Häufige Fragen / FAQ
Allgemeines
Ich möchte mit meinem Rassehund mit FCI Ahnentafel eine Ausstellung besuchen wie gehe ich vor?
Den Ausstellungskalender finden Sie auf unserer Website. Sie können sich bei der durchführenden Ausstellungsleitung mittels Ausschreibung oder via Internet anmelden unter Beilage der Stammbaumkopie, Zahlungsbeleg und wenn Start in Championklasse oder Gebrauchshundeklasse (inkl. die entsprechenden Nachweise) Bitte beachten Sie: Hunde, deren Eigentümer in der Schweiz Wohnsitz haben, müssen bei der Anmeldung zur Ausstellung in einem von der FCI anerkannten Zucht-/Stammbuch bzw. in dessen Register eingetragen sein. Spätestes zum Zeitpunkt der Homologation eines Titels müssen Hunde von in der Schweiz wohnhaften Personen im SHSB registriert sein.
Ich möchte einen Titel homologieren. Was muss ich tun?
Für die Homologation eines Schweizer Champion Titel (Jugend, Schweizer, Veteranen-Champion) schicken Sie uns bitte folgende Unterlagen per Post oder E-Mail (katharina.mattioli@skg.ch):
-
Kopie der Abstammungsurkunde -
Kopien Richterberichte -
Ihre Adresse -
CAC/VCAC/JCAC-Karten / Diplome
-
Kopie der Abstammungsurkunde -
Ihre Adresse -
Kopie(n) der CACIB-Unterlagen/Richterberichte/Diplome
In der Schweiz wohnhafte Personen:
CHF 50.00 (der Titel wird mit der Rechnung zurückgeschickt)
Im Ausland wohnhafte Personen:
EURO 50.00 per Vorauszahlung: RAIFFEISEN Schweiz, WAISENHAUSPLATZ 26,
3011 BERN Konto.Nr: 36983.85 / SWIFT: RAIFCH22E88
Ich möchte Ausstellungsrichter werden. Wo finde ich Informationen?
Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Ausstellungsrichter.
Ausbildungen
Ich habe die Abstammungsurkunde der SKG meines Hundes verloren. Was muss ich tun?
Sie können ein Duplikat verlangen, der Antrag muss schriftlich per Post oder Mail an: Schweizerische Kynologische Gesellschaft, Stammbuchverwaltung, Postfach, 4710 Balsthal erfolgen.
Hier gehts zur Preisliste.
Ich habe einen Hund aus dem Ausland mit FCI Abstammungsurkunde gekauft und möchte den Hund im Schweizerischen Hundestammbuch (SHSB) eintragen. Wie gehe ich vor?
Falls Sie einen deutschen Schäferhund, einen Berger Blanc Suisse oder einen tschechoslovakischen Wolfshund eintragen möchten wenden Sie sich bitte an den zuständigen Rasseklub.
Ca. 4 Wochen
Bitte legen Sie dem Importantrag eine Kopie des Heimtierpasses des Hundes bei.
Ich möchte einen Hund mit Abstammungsurkunde der SKG ins Ausland verkaufen. Was muss ich tun?
Bitte schicken Sie uns die Original-Abstammungsurkunde inkl. Name, Vorname und Adresse des neuen Eigentümers an folgende Adresse: Schweizerische Kynologische Gesellschaft, Stammbuchverwaltung, Postfach, 4710 Balsthal.
Wie lange dauert die Bearbeitungszeit?
2-3 Wochen
Was kostet es?
Kosten Handänderung CHF 40.00 und Ausland-Anerkennung CHF 45.00 (Gegen Rechnung)
Ich wohne in der Schweiz und habe einen Hund mit Abstammungsurkunde der SKG gekauft. Was muss ich tun?
Verlangen Sie bei uns das Formular für den Eigentümereintrag (telefonisch oder per E-Mail). Schicken Sie uns dann die Original-Abstammungsurkunde zusammen mit dem ausgefüllten Formular für den Eigentümereintrag zusammen mit dem Zahlungsnachweis per einschreiben an folgende Adresse zu:
Schweizerische Kynologische Gesellschaft
Sagmattstrasse 2
Postfach 4710
Balsthal Wie lange dauert die Bearbeitungszeit?
2-3 Wochen
Was kostet es?
CHF 40.00 (Vorauszahlung)
Ich möchte einen neuen Eigentümer auf der Abstammungsurkunde eintragen lassen. Wie gehe ich vor?
Bitte senden Sie uns das
-
vollständig ausgefüllte Handänderungs-Formular
Formular Deutsch ¦ Formular Französisch -
Original der Abstammungsurkunde (keine Kopie) -
Kopie Zahlungsnachweis bzw. Kopie des abgestempelten Empfangsschein
Ausland € 120.00 inkl. Export-Pedigree + Porto
Ausstellungen
Ich möchte mit meinem Rassehund mit FCI Ahnentafel eine Ausstellung besuchen wie gehe ich vor?
Den Ausstellungskalender finden Sie auf unserer Website. Sie können sich bei der durchführenden Ausstellungsleitung mittels Ausschreibung oder via Internet anmelden unter Beilage der Stammbaumkopie, Zahlungsbeleg und wenn Start in Championklasse oder Gebrauchshundeklasse (inkl. die entsprechenden Nachweise) Bitte beachten Sie: Hunde, deren Eigentümer in der Schweiz Wohnsitz haben, müssen bei der Anmeldung zur Ausstellung in einem von der FCI anerkannten Zucht-/Stammbuch bzw. in dessen Register eingetragen sein. Spätestes zum Zeitpunkt der Homologation eines Titels müssen Hunde von in der Schweiz wohnhaften Personen im SHSB registriert sein.
Ich möchte einen Titel homologieren. Was muss ich tun?
Für die Homologation eines Schweizer Champion Titel (Jugend, Schweizer, Veteranen-Champion) schicken Sie uns bitte folgende Unterlagen per Post oder E-Mail (katharina.mattioli@skg.ch):
-
Kopie der Abstammungsurkunde -
Kopien Richterberichte -
Ihre Adresse -
CAC/VCAC/JCAC-Karten / Diplome
-
Kopie der Abstammungsurkunde -
Ihre Adresse -
Kopie(n) der CACIB-Unterlagen/Richterberichte/Diplome
In der Schweiz wohnhafte Personen:
CHF 50.00 (der Titel wird mit der Rechnung zurückgeschickt)
Im Ausland wohnhafte Personen:
EURO 50.00 per Vorauszahlung: RAIFFEISEN Schweiz, WAISENHAUSPLATZ 26,
3011 BERN Konto.Nr: 36983.85 / SWIFT: RAIFCH22E88
Ich möchte Ausstellungsrichter werden. Wo finde ich Informationen?
Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Ausstellungsrichter.
Goldenes Gütezeichen (GGZ)
Wo finde ich Informationen zum "Goldenen Gütezeichen (GGZ)"
Seit 1883 fördert die Schweizerische Kynologische Gesellschaft (SKG) die Zucht von funktionell und genetisch gesunden, verhaltenssicheren, sozial- und umweltverträglichen Hunden. Die Grundsteine hierfür werden in hohem Mass bereits im Welpenalter gelegt. Es ist deshalb von entscheidender Bedeutung, dass die Welpen eine dem Wesen des Hundes entsprechende und seine gesunde Entwicklung begünstigende Aufzucht erhalten.
Ich bin SKG-Züchter und möchte das Goldene Gütezeichen beantragen. Wie gehe ich vor?
Sie finden auf unserer Homepage unter Goldenes Gütezeichen das Antragsformular.
Der ausgefüllte Antrag wird zusammen mit den Kopien der Weiterbildung an die Geschäftsstelle der SKG oder via Mail: info@skg.ch geschickt. Zu diesem Zeitpunkt muss ein Wurf vorhanden sein und innert 10 Tagen gemeldet werden.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um einen Antrag zu stellen?
Die Art. 3.2 (Weiterbildung) und Art. 3.4 (Anzahl Würfe + Züchterjahre) der Weisungen „Goldenes Gütezeichen“ sind Voraussetzung. Die Weisungen GGZ sind auf der Homepage unter Goldenes Gütezeichen zu finden.
Wie ist der allgemeine Vorgang, bis ich GGZ-Züchter bin?
Sind die beiden Bedingungen erfüllt, wird der Antrag an den Rasseklub geschickt mit der Bitte um Mitteilung, ob ein Einwand von seiner Seite her besteht. Erhalten wir das OK, wird eine GGZ-Beraterin aufgeboten, die sich mit dem Antragsteller telefonisch in Verbindung setzt für eine Neuaufnahme. Alle späteren Zertifizierungen werden ohne Vorankündigung erfolgen.
Sie sind ab dem Zeitpunkt einer erfolgreichen Neuaufnahme GGZ-Züchter und Ihnen wird leihweise die Plakette GGZ überlassen. Sie erhalten für die Abstammungsurkunden der Welpen GGZ-Kleber.Was sind die Kosten?
Antragstellung und Erstkontrolle: CHF 300.00
Jahresbeitrag: CHF 60.00Training & Erziehung
Wo finde ich Informationen zum "Goldenen Gütezeichen (GGZ)"
Seit 1883 fördert die Schweizerische Kynologische Gesellschaft (SKG) die Zucht von funktionell und genetisch gesunden, verhaltenssicheren, sozial- und umweltverträglichen Hunden. Die Grundsteine hierfür werden in hohem Mass bereits im Welpenalter gelegt. Es ist deshalb von entscheidender Bedeutung, dass die Welpen eine dem Wesen des Hundes entsprechende und seine gesunde Entwicklung begünstigende Aufzucht erhalten.
Ich bin SKG-Züchter und möchte das Goldene Gütezeichen beantragen. Wie gehe ich vor?
Sie finden auf unserer Homepage unter Goldenes Gütezeichen das Antragsformular.
Der ausgefüllte Antrag wird zusammen mit den Kopien der Weiterbildung an die Geschäftsstelle der SKG oder via Mail: info@skg.ch geschickt. Zu diesem Zeitpunkt muss ein Wurf vorhanden sein und innert 10 Tagen gemeldet werden.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um einen Antrag zu stellen?
Die Art. 3.2 (Weiterbildung) und Art. 3.4 (Anzahl Würfe + Züchterjahre) der Weisungen „Goldenes Gütezeichen“ sind Voraussetzung. Die Weisungen GGZ sind auf der Homepage unter Goldenes Gütezeichen zu finden.
Wie ist der allgemeine Vorgang, bis ich GGZ-Züchter bin?
Sind die beiden Bedingungen erfüllt, wird der Antrag an den Rasseklub geschickt mit der Bitte um Mitteilung, ob ein Einwand von seiner Seite her besteht. Erhalten wir das OK, wird eine GGZ-Beraterin aufgeboten, die sich mit dem Antragsteller telefonisch in Verbindung setzt für eine Neuaufnahme. Alle späteren Zertifizierungen werden ohne Vorankündigung erfolgen.
Sie sind ab dem Zeitpunkt einer erfolgreichen Neuaufnahme GGZ-Züchter und Ihnen wird leihweise die Plakette GGZ überlassen. Sie erhalten für die Abstammungsurkunden der Welpen GGZ-Kleber.Was sind die Kosten?
Antragstellung und Erstkontrolle: CHF 300.00
Jahresbeitrag: CHF 60.00Stammbuchverwaltung
Ich habe die Abstammungsurkunde der SKG meines Hundes verloren. Was muss ich tun?
Sie können ein Duplikat verlangen, der Antrag muss schriftlich per Post oder Mail an: Schweizerische Kynologische Gesellschaft, Stammbuchverwaltung, Postfach, 4710 Balsthal erfolgen.
Hier gehts zur Preisliste.
Ich habe einen Hund aus dem Ausland mit FCI Abstammungsurkunde gekauft und möchte den Hund im Schweizerischen Hundestammbuch (SHSB) eintragen. Wie gehe ich vor?
Falls Sie einen deutschen Schäferhund, einen Berger Blanc Suisse oder einen tschechoslovakischen Wolfshund eintragen möchten wenden Sie sich bitte an den zuständigen Rasseklub.
Ca. 4 Wochen
Bitte legen Sie dem Importantrag eine Kopie des Heimtierpasses des Hundes bei.
Ich möchte einen Hund mit Abstammungsurkunde der SKG ins Ausland verkaufen. Was muss ich tun?
Bitte schicken Sie uns die Original-Abstammungsurkunde inkl. Name, Vorname und Adresse des neuen Eigentümers an folgende Adresse: Schweizerische Kynologische Gesellschaft, Stammbuchverwaltung, Postfach, 4710 Balsthal.
Wie lange dauert die Bearbeitungszeit?
2-3 Wochen
Was kostet es?
Kosten Handänderung CHF 40.00 und Ausland-Anerkennung CHF 45.00 (Gegen Rechnung)
Ich wohne in der Schweiz und habe einen Hund mit Abstammungsurkunde der SKG gekauft. Was muss ich tun?
Verlangen Sie bei uns das Formular für den Eigentümereintrag (telefonisch oder per E-Mail). Schicken Sie uns dann die Original-Abstammungsurkunde zusammen mit dem ausgefüllten Formular für den Eigentümereintrag zusammen mit dem Zahlungsnachweis per einschreiben an folgende Adresse zu:
Schweizerische Kynologische Gesellschaft
Sagmattstrasse 2
Postfach 4710
Balsthal Wie lange dauert die Bearbeitungszeit?
2-3 Wochen
Was kostet es?
CHF 40.00 (Vorauszahlung)
Ich möchte einen neuen Eigentümer auf der Abstammungsurkunde eintragen lassen. Wie gehe ich vor?
Bitte senden Sie uns das
-
vollständig ausgefüllte Handänderungs-Formular
Formular Deutsch ¦ Formular Französisch -
Original der Abstammungsurkunde (keine Kopie) -
Kopie Zahlungsnachweis bzw. Kopie des abgestempelten Empfangsschein
Ausland € 120.00 inkl. Export-Pedigree + Porto
Zucht/Züchter
Ich habe die Abstammungsurkunde der SKG meines Hundes verloren. Was muss ich tun?
Sie können ein Duplikat verlangen, der Antrag muss schriftlich per Post oder Mail an: Schweizerische Kynologische Gesellschaft, Stammbuchverwaltung, Postfach, 4710 Balsthal erfolgen.
Hier gehts zur Preisliste.
Ich habe einen Hund aus dem Ausland mit FCI Abstammungsurkunde gekauft und möchte den Hund im Schweizerischen Hundestammbuch (SHSB) eintragen. Wie gehe ich vor?
Falls Sie einen deutschen Schäferhund, einen Berger Blanc Suisse oder einen tschechoslovakischen Wolfshund eintragen möchten wenden Sie sich bitte an den zuständigen Rasseklub.
Ca. 4 Wochen
Bitte legen Sie dem Importantrag eine Kopie des Heimtierpasses des Hundes bei.
Ich möchte einen Hund mit Abstammungsurkunde der SKG ins Ausland verkaufen. Was muss ich tun?
Bitte schicken Sie uns die Original-Abstammungsurkunde inkl. Name, Vorname und Adresse des neuen Eigentümers an folgende Adresse: Schweizerische Kynologische Gesellschaft, Stammbuchverwaltung, Postfach, 4710 Balsthal.
Wie lange dauert die Bearbeitungszeit?
2-3 Wochen
Was kostet es?
Kosten Handänderung CHF 40.00 und Ausland-Anerkennung CHF 45.00 (Gegen Rechnung)
Ich wohne in der Schweiz und habe einen Hund mit Abstammungsurkunde der SKG gekauft. Was muss ich tun?
Verlangen Sie bei uns das Formular für den Eigentümereintrag (telefonisch oder per E-Mail). Schicken Sie uns dann die Original-Abstammungsurkunde zusammen mit dem ausgefüllten Formular für den Eigentümereintrag zusammen mit dem Zahlungsnachweis per einschreiben an folgende Adresse zu:
Schweizerische Kynologische Gesellschaft
Sagmattstrasse 2
Postfach 4710
Balsthal Wie lange dauert die Bearbeitungszeit?
2-3 Wochen
Was kostet es?
CHF 40.00 (Vorauszahlung)
Ich möchte einen neuen Eigentümer auf der Abstammungsurkunde eintragen lassen. Wie gehe ich vor?
Bitte senden Sie uns das
-
vollständig ausgefüllte Handänderungs-Formular
Formular Deutsch ¦ Formular Französisch -
Original der Abstammungsurkunde (keine Kopie) -
Kopie Zahlungsnachweis bzw. Kopie des abgestempelten Empfangsschein
Ausland € 120.00 inkl. Export-Pedigree + Porto