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Reglemente, Richtlinien & Formulare

Die Reglemente und Richtlinien der Fédération Cynologique Internationale (FCI) gelten für alle kynologischen Landesverbände, die dem internationalen Dachverband angeschlossen sind.

Die einzelnen Landesverbände wiederum können ihre Reglemente zusätzlich ergänzen, sofern die von der FCI vorgegebenen Eckpfeiler eingehalten werden.

Die Rasseklubs schliesslich sind befugt, eigene, rassespezifische Reglemente zu erarbeiten – doch müssen diese im Einklang mit den Vorgaben der  SKG-, respektive der FCI stehen.

Wer sich für das Zuchtreglement einer bestimmten Rasse interessiert, informiert sich am besten beim jeweiligen Klub, der die Rasse betreut. Die Reglemente können bei allen Rasseklubs online eingesehen werden.

Inhalts­verzeichnis

Grüne Weisungen (GW)

Künstliche Besamung

Internationales Zuchtreglement der FCI Art. 13
«Die Hunde sollten sich auf natürlicher Weise fortpflanzen können. Künstliche Besamung darf nicht bei Tieren angewandt werden, die sich nicht zuvor auf natürlicher Weise fortgepflanzt haben. Die nationalen Hundeverbände können Ausnahmen gestatten: zur Verbesserung der Gesundheit der Rasse, wenn es um das Wohl der Hündin geht oder um den genetischen Pool innerhalb der Rasse zu bewahren oder zu erhöhen.»

Erstbelegungen von Hündinnen mittels künstlicher Besamung müssen vom AKZVT bewilligt werden.

Zuchtstätten- & Welpenkontrolle

Die Rasseklubs sind verpflichtet, die Zuchtstätten und die Würfe zu kontrollieren. Organisation, Häufigkeit und Zeitpunkt dieser Kontrollen werden in den Zuchtreglementen der Rasseklubs geregelt. In begründeten Fällen können Rasseklubs sowie Züchter:innen beim AKZVT eine kostenpflichtige neutrale Kontrolle durch Zuchtstätten-Berater:innen der SKG beantragen. 

Die anfallenden Kosten werden üblicherweise dem Antragsteller in Rechnung gestellt. Die angeforderten Kontrollen werden immer in Begleitung mit dem/der Zuchtwart:in oder einer beauftragten Person des Rasseklubs durchgeführt.