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Ehren­mitglieder & Auszeichn­ungen

Personen, die sich um die SKG hervorragende Verdienste erworben haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ernennung erfolgt auf Antrag des Zentralvorstandes durch die Delegiertenversammlung der SKG.

Die Ehrenmitglieder der SKG verbindet eine Gemeinsamkeit: Sie haben sich mit grossem Engagement, viel Herz und noch mehr Ausdauer für das Wohl des Hundes eingesetzt und dafür unzählige Stunden ihrer Freizeit aufgewendet. Es sind Menschen mit einer besonderen Motivation und viel Tatendrang. Für ihre geleisteten kynologischen Dienste gebührt ihnen ein grosses Dankeschön.

Ehrenmitglieder

Rauch Otto
Ehrenmitglied seit 1991
Dr. jur. Scheibler Franz
Ehrenmitglied seit 1991
Mosimann Eva
Ehrenmitglied seit 2000
Dr. med. vet. Kull Susanna
Ehrenmitglied seit 2003
Rossier Christine
Ehrenmitglied seit 2006
Dr. med. vet. Lauper Peter
Ehrenmitglied seit 2009
Quadroni Louis
Ehrenmitglied seit 2009
Janki Jeremias
Ehrenmitglied seit 2011
Ammann Verena
Ehrenmitglied seit 2013
Rub Peter
Ehrenpräsident seit 2015
Angehrn Imelda
Ehrenmitglied seit 2021

Auszeichnung für das Kynologische Lebenswerk

Hinter besonderen Projekten stehen immer auch besondere Menschen – und manche von ihnen setzen sich über viele Jahre mit grossem Enthusiasmus für ein Projekt zugunsten des Hundes ein. Geehrt werden sie dafür mit der Auszeichnung für ihr kynologisches Lebenswerk. Die Ernennung erfolgt auf Antrag des Zentralvorstandes durch die Delegiertenversammlung der SKG.

Müller Hans W.

Auszeichnung für das Kynologische Lebenswerk erhalten an der DV SKG 2019

Otto Rauch

Auszeichnung für das Kynologische Lebenswerk erhalten an der DV SKG 2019

Eva Mosimann

Auszeichnung für das Kynologische Lebenswerk erhalten an der DV SKG 2021

Verdienstauszeichnungen

Personen, die sich auf kynologischem Gebiet grosse Verdienste erworben haben, werden durch den Zentralvorstand an der Delegiertenversammlung der SKG mit der Verdienstauszeichnung geehrt.

Vorschläge zur Ernennung von Ehrenmitgliedern oder zur Verleihung der Verdienstauszeichnung sind dem Zentralvorstand bis zum 31. Dezember jeden Jahres einzureichen.