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Herdenschutzhunde sind keine gewöhnlichen Heim- oder Familienhunde: Zucht, Aufzucht und Haltung erfordern spezifisches Fachwissen in Sozialisierung, Ausbildung und Betreuung.
Die Schweizerische Kynologische Gesellschaft SKG hat vom Untersuchungsbericht des Kantons Solothurn zum «Tierschutzfall Ramiswil» Kenntnis genommen. Der Bericht zeigt eindrücklich, wie eine über Jahre gewachsene, unkontrollierte Vermehrung von Herdenschutzhunden in Kombination mit fehlender Sozialisierung zu einer tierschützerischen und sicherheitstechnischen Notlage führen konnte, die letztlich zur tragischen Euthanasie von 99 Hunden führte.
Die SKG bedauert diesen Ausgang zutiefst. Sie macht deutlich, dass Herdenschutzhunde keine gewöhnlichen Heim- oder Familienhunde sind: Ihre Zucht, Aufzucht und Haltung stellt hochspezifische Anforderungen an Sozialisierung, Ausbildung und Betreuung. Werden diese Anforderungen missachtet oder überschreitet ein Bestand die Kapazitäten einer einzelnen Halterschaft, entstehen Tiere, die weder in einem Rudel sicher geführt noch später vermittelt oder anderweitig artgerecht untergebracht werden können. Genau dies war laut Bericht im vorliegenden Fall entscheidend für den Euthanasie-Entscheid – nicht in erster Linie der Gesundheitszustand der Tiere. Von Euthanasie-Entscheiden, die allein aufgrund von Rassezugehörigkeiten getroffen werden, distanziert sich die SKG klar.
Die SKG sieht im Bericht eine wichtige Bestätigung ihrer langjährigen Forderungen:
- Zuchtverantwortung ernst nehmen: Kontrollierte, verantwortungsvolle Zucht mit einer Bestandesobergrenze ist kein bürokratisches Hindernis, sondern Voraussetzung für tiergerechte Haltung.
- Frühzeitiger Beizug von Fachexpertise: Bei Herdenschutzhunde-Beständen braucht es von Anfang an spezialisiertes Fachwissen zu Sozialisierung und Haltung – nicht erst, wenn die Situation eskaliert ist.
- Konsequenter Vollzug statt Konsenslösungen um jeden Preis: Wo Anzeichen für Überforderung oder Täuschung bestehen, müssen Behörden wirksame statt einvernehmliche, aber unwirksame Massnahmen anordnen. Die Politik hat dazu die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um dem Vollzug gerecht zu werden.
Die SKG steht Behörden, Zuchtverbänden und Haltenden von Hunden weiterhin für Fachberatung zur Verfügung, um Fälle wie Ramiswil künftig zu verhindern.