Spesen

Wir bitten Sie beim Ausfüllen des Spesenformulares, folgende Regeln zu beachten: 

  • Alle Angaben sind bei jedem Formular vollständig und leserlich auszufüllen.
  • Bei jedem Formular sind die Angaben zum Erwerb zu machen. (geringfügiger Nebenerwerb / selbstständig Erwerbender / Rentenalter erreicht / Quellensteuerpflichtig)
  • Bei einer bestehenden Quellensteuerpflicht benötigen wir die Aufenthaltsbewilligung 
  • Von selbstständig Erwerbenden benötigen wir, falls noch nicht eingereicht, eine Selbstständigkeitserklärung
  • Für die korrekte Verbuchung und Abrechnung der Mehrwertsteuer benötigen wir für die Buchhaltung immer die Originalbelege für alle Ausgaben, welche nicht pauschal im Entschädigungs- und Spesenreglement festgelegt sind.
  • Jede Abrechnung muss datiert und unterschrieben sein.