Kollektive Rechtsschutz-Versicherung

 

Die Rechtsschutzversicherung für Hundehalter - eine Dienstleistung der SKG für ihre Mitglieder

 
Aufgrund der vielen neuen gesetzlichen Bestimmungen werden Hundehalter immer öfter in Administrativ- und Strafverfahren verwickelt. Die SKG hat deshalb für ihre Mit­glieder eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, welche in solchen Fällen Unterstützung bietet und die Kosten übernimmt. Es handelt sich dabei um eine ganz speziell auf die Bedürfnisse der Hundehalter zugeschnittene Versicherung, welche dort hilft, wo die meisten anderen Rechtsschutzversicherungen keine Deckung bieten, nämlich im Straf- und Verwaltungsrecht.
Ein Vorfall mit einem Hund hat immer ganz verschiedene rechtliche Folgen: Verur­sacht der Hund einen Schaden, weil z.B. ein Velofahrer zu Fall kommt, ein Kleidungs­stück beschädigt wird oder eine Arztrechnung entsteht, wird der Halter haftpflichtig. In diesem Fall kommt die Haftpflichtversicherung zum Zug. Sie bezahlt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Eine Rechtsschutzversiche­rung ist in diesem Fall nicht notwendig.
Ist eine Person gebissen worden, folgt eine Meldung des Hundes an das Veterinär­amt. Dort wird in einem Verwaltungsverfahren die Gefährlichkeit des Hundes abge­klärt. Für die Unterstützung in diesem Verfahren, für die Kosten eines Gutachtens und eines allfälligen Rechtsmittelverfahrens kommt die Rechtsschutzversicherung für SKG-Mitglieder auf. In anderen Rechtsschutzversicherungen ist die Deckung für diese Verfahren in der Regel ausgeschlossen. Manchmal folgt sogar noch ein Strafver­fahren wegen Körperverletzung. Auch dieses Verfahren ist von der neuen Versiche­rung abgedeckt.
Die Versicherung tritt auf den 1. Januar 2009 in Kraft. Alle SKG-Mitglieder sind automatisch und ohne zusätzliche Kosten versichert. Sollte ein Versicherungsfall ein­treten, genügt die Schadensmeldung an die Winterthur-ARAG unter Beilage des gültigen Mitgliederausweises der SKG, damit die Versicherung ihre Unterstützung bietet.
 
 
 

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