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Das Verbandsgericht als unabhängiges Organ dient der einheitlichen Anwendung des Verbandsrechts innerhalb der SKG und beurteilt verbandsintern endgültig alle vom SKG-Verbandsrecht als weiterziehbar erklärten Beschlüsse und Entscheide.
Das Verbandsgericht besteht aus einem Präsidenten und mindestens vier Mitgliedern mit juristischem Hochschulabschluss, ähnlicher Ausbildung oder ausreichender praktischer Erfahrung in rechtlichen Belangen. Das Verbandsgericht entscheidet in der Regel in Dreierbesetzung. Die Mitglieder des Verbandsgerichtes dürfen weder einem anderen Gremium der SKG angehören noch in einem Arbeitsverhältnis zur SKG stehen.
Bitte beachten Sie: Die Mitglieder des Verbandsgerichts erteilen keine Rechtsauskünfte!
Bitte alle Korrespondenz zuhanden des Verbandsgerichts an:
Geschäftsstelle SKG
z.h. Verbandsgericht
Sagmattstrasse 2
Postfach
4710 Balsthal
Lic. iur. Rechtsanwalt
Rechtsanwältin
Eidg. dipl. Versicherungsfachmann
Fürsprecherin
Rechtsanwalt