Wir bitten Sie beim Ausfüllen des Spesenformulares, folgende Regeln zu beachten:
Alle Angaben sind bei jedem Formular vollständig und leserlich auszufüllen.
Bei jedem Formular sind die Angaben zum Erwerb zu machen. (geringfügiger Nebenerwerb / selbstständig Erwerbender / Rentenalter erreicht / Quellensteuerpflichtig)
Bei einer bestehenden Quellensteuerpflicht benötigen wir die Aufenthaltsbewilligung
Von selbstständig Erwerbenden benötigen wir, falls noch nicht eingereicht, eine Selbstständigkeitserklärung
Für die korrekte Verbuchung und Abrechnung der Mehrwertsteuer benötigen wir für die Buchhaltung immer die Originalbelege für alle Ausgaben, welche nicht pauschal im Entschädigungs- und Spesenreglement festgelegt sind.
Jede Abrechnung muss datiert und unterschrieben sein.
Unsere Webseite verwendet Cookies, um den bestmöglichen Service zu gewährleisten. Mit der Nutzung der Seite stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Sie können Cookie-Einstellungen auch in Ihren Browsereinstellungen ändern.OkDatenschutzerklärung