKG die Zucht von funktionell und genetisch gesunden, verhaltenssicheren, sozial- und umweltverträglichen Hunden. Die Grundsteine hierfür werden in hohem Mass bereits im Welpenalter gelegt. Es ist deshalb von entscheidender Bedeutung, dass die Welpen eine dem Wesen des Hundes entsprechende und seine gesunde Entwicklung begünstigende Aufzucht erhalten. Das «Goldene Gütezeichen GGZ» der SKG hat zum Ziel, SKG-Züchter:innen auszuzeichnen, die ein waches Interesse an einer artgerechten Aufzucht und Sozialisierung für die in ihrer Obhut stehenden Hunde zeigen. Dazu gehört insbesondere auch eine laufende Weiterbildung. Die GGZ-Züchter:innen erfüllen in diesem Sinne eine Vorbildfunktion.

Goldenes Gütezeichen GGZ

Bitte füllen Sie das Formular «Antrag auf Erteilung des Goldenen Gütezeichens (GGZ)» aus. Dieses senden Sie zusammen mit den Kopien der Weiterbildung an die Geschäftsstelle der SKG (oder per E-Mail an ). Zu diesem Zeitpunkt muss ein Wurf vorhanden sein und innert 10 Tagen gemeldet werden.

Die Bedingungen welche erfüllt sein müssen, um das GGZ zu beantragen finden Sie in den «Weisungen Goldenes Gütezeichen GGZ der SKG».

Antragsformular Goldenes Gütezeichen GGZ

Sind die Bedingungen erfüllt, wird der Antrag an den zuständigen Rasseklub geschickt mit der Bitte um Mitteilung, ob ein Einwand von seiner Seite her besteht. Erhalten wir das OK, wird eine GGZ-Beraterin aufgeboten, die sich mit dem/der Antragsteller:in telefonisch in Verbindung setzt für eine Neuaufnahme. Alle späteren Zertifizierungen werden ohne Vorankündigung erfolgen.

Sie sind ab dem Zeitpunkt einer erfolgreichen Neuaufnahme GGZ-Züchter:in und Ihnen wird leihweise die GGZ-Plakette überlassen. Sie erhalten für die Abstammungsurkunden der Welpen GGZ-Kleber.

Die Kosten für GGZ-Züchter:innen belaufen sich auf:

  • Antragstellung und Erstkontrolle: CHF 300.-
  • Jahresbeitrag: CHF 60.-

Ausbildungen

Seit 1883 fördert die SKG die Zucht von funktionell und genetisch gesunden, verhaltenssicheren, sozial- und umweltverträglichen Hunden. Die Grundsteine hierfür werden in hohem Mass bereits im Welpenalter gelegt. Es ist deshalb von entscheidender Bedeutung, dass die Welpen eine dem Wesen des Hundes entsprechende und seine gesunde Entwicklung begünstigende Aufzucht erhalten. Das «Goldene Gütezeichen GGZ» der SKG hat zum Ziel, SKG-Züchter:innen auszuzeichnen, die ein waches Interesse an einer artgerechten Aufzucht und Sozialisierung für die in ihrer Obhut stehenden Hunde zeigen. Dazu gehört insbesondere auch eine laufende Weiterbildung. Die GGZ-Züchter:innen erfüllen in diesem Sinne eine Vorbildfunktion.

Goldenes Gütezeichen GGZ

Bitte füllen Sie das Formular «Antrag auf Erteilung des Goldenen Gütezeichens (GGZ)» aus. Dieses senden Sie zusammen mit den Kopien der Weiterbildung an die Geschäftsstelle der SKG (oder per E-Mail an ). Zu diesem Zeitpunkt muss ein Wurf vorhanden sein und innert 10 Tagen gemeldet werden.

Die Bedingungen welche erfüllt sein müssen, um das GGZ zu beantragen finden Sie in den «Weisungen Goldenes Gütezeichen GGZ der SKG».

Antragsformular Goldenes Gütezeichen GGZ

Sind die Bedingungen erfüllt, wird der Antrag an den zuständigen Rasseklub geschickt mit der Bitte um Mitteilung, ob ein Einwand von seiner Seite her besteht. Erhalten wir das OK, wird eine GGZ-Beraterin aufgeboten, die sich mit dem/der Antragsteller:in telefonisch in Verbindung setzt für eine Neuaufnahme. Alle späteren Zertifizierungen werden ohne Vorankündigung erfolgen.

Sie sind ab dem Zeitpunkt einer erfolgreichen Neuaufnahme GGZ-Züchter:in und Ihnen wird leihweise die GGZ-Plakette überlassen. Sie erhalten für die Abstammungsurkunden der Welpen GGZ-Kleber.

Die Kosten für GGZ-Züchter:innen belaufen sich auf:

  • Antragstellung und Erstkontrolle: CHF 300.-
  • Jahresbeitrag: CHF 60.-

Training & Erziehung

Seit 1883 fördert die SKG die Zucht von funktionell und genetisch gesunden, verhaltenssicheren, sozial- und umweltverträglichen Hunden. Die Grundsteine hierfür werden in hohem Mass bereits im Welpenalter gelegt. Es ist deshalb von entscheidender Bedeutung, dass die Welpen eine dem Wesen des Hundes entsprechende und seine gesunde Entwicklung begünstigende Aufzucht erhalten. Das «Goldene Gütezeichen GGZ» der SKG hat zum Ziel, SKG-Züchter:innen auszuzeichnen, die ein waches Interesse an einer artgerechten Aufzucht und Sozialisierung für die in ihrer Obhut stehenden Hunde zeigen. Dazu gehört insbesondere auch eine laufende Weiterbildung. Die GGZ-Züchter:innen erfüllen in diesem Sinne eine Vorbildfunktion.

Goldenes Gütezeichen GGZ

Bitte füllen Sie das Formular «Antrag auf Erteilung des Goldenen Gütezeichens (GGZ)» aus. Dieses senden Sie zusammen mit den Kopien der Weiterbildung an die Geschäftsstelle der SKG (oder per E-Mail an ). Zu diesem Zeitpunkt muss ein Wurf vorhanden sein und innert 10 Tagen gemeldet werden.

Die Bedingungen welche erfüllt sein müssen, um das GGZ zu beantragen finden Sie in den «Weisungen Goldenes Gütezeichen GGZ der SKG».

Antragsformular Goldenes Gütezeichen GGZ

Sind die Bedingungen erfüllt, wird der Antrag an den zuständigen Rasseklub geschickt mit der Bitte um Mitteilung, ob ein Einwand von seiner Seite her besteht. Erhalten wir das OK, wird eine GGZ-Beraterin aufgeboten, die sich mit dem/der Antragsteller:in telefonisch in Verbindung setzt für eine Neuaufnahme. Alle späteren Zertifizierungen werden ohne Vorankündigung erfolgen.

Sie sind ab dem Zeitpunkt einer erfolgreichen Neuaufnahme GGZ-Züchter:in und Ihnen wird leihweise die GGZ-Plakette überlassen. Sie erhalten für die Abstammungsurkunden der Welpen GGZ-Kleber.

Die Kosten für GGZ-Züchter:innen belaufen sich auf:

  • Antragstellung und Erstkontrolle: CHF 300.-
  • Jahresbeitrag: CHF 60.-

Ausstellungen

Seit 1883 fördert die SKG die Zucht von funktionell und genetisch gesunden, verhaltenssicheren, sozial- und umweltverträglichen Hunden. Die Grundsteine hierfür werden in hohem Mass bereits im Welpenalter gelegt. Es ist deshalb von entscheidender Bedeutung, dass die Welpen eine dem Wesen des Hundes entsprechende und seine gesunde Entwicklung begünstigende Aufzucht erhalten. Das «Goldene Gütezeichen GGZ» der SKG hat zum Ziel, SKG-Züchter:innen auszuzeichnen, die ein waches Interesse an einer artgerechten Aufzucht und Sozialisierung für die in ihrer Obhut stehenden Hunde zeigen. Dazu gehört insbesondere auch eine laufende Weiterbildung. Die GGZ-Züchter:innen erfüllen in diesem Sinne eine Vorbildfunktion.

Goldenes Gütezeichen GGZ

Bitte füllen Sie das Formular «Antrag auf Erteilung des Goldenen Gütezeichens (GGZ)» aus. Dieses senden Sie zusammen mit den Kopien der Weiterbildung an die Geschäftsstelle der SKG (oder per E-Mail an ). Zu diesem Zeitpunkt muss ein Wurf vorhanden sein und innert 10 Tagen gemeldet werden.

Die Bedingungen welche erfüllt sein müssen, um das GGZ zu beantragen finden Sie in den «Weisungen Goldenes Gütezeichen GGZ der SKG».

Antragsformular Goldenes Gütezeichen GGZ

Sind die Bedingungen erfüllt, wird der Antrag an den zuständigen Rasseklub geschickt mit der Bitte um Mitteilung, ob ein Einwand von seiner Seite her besteht. Erhalten wir das OK, wird eine GGZ-Beraterin aufgeboten, die sich mit dem/der Antragsteller:in telefonisch in Verbindung setzt für eine Neuaufnahme. Alle späteren Zertifizierungen werden ohne Vorankündigung erfolgen.

Sie sind ab dem Zeitpunkt einer erfolgreichen Neuaufnahme GGZ-Züchter:in und Ihnen wird leihweise die GGZ-Plakette überlassen. Sie erhalten für die Abstammungsurkunden der Welpen GGZ-Kleber.

Die Kosten für GGZ-Züchter:innen belaufen sich auf:

  • Antragstellung und Erstkontrolle: CHF 300.-
  • Jahresbeitrag: CHF 60.-

SKG Mitglieder­datenbank

Seit 1883 fördert die SKG die Zucht von funktionell und genetisch gesunden, verhaltenssicheren, sozial- und umweltverträglichen Hunden. Die Grundsteine hierfür werden in hohem Mass bereits im Welpenalter gelegt. Es ist deshalb von entscheidender Bedeutung, dass die Welpen eine dem Wesen des Hundes entsprechende und seine gesunde Entwicklung begünstigende Aufzucht erhalten. Das «Goldene Gütezeichen GGZ» der SKG hat zum Ziel, SKG-Züchter:innen auszuzeichnen, die ein waches Interesse an einer artgerechten Aufzucht und Sozialisierung für die in ihrer Obhut stehenden Hunde zeigen. Dazu gehört insbesondere auch eine laufende Weiterbildung. Die GGZ-Züchter:innen erfüllen in diesem Sinne eine Vorbildfunktion.

Goldenes Gütezeichen GGZ

Bitte füllen Sie das Formular «Antrag auf Erteilung des Goldenen Gütezeichens (GGZ)» aus. Dieses senden Sie zusammen mit den Kopien der Weiterbildung an die Geschäftsstelle der SKG (oder per E-Mail an ). Zu diesem Zeitpunkt muss ein Wurf vorhanden sein und innert 10 Tagen gemeldet werden.

Die Bedingungen welche erfüllt sein müssen, um das GGZ zu beantragen finden Sie in den «Weisungen Goldenes Gütezeichen GGZ der SKG».

Antragsformular Goldenes Gütezeichen GGZ

Sind die Bedingungen erfüllt, wird der Antrag an den zuständigen Rasseklub geschickt mit der Bitte um Mitteilung, ob ein Einwand von seiner Seite her besteht. Erhalten wir das OK, wird eine GGZ-Beraterin aufgeboten, die sich mit dem/der Antragsteller:in telefonisch in Verbindung setzt für eine Neuaufnahme. Alle späteren Zertifizierungen werden ohne Vorankündigung erfolgen.

Sie sind ab dem Zeitpunkt einer erfolgreichen Neuaufnahme GGZ-Züchter:in und Ihnen wird leihweise die GGZ-Plakette überlassen. Sie erhalten für die Abstammungsurkunden der Welpen GGZ-Kleber.

Die Kosten für GGZ-Züchter:innen belaufen sich auf:

  • Antragstellung und Erstkontrolle: CHF 300.-
  • Jahresbeitrag: CHF 60.-

beUnity

Seit 1883 fördert die SKG die Zucht von funktionell und genetisch gesunden, verhaltenssicheren, sozial- und umweltverträglichen Hunden. Die Grundsteine hierfür werden in hohem Mass bereits im Welpenalter gelegt. Es ist deshalb von entscheidender Bedeutung, dass die Welpen eine dem Wesen des Hundes entsprechende und seine gesunde Entwicklung begünstigende Aufzucht erhalten. Das «Goldene Gütezeichen GGZ» der SKG hat zum Ziel, SKG-Züchter:innen auszuzeichnen, die ein waches Interesse an einer artgerechten Aufzucht und Sozialisierung für die in ihrer Obhut stehenden Hunde zeigen. Dazu gehört insbesondere auch eine laufende Weiterbildung. Die GGZ-Züchter:innen erfüllen in diesem Sinne eine Vorbildfunktion.

Goldenes Gütezeichen GGZ

Bitte füllen Sie das Formular «Antrag auf Erteilung des Goldenen Gütezeichens (GGZ)» aus. Dieses senden Sie zusammen mit den Kopien der Weiterbildung an die Geschäftsstelle der SKG (oder per E-Mail an ). Zu diesem Zeitpunkt muss ein Wurf vorhanden sein und innert 10 Tagen gemeldet werden.

Die Bedingungen welche erfüllt sein müssen, um das GGZ zu beantragen finden Sie in den «Weisungen Goldenes Gütezeichen GGZ der SKG».

Antragsformular Goldenes Gütezeichen GGZ

Sind die Bedingungen erfüllt, wird der Antrag an den zuständigen Rasseklub geschickt mit der Bitte um Mitteilung, ob ein Einwand von seiner Seite her besteht. Erhalten wir das OK, wird eine GGZ-Beraterin aufgeboten, die sich mit dem/der Antragsteller:in telefonisch in Verbindung setzt für eine Neuaufnahme. Alle späteren Zertifizierungen werden ohne Vorankündigung erfolgen.

Sie sind ab dem Zeitpunkt einer erfolgreichen Neuaufnahme GGZ-Züchter:in und Ihnen wird leihweise die GGZ-Plakette überlassen. Sie erhalten für die Abstammungsurkunden der Welpen GGZ-Kleber.

Die Kosten für GGZ-Züchter:innen belaufen sich auf:

  • Antragstellung und Erstkontrolle: CHF 300.-
  • Jahresbeitrag: CHF 60.-