Für die Rechnungsrevision besteht eine Revisionsstelle. Die Aufgabe kann einer schweizerischen Revisionsgesellschaft übertragen werden. Die Revisionsstelle wird für eine Amtsdauer von einem Jahr gewählt. Wiederwahl ist möglich. Ihre Aufgaben richten sich nach den auf das Revisionswesen anwendbaren Vorschriften.
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