
Wichtige Informationen
Mitteilung an die Zuchtwarte der Rasseklubs der SKG, mit der Bitte um Weiterleitung/Information an die Züchter
Nachträgliche Veranlagung (Verzollung) von Heimtieren
Seit einiger Zeit ist die nachträgliche Anmeldung von Heimtieren nur noch an das Kompetenzzentrum Heimtiere der EZV (KoHe), zu richten.
Eidgenössische Zollverwaltung
Kompetenzzentrum Heimtiere
Zoll West / Lokalebene Oberwallis
Bielstrasse 1
3902 Brig-Glis
Die Gesuche sind nach Möglichkeit per E-Mail an das KoHe einzureichen: KoHe@ezv.admin.ch
Lesen Sie dazu bitte das Merkblatt.
Ein-, Durch- und Ausfuhr von Heimtieren
Sehr geehrte Damen und Herren
Die europäische Verordnung zur Ein-, Durch- und Ausfuhr von Heimtieren wurde erneuert. Diese neuen Importgesetze betreffen nicht die Schweiz sondern die EU, es bestehen also keine Möglichkeiten diese zu beeinflussen. Unseres Wissens versucht der VDH zu erreichen, dass Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können, zur Zeit jedoch gibt es für D, F, NL und B keine Ausnahmen, d. h. Welpen können erst mit 15 Wochen (3 Wochen nach erfolgter Tollwut- Impfung) importiert werden.
➤ Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Heimtieren
➤ Dokument "neue Heimtierpässe" (BLV)
Ebenfalls angepasst wurde die Schweizer Verordnung (EDAV). Für Hunde, Katzen und Frettchen wurde ein neuer Heimtier-Pass erstellt, der ab 01.01.2015 gültig ist. Sie erhalten mit dieser E-Mail das Informationsblatt des BLV. Bestehende, bis zum 29. Dezember 2014 ausgestellte Heimtierpässe behalten ihre Gültigkeit. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des BLV. Vor dem Verkauf eines Hundes ins Ausland ist es deshalb notwendig, frühzeitig Informationen bei den zuständigen Behörden einzuholen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen
Dringlichkeitspauschale
Verschiedentlich werden dringende Gesuche zur Bewilligung an den Arbeitsausschuss für Zuchtfragen & SHSB (AKZVT) gestellt, deren Beantwortung/Bearbeitung aus diversen Gründen nicht bis zur nächsten, ordentlich terminierten AKZVT-Sitzung warten können. Für solche Anfragen/Gesuche wird ab sofort (gemäss AKZVT-Beschluss vom 4. Dezember 2013) eine Dringlichkeitspauschale von CHF 100.00 erhoben. Sollte der Antrag zurückgezogen werden, wird die Dringlichkeitspauschale trotzdem in Rechnung gestellt. Wird eine ordentlich terminierte AKZVT-Sitzung abgesagt (aufgrund mangelnder Traktanden etc.) wird dem Antragssteller, bei fristgerechter Eingabe, keine Dringlichkeitspauschale auferlegt.
Künstliche Besamung
Ausreichend begründete Anträge werden grundsätzlich bewilligt.
Folgende Angaben müssen zwingend gemacht werden:
➤ Begründung des Gesuchs
➤ Angaben der Hündin
➤ Läufigkeitsangaben der Hündin
➤ Angaben des Rüden (Stammbaumkopie)
➤ Begründung warum dieser Rüde so wertvoll ist
Das Gesuch richten Sie bitte an:
Geschäftsstelle SKG, Arbeitskreis Zucht, Verhalten, Tierschutz (AKZVT), Postfach, 4710 Balsthal oder per Mail an
akzvt-cecpa@skg.ch
Unvollständige Gesuche können nicht bearbeitet werden.