Startseite » Aus- & Weiterbildungen » FB-Ausbildungen » FBA gewerbsmässige Hundezucht
Das Züchten von Hunden muss ab einem bestimmten Umfang von der kantonalen Tierschutzfachstelle bewilligt werden. Wer eine bewilligungspflichtige Zucht von Tieren hat, muss eine fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung (FBA) absolvieren, die vom BLV anerkannt ist.
Auch für Züchter:innen welche nicht unter die Gewerbsmässigkeit fallen, können wir diese Ausbildung, oder einzelne Betreuungsmodule (BM), sehr empfehlen.
Die Kosten beziehen sich auf alle Betreuungsmodule, exkl. Abschlussprüfung. Falls Sie einzelne Betreuungsmodule der SKG im Rahmen einer anderen Ausbildung bereits absolviert haben, können diese für diesen Lehrgang angerechnet werden.
Bitte legen Sie der Anmeldung ein gültiges Hundetrainer-Zertifikat HTZ bei.
Bitte legen Sie der Anmeldung einen gültigen SKG-Mitgliederausweis bei.
Gesetzgebung rund um den Hund und den Umgang mit diesem (Schwerpunkt: gewerbsmässige Betreuung eines oder mehrerer Hunde, Zucht von Hunden, Handel mit Hunden, Transport von Hunden)
Genetik, Zuchtformen und -ziele, Erbkrankheiten und angeborene Defekte bei verschiedenen Hunderassen, Abstammungskontrolle und SKG-Zucht-Vorschriften bzw. Regelwerke
Bau und Betrieb einer Hundepension / Zuchtstätte für Hunde, Management, Administration und Kundenkommunikation, Gehege- und Boxengestaltung, Einrichtung, Hygiene (Reinigung, Desinfektion, Quarantäne-Massnahmen)
Das Gebäude und die Körperregionen des Hundes, topographische Anatomie, wichtige Organe sowie deren Funktionsweise, Nahrungsaufnahme, Verdauung und Verdauungsorgane, Stoffwechsel
Gesundheits- bzw. Krankheitskriterien und Leitsymptome, wichtige Allgemein- und Infektionskrankheiten des Hundes, Ursachen und Prävention
Körperpflege, Krankenbetreuung, Check der Vitalfunktionen, Notfallmanagement, Erste Hilfe
Körpersprache, Ausdrucksverhalten, Emotionen, Kommunikation, Konfliktverhalten
Auswahlkriterien für den Zuchteinsatz der Hündin, Chronologie, Abläufe und Massnahmen von der Belegung der Zuchthündin über die Trächtigkeit bis zur Geburt und Nachgeburtsphase, Ernährung und Fütterung der Zuchthündin (von der Belegung bis zur Entwöhnung der Welpen)
Puerperium, normale, Ammen- oder Handaufzucht, Zufütterung, Frühsozialisierung und Verhaltensentwicklung der Welpen in den ersten Lebenswochen
Sozialverhalten und soziale Bedürfnisse des Hundes, Haltungsformen für mehrere Hunde, Aspekte der Gruppendynamik, der Stimmungsübertragung bzw. Spiegelung und Mobbing unter Hunden, erkennen spezieller u/o problematischer Hunde, Zusammenführen von Hunden, Etablieren von Haus- und Benimm-Regeln, Sicherheitsvorkehrungen, Gestaltung eines optimalen und sicheren Haltungs-umfeldes (Betreuung und Beschäftigung in- und outdoor)
Die Kursausschreibungen der einzelnen Betreuungsmodule finden Sie in der Kursagenda der SKG.
Neue Kursdaten werden jeweils Anfang Jahr publiziert.
Seit dem 01.02.2025 gelten neue Vorgaben bei der Absolvierung von Praktika der FB Ausbildungen. Folgende Vorgaben gelten für den FBA gewerbsmässige Hundezucht:
Es sind insgesamt 360 Std. Praktikumszeit zu leisten. Diese können in den folgenden 2 Varianten absolviert werden:
Bei der Absolvierung des Praktikums ist auf die entsprechende Betriebsbewilligung, oben in Klammern angegeben, zu achten. Diese muss bei Antragstellung bei der SKG eingereicht werden. Wenn das Praktikum bei unterschiedlichen Züchtern absolviert wird, muss die Betriebsbewilligung eines jeden Züchters eingereicht werden. Bei eigener Zuchterfahrung mit unterschiedlichen Rassen, muss pro Rassehundeclub das Formular B ausgefüllt werden.
Das Praktikum ist durch die Kursteilnehmenden zu organisieren. Ausland-Praktika werden nicht anerkannt.
Das Praktikum kann parallel zur Ausbildung absolviert werden.
Nachweis des Praktikums in einer anerkannten Praktikumsstätte gemäss Testat-Liste.
Bei einer Kombination der Ausbildungen FBA Hundebetreuung und FBA gewerbsmässige Hundezucht bleibt die Stundenanzahl des Praktikums der FBA Hundebetreuung gleich und es müssen nur 120 Std. Praktikum Zucht absolviert werden. Dies können entweder 120 Std. bei einer Zucht (Art. 101 Bst. c TSchV) oder 120 Std. eigene Zucht (Art. 5 Abs. 3 TSchAV, siehe oben) sein.
Ihre theoretische Ausbildung schliessen Sie mit einer schriftlichen Prüfung ab. Die Prüfung dauert maximal 3 Stunden.
Umfang:
Total 90 – 100 Fragen (pro Betreuungsmodul zwischen 8 – 10 Fragen), mehrheitlich Multiple-Choice-Fragen, einige Essay-Fragen
Prüfungskosten:
CHF 100.00 pro Prüfung für SKG Mitglieder & HTZ-Inhaber:innen
CHF 200.00 pro Prüfung für Nicht-SKG-Mitglieder
Um das Attest FBA gewerbsmässige Hundezucht zu erhalten, müssen folgende Unterlagen bei der Fachstelle Ausbildung eingereicht werden:
Bei Nachweis eigener Zuchterfahrung: