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FBA gewerbs­mässige Hundebe­treuung in kleinen Tierheimen

Wer mehr als fünf Hunde gewerbsmässig betreut oder Pflegeplätze für mehr als fünf Tiere anbietet, muss eine fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung (FBA) für die Betreuung von Tieren in Tierheimen mit bis zu neunzehn Pflegeplätzen absolvieren, die vom BLV anerkannt ist.

Inhalts­verzeichnis

Umfang

  • 9 Betreuungsmodule à total mind. 54 Unterrichtsstunden
    davon mind. 41 Stunden Theorie und mind. 13 Stunden-Praxis
  • 3 Monate Praktikum (selbst zu Organisieren)
  • Schriftliche Theorie-Prüfung

Kosten

Die Kosten beziehen sich auf alle Betreuungsmodule, exkl. Abschlussprüfung. Falls Sie einzelne Betreuungsmodule der SKG im Rahmen einer anderen Ausbildung bereits absolviert haben, können diese für diesen Lehrgang angerechnet werden.

HTZ Inhaber:innen
CHF 1'650
  •  

Bitte legen Sie der Anmeldung ein gültiges Hundetrainer-Zertifikat HTZ bei.

SKG Mitglieder
CHF 1'830
  •  

Bitte legen Sie der Anmeldung einen gültigen SKG-Mitgliederausweis bei.

Nicht SKG Mitglieder
CHF 3'660
  •  

Betreuungs­module (BM)

Gesetzgebung rund um den Hund und den Umgang mit diesem (Schwerpunkt: gewerbsmässige Betreuung eines oder mehrerer Hunde, Zucht von Hunden, Handel mit Hunden, Transport von Hunden)

Bau und Betrieb einer Hundepension / Zuchtstätte für Hunde, Management, Administration und Kundenkommunikation, Gehege- und Boxengestaltung, Einrichtung, Hygiene (Reinigung, Desinfektion, Quarantäne-Massnahmen)

Das Gebäude und die Körperregionen des Hundes, topographische Anatomie, wichtige Organe sowie deren Funktionsweise, Nahrungsaufnahme, Verdauung und Verdauungsorgane, Stoffwechsel

Gesundheits- bzw. Krankheitskriterien und Leitsymptome, wichtige Allgemein- und Infektionskrankheiten des Hundes, Ursachen und Prävention

Körperpflege, Krankenbetreuung, Check der Vitalfunktionen, Notfallmanagement, Erste Hilfe

Lebens- und Verhaltensentwicklungsphasen, rassetypische Anlagen, Verhaltensgenetik, Persönlichkeitsmerkmale und Wesen/Persönlichkeit von Hunden, Verhaltens- und Wesenstests

Körpersprache, Ausdrucksverhalten, Emotionen, Kommunikation, Konfliktverhalten

Puerperium, normale, Ammen- oder Handaufzucht, Zufütterung, Frühsozialisierung und Verhaltensentwicklung der Welpen in den ersten Lebenswochen

Sozialverhalten und soziale Bedürfnisse des Hundes, Haltungsformen für mehrere Hunde, Aspekte der Gruppendynamik, der Stimmungsübertragung bzw. Spiegelung und Mobbing unter Hunden, erkennen spezieller u/o problematischer Hunde, Zusammenführen von Hunden, Etablieren von Haus- und Benimm-Regeln, Sicherheitsvorkehrungen, Gestaltung eines optimalen und sicheren Haltungs-umfeldes (Betreuung und Beschäftigung in- und outdoor)

Die Kursausschreibungen der einzelnen Betreuungsmodule finden Sie in der Kursagenda der SKG.
Neue Kursdaten werden jeweils Anfang Jahr publiziert.

Praxis

Nachweis eines mind. 3-monatigen Praktikums in einer anerkannten Praktikumsstätte gemäss Formular C.
Das Praktikum ist durch die Kursteilnehmenden zu organisieren.

Da es bezüglich der Praktikumsabsolvierung Unklarheiten gab, hat das BLV folgende Vorgaben festgehalten:

Es muss für das Absolvieren des FBA Tierheim/Tierbetreuung ein 3- monatiges Praktikum absolviert werden.
Davon müssen mindestens 2 Monate in einem Tierheim mit kantonaler Bewilligung nach Art. 101 Bst. a absolviert werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Betreuung von Tieren in einer Tierheim-Infrastruktur geübt wird. Maximal 1 Monat Praktikum kann in einem Tierbetreuungsdienst (z.B. Tierpension/Hundehort mit Übernachtungen)
mit kantonaler Bewilligung nach Art. 101 Bst. b TSchV absolviert werden. Die Vorgaben von Art. 206 der TSchV sind in jedem Fall einzuhalten und die Angaben bezüglich Qualifikation und kantonaler Bewilligung sind zu überprüfen.

Art. 206 Anforderungen an Praktikumsbetriebe

  1. Ein Betrieb, auf dem ein Praktikum im Rahmen einer Aus- oder Weiterbildung nach dieser Verordnung absolviert wird, muss über einen Tierbestand verfügen, der in Grösse und Art mindestens demjenigen entspricht, den die Praktikantin oder der Praktikant zu betreuen beabsichtigt. Die für den Betrieb verantwortliche Person muss über die erforderliche Qualifikation zur Betreuung des Bestandes verfügen.

  2. Der Praktikant oder die Praktikantin muss direkt durch die für die Betreuung der Tiere verantwortliche Person angewiesen werden.

Wir verlangen ein 3-monatiges Praktikum (Praktikums-Nachweis sowie Checkliste der Praktikumsarbeiten). Das Praktikum muss nicht an einem Stück absolviert werden und kann in unterschiedlichen Betrieben gemacht werden.
 Die Anzahl Stunden sind nicht explizit aufgeführt, wir gehen aber von einer 40-Stundenwoche aus, bzw. von
 mind. 60 Arbeitstagen.

Ausland-Praktika werden nicht anerkannt.
 Praktika in einer Tierarztpraxis werden nur anerkannt, wenn nachgewiesenermassen Tiere (Hunde) stationär betreut werden und max. während einem Monat. Der Schwerpunkt des Praktikums ist der Hund (kein Katzenheim etc.)

Prüfung

Ihre theoretische Ausbildung schliessen Sie mit einer schriftlichen Prüfung ab. Die Prüfung dauert maximal 2.5 Stunden.

Umfang:
Total max. 90 Fragen (pro Betreuungsmodul zwischen 8 – 10 Fragen), mehrheitlich Multiple-Choice-Fragen, einige Essay-Fragen

Attest

Um das Attest FBA gewerbsmässige Hundebetreuung in kleinen Tierheimen zu erhalten, müssen folgende Unterlagen bei der Fachstelle Ausbildung eingereicht werden: