FBA gewerbsmässige Hundezucht

Das Züchten von Hunden muss ab einem bestimmten Umfang von der kantonalen Tierschutzfachstelle bewilligt werden. Wer eine bewilligungspflichtige Zucht von Tieren hat, muss eine fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung (FBA) absolvieren, die vom BLV anerkannt ist.

Auch für Züchter:innen welche nicht unter die Gewerbsmässigkeit fallen, können wir diese Ausbildung, oder einzelne Betreuungsmodule (BM), sehr empfehlen.

Inhalts­verzeichnis

Umfang

  • 10 Betreuungsmodule à total mind. 60 Unterrichtsstunden
    davon mind. 46 Stunden Theorie und mind. 14 Stunden-Praxis
  • 3 Monate Praktikum (selbst zu Organisieren)
  • Schriftliche Theorie-Prüfung

Kosten

Die Kosten beziehen sich auf alle Betreuungsmodule, exkl. Abschlussprüfung. Falls Sie einzelne Betreuungsmodule der SKG im Rahmen einer anderen Ausbildung bereits absolviert haben, können diese für diesen Lehrgang angerechnet werden.

HTZ Inhaber:innen
CHF 1’780
  •  

Bitte legen Sie der Anmeldung ein gültiges Hundetrainer-Zertifikat HTZ bei.

SKG Mitglieder
CHF 1’980
  •  

Bitte legen Sie der Anmeldung einen gültigen SKG-Mitgliederausweis bei.

Nicht SKG Mitglieder
CHF 3’990
  •  

Betreuungsmodule (BM)

Gesetzgebung rund um den Hund und den Umgang mit diesem (Schwerpunkt: gewerbsmässige Betreuung eines oder mehrerer Hunde, Zucht von Hunden, Handel mit Hunden, Transport von Hunden)

Genetik, Zuchtformen und -ziele, Erbkrankheiten und angeborene Defekte bei verschiedenen Hunderassen, Abstammungskontrolle und SKG-Zucht-Vorschriften bzw. Regelwerke

Bau und Betrieb einer Hundepension / Zuchtstätte für Hunde, Management, Administration und Kundenkommunikation, Gehege- und Boxengestaltung, Einrichtung, Hygiene (Reinigung, Desinfektion, Quarantäne-Massnahmen)

Das Gebäude und die Körperregionen des Hundes, topographische Anatomie, wichtige Organe sowie deren Funktionsweise, Nahrungsaufnahme, Verdauung und Verdauungsorgane, Stoffwechsel

Gesundheits- bzw. Krankheitskriterien und Leitsymptome, wichtige Allgemein- und Infektionskrankheiten des Hundes, Ursachen und Prävention

Körperpflege, Krankenbetreuung, Check der Vitalfunktionen, Notfallmanagement, Erste Hilfe

Körpersprache, Ausdrucksverhalten, Emotionen, Kommunikation, Konfliktverhalten

Auswahlkriterien für den Zuchteinsatz der Hündin, Chronologie, Abläufe und Massnahmen von der Belegung der Zuchthündin über die Trächtigkeit bis zur Geburt und Nachgeburtsphase, Ernährung und Fütterung der Zuchthündin (von der Belegung bis zur Entwöhnung der Welpen)

Puerperium, normale, Ammen- oder Handaufzucht, Zufütterung, Frühsozialisierung und Verhaltensentwicklung der Welpen in den ersten Lebenswochen

Sozialverhalten und soziale Bedürfnisse des Hundes, Haltungsformen für mehrere Hunde, Aspekte der Gruppendynamik, der Stimmungsübertragung bzw. Spiegelung und Mobbing unter Hunden, erkennen spezieller u/o problematischer Hunde, Zusammenführen von Hunden, Etablieren von Haus- und Benimm-Regeln, Sicherheitsvorkehrungen, Gestaltung eines optimalen und sicheren Haltungs-umfeldes (Betreuung und Beschäftigung in- und outdoor)

Die Kursausschreibungen der einzelnen Betreuungsmodule finden Sie in der Kursagenda der SKG. 
Neue Kursdaten werden jeweils Anfang Jahr publiziert.

Praxis

Seit dem 01.02.2025 gelten neue Vorgaben bei der Absolvierung von Praktika der FB Ausbildungen. Folgende Vorgaben gelten für den FBA gewerbsmässige Hundezucht:

Es sind insgesamt 360 Std. Praktikumszeit zu leisten. Diese können in den folgenden 2 Varianten absolviert werden:

  1. 360 Std. bei einer Zucht (Art. 101 Bst. c TSchV)
  2. 120 Std. bei einer Zucht (Art. 101 Bst. c TSchV) + eigene Zucht (Art. 5 Abs. 3 TSchAV)
    Art. 5 Abs. 3 TSchAV
    Für die Ausbildung nach Artikel 102 Absatz 4 TSchV können höchstens 240 Stunden an das Praktikum angerechnet werden, wenn:
    1. die Tierhalterin oder der Tierhalter nachweist, dass sie oder er seit mindestens drei Jahren Mitglied eines Zuchtverbandes der entsprechenden Tierart ist und in dieser Zeit mindestens fünf Würfe gezüchtet hat; und
    2. die zuständige kantonale Vollzugsbehörde bei Kontrollen keine wesentlichen Mängel festgestellt hat

Bei der Absolvierung des Praktikums ist auf die entsprechende Betriebsbewilligung, oben in Klammern angegeben, zu achten. Diese muss bei Antragstellung bei der SKG eingereicht werden. Wenn das Praktikum bei unterschiedlichen Züchtern absolviert wird, muss die Betriebsbewilligung eines jeden Züchters eingereicht werden. Bei eigener Zuchterfahrung mit unterschiedlichen Rassen, muss pro Rassehundeclub das Formular B ausgefüllt werden.

Das Praktikum ist durch die Kursteilnehmenden zu organisieren. Ausland-Praktika werden nicht anerkannt.

Das Praktikum kann parallel zur Ausbildung absolviert werden.

Nachweis des Praktikums in einer anerkannten Praktikumsstätte gemäss Testat-Liste.

Bei einer Kombination der Ausbildungen FBA Hundebetreuung und FBA gewerbsmässige Hundezucht bleibt die Stundenanzahl des Praktikums der FBA Hundebetreuung gleich und es müssen nur 120 Std. Praktikum Zucht absolviert werden. Dies können entweder 120 Std. bei einer Zucht (Art. 101 Bst. c TSchV) oder 120 Std. eigene Zucht (Art. 5 Abs. 3 TSchAV, siehe oben) sein.

Prüfung

Ihre theoretische Ausbildung schliessen Sie mit einer schriftlichen Prüfung ab. Die Prüfung dauert maximal 3 Stunden.

Umfang:
Total 90 – 100 Fragen (pro Betreuungsmodul zwischen 8 – 10 Fragen), mehrheitlich Multiple-Choice-Fragen, einige Essay-Fragen

Prüfungskosten:
CHF 100.00 pro Prüfung für SKG Mitglieder & HTZ-Inhaber:innen
CHF 200.00 pro Prüfung für Nicht-SKG-Mitglieder

Attest

Um das Attest FBA gewerbsmässige Hundezucht zu erhalten, müssen folgende Unterlagen bei der Fachstelle Ausbildung eingereicht werden:

  • Antragsformular Attest
  • Kopie des Nachweishefts für Aus-, Fort- und Weiterbildungen der SKG mit sämtlichen Pflichtseminar-TN-Bestätigungen
  • Kopie der ID (Vorder- u. Rückseite gut lesbar) oder des Passes
  • ausgefüllte Testat-Liste(n) mit Tagebuch
  • Prüfungsnachweis
  • Kopie Betriebsbewilligung(en) des (der) Praktikumsbetrieb(e)

Bei Nachweis eigener Zuchterfahrung:

  • Formular B
  • Nachweis mind. 3-jährige Mitgliedschaft Zuchtverband, in der Zeit mind. 5 Würfe gezüchtet
  • Nachweis kant. Veterinäramt, dass in dieser Zeit bei Kontrollen keine Mängel festgestellt wurden(Art. 5 Abs. 3 TSchAV)