
Spesenformular
Wir bitten Sie beim Ausfüllen des Spesenformulares, folgende Regeln zu beachten:
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Alle Angaben sind bei jedem Formular vollständig und leserlich auszufüllen.
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Bei jedem Formular sind die Angaben zum Erwerb zu machen. (geringfügiger Nebenerwerb / selbstständig Erwerbender / Rentenalter erreicht / Quellensteuerpflichtig)
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Bei einer bestehenden Quellensteuerpflicht benötigen wir die Aufenthaltsbewilligung
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Von selbstständig Erwerbenden benötigen wir, falls noch nicht eingereicht, eine Selbstständigkeitserklärung
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Für die korrekte Verbuchung und Abrechnung der Mehrwertsteuer benötigen wir für die Buchhaltung immer die Originalbelege für alle Ausgaben, welche nicht pauschal im Entschädigungs- und Spesenreglement festgelegt sind.
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Jede Abrechnung muss datiert und unterschrieben sein.
GGZ-Kontrolleure füllen bitte dieses Spesenformular aus: