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Information zum Umgang mit Artikel 10 der Statuten der SKG

Umgang mit dem Artikel 10, Absatz 4 «Mitgliedschaft» der Stauten der SKG durch die AGGS bzw. die AGAMO

Anlässlich der DKGS sind Diskussionen über die Auslegung des erwähnten Artikels der Statuten der SKG aufgekommen.

Wortlaut:
Statuten der SKG
Artikel 10, Absatz 4, Mitgliedschaft

Einer Arbeitsgemeinschaft gehören Sektionen an, die in den Bereichen der Arbeitsgemeinschaft tätig sein wollen und sich dieser anschliessen. Die Einzelheiten sind in einem Geschäftsreglement geregelt.

Entstehung und Geschichte:

Um die Intention hinter diesem Artikel zu verstehen, müssen wir ins Jahr 2015 zurückgehen. Damals mussten alle Unterlagen für eine Delegiertenkonferenz an alle Mitgliedsvereine in Papier- form versendet werden. Für eine DK wie die der AGAMO hat das im Jahr 2015 ein Paket mit insgesamt über 250 Seiten A4 ergeben. Damals wurden alle Reglemente überarbeitet und neu erstellt. Diese Unterlagen mussten an alle Mitgliedsvereine der SKG versendet werden. Auch an die Vereine, die kein Interesse an den jeweiligen Sportarten hatten. Viele Mitgliedsvereine forderten eine Anpassung der Abläufe, um diesen ökologisch und ökonomisch unsinnigen Zustand in Zukunft zu verbessern.

Als Lösung hat die Arbeitsgruppe Statuten, die die Aufträge aus Quo Vadis in eine rechtlich korrekte Form umlegen musste, den oben genannten Artikel formuliert, damit bei Bedarf darauf reagiert werden kann.

Die DK’s im Jahr 2018 wurden nach dem alten Muster durchgeführt und die DK 2021 hat – aufgrund von Corona – alles verändert. Plötzlich waren digital zur Verfügung gestellte Unterlagen breit akzeptiert und von den meisten sogar bevorzugt. Eine Rückkehr zu den alten Systemen mit Papierversand will heute niemand mehr.

Diese Entwicklung hat die Ausgangslage für die Anwendung des Artikels 10 Absatz 4 in den Stauten der SKG massiv verändert. Plötzlich hat sich die Situation gedreht. Mit einer Kontrolle und Administration der Mitgliedschaft schaffen wir Arbeit für die Mitglieder der TKGS bzw. TKAMO, schüren Unsicherheiten unter den Mitgliedsvereinen und kreieren einen administrativen Aufwand, der im Grunde niemandem dient.

Situation heute:

Anlässlich der DK AGGS vom 24.02.2024 in Zuchwil hat ein Delegierter moniert, dass dieser Punkt der Statuen nicht umgesetzt worden sei und dass dieser Punkt gelöst werden müsse.

Lösungsvorschlag:

Die Vertreter der Arbeitsgemeinschaften und die Statuen-Experten der SKG haben sich dann ausgetauscht und versucht eine Lösung zu finden, die für alle Beteiligten sinnvoll und gangbar ist. Sie sind einstimmig der Meinung, dass der folgende Vorschlag rechtlich korrekt, zielführend und einfach umzusetzen ist:

  • Die TKGS und die TKAMO laden für jede DK ihrer Arbeitsgemeinschaft alle Sektionen der SKG ein, an der Versammlung teilzunehmen.
  • Die Sektionen die sich anmelden, manifestieren dadurch ihren Willen, sich der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft anzuschliessen.
  • Die Sektionen die sich nicht anmelden, manifestieren dadurch ihren Willen sich der jeweiligen Ar- beitsgemeinschaft nicht anzuschliessen.
  • Zwischen den DK’s wird keine Verwaltung über die Mitgliedschaft geführt.

Wir denken diese Lösung ist Statutenkonform, pragmatisch und erspart den Arbeitsgemeinschaften unnötigen administrativen Aufwand.

Dieser Lösungsvorschlag wurde von den Präsidenten der Arbeitsgemeinschaften zusammen mit den Verantwortlichen des Zentralvorstandes geprüft und einstimmig für gut befunden. Mitglieder die denken, dass dieses Vorgehen nicht rechtens sei, steht es frei zuhanden der nächsten Delegiertenversammlung der SKG einen Antrag auf Anpassung der Stauten zu stellen.