Reglementsanpassung DNA-Profile

Informationen aus dem Zentralvorstand_DE

An der diesjährigen DV der SKG wurden folgende Änderungen betr. DNA-Profile angenommen – die Reglemente werden in Kürze angepasst:  

Neu werden als Probematerial nebst 0.5 ml Blut auch Tupferproben akzeptiert. Die Entnahmen müssen durch einen Tierarzt erfolgen.

Bei Deckrüden aus dem Ausland ist es in der Verantwortung des Züchters, ein dem Reglement entsprechendes Profil mit der Deckbescheinigung einzureichen. DNA-Profile, die von einer Landesorganisation aus gestellt wurden, werden ohne Einschränkung akzeptiert.

Folgende Angaben müssen auf dem DNA-Profil ersichtlich sein:

  • Vollständiger Name des Hundes gemäss Abstammungsurkunde
  • Geburtsdatum
  • Zuchtbuch-Nummer
  • Chip-Nummer
  • Probematerial (Blut oder Speichel)
  • Probeentnehmer (Name Tierarzt / Tierärztin)
  • System (ISAG 2006 oder 2020)
  • Zertifizierung des Labors

DNA-Profile, ausgestellt von FCI-Mitgliedern werden anerkannt.

Bei Fragen stehen die Stammbuchverwaltung oder der Fachbereich Zucht   gerne zur Verfügung.