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Jagdsaison: Was heisst das für Hundehaltende?

September bis Dezember sind die Monate, in denen die Jagdsaison ihrem Höhepunkt entgegenstrebt und in mehreren Kantonen die grossen Drück- und Treibjagden stattfinden. Eine Zeit, die von Hundehaltenden auf ihren Waldspaziergängen besondere Aufmerksamkeit erfordert.

Das eidgenössische Jagdgesetz verpflichtet die Kantone dazu, die Bestände der Wildhuftiere so zu regulieren, dass diese die natürliche Waldverjüngung nicht verhindern und keine grossen Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen entstehen. Unterschieden wird in der Schweiz zwischen Patent- und Revierjagd.

Die Patentjagd erlaubt die Jagd auf dem ganzen Gebiet des Kantons (mit Ausnahme der eidgenössischen und der kantonalen Jagdbanngebiete). Die Jäger müssen beim Kanton ein Patent erwerben und dazu die Patentgebühr entrichten. Pro Patent darf eine bestimmte Anzahl Tiere erlegt werden. Die Jagdzeit ist auf wenige Wochen im Herbst beschränkt. Patentkantone sind: Bern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Zug, Fribourg, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Graubünden, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg, Jura.

Beim Revierjagdsystem verpachten die politischen Gemeinden das Jagdrecht durch Vertrag an Jagdgesellschaften für eine bestimmte Periode (meist acht Jahre). Ende Saison müssen die Jäger dem Kanton melden, welche und wie viele Tiere sie erlegt haben. Revierkantone sind Zürich, Luzern, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Land, Schaffhausen, St.Gallen, Aargau, Thurgau.

Was heisst das für Hundehaltende? «In der ganzen Schweiz gilt es in den kommenden Wochen speziell die Augen offen zu halten, damit man im Wald nicht aus Versehen etwa in eine Treibjagd gerät», sag SKG-Zentralpräsident Hansueli Beer. So würden die Jagdgesellschaften in der Regel mittels Warn-Dreiecken auf die Jagd-Aktivitäten aufmerksam machen. «Wenn ich als Waldbesucher ein solches Schild sehe, sollte ich die Route für den Spaziergang oder die Pilzsuche ändern», rät Beer. Zudem sollte der eigene Hund in diesem Fall aus Sicherheitsgründen stets an der Leine geführt werden.

Foto: Robert Kneschke

Apropos Leine: «Hunde, die die Tendenz haben, sich beim Freilauf zu verselbstständigen, also zum Beispiel einer Fährte folgen und dann nicht mehr zurückgerufen werden können, gehören im Wald zum Schutz der Wildtiere immer an die Leine; unabhängig davon, ob Jagdzeit ist oder nicht», sagt Hansueli Beer.

Verhaltensregeln während der Jagdzeit
  • Informieren Sie sich vor einem Waldspaziergang im Gemeindeanzeiger oder bei der kantonalen Jagdverwaltung, ob eine Jagd angekündigt ist.
  • Achten Sie auf Hinweisschilder und leisten Sie diesen Folge.
  • Führen Sie Ihren Hund stets an der Leine.
  • Bleiben Sie auf den offiziellen Wanderwegen.